Mitteilungsvorlage - VO/0149/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die geplante Errichtung einer Grünannahmestelle in der Stadt Wegberg ist ein Antrag gem. § 4 BImSchG in Verbindung mit einem Bauantrag notwendig. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens sind verschiedene Gutachten einzuholen. Hierzu zählt u. a. die Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe 1), mit der die Firma „BKR Aachen Noky & Simon“ am 13.06.2022 beauftragt wurde.

 

Eine erste Ortsbegehung fand durch die beauftragte Firma am 27.07.2022 statt, bei der eine Kartierung der Biotoptypen und eine Habitatanalyse zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I) vorgenommen wurde.

Hierbei wurde festgestellt, dass auf der Fläche, mit Schwerpunkt auf den Bunkeranlagen, aber auch in Ansätzen darüber hinaus, Pflanzen der sogenannten Sandmager- und/oder Borstgrasrasen vorkommen. Die einzelnen Arten sind dabei teilweise in der Roten Liste NRW geführt (bspw. Borstgras, Bergsandknöpfchen). Diese Biotoptypen (Sandmager- bzw. Borstgrasrasen) sind dabei nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes unmittelbar geschützt.

 

Des Weiteren wurde im Rahmen des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG folgendes festgestellt:

„Da die Fläche hochwertig und bislang recht störungsarm ist, gibt es ein hohes Potenzial für das Vorkommen sog. planungsrelevanter Arten (es gelten verschiedene Zugriffsverbote auf diese Arten und ihre Habitate). Als Zufallsfunde fielen vor Ort der Bluthänfling und das Schwarzkehlchen auf. Daraus alleine resultiert schon der Bedarf einer Brutvogelkartierung im Frühjahr/Sommer 2023. Zudem ist die Frage nach Fledermausvorkommen in den Bunkern (der größere hat einen offenen Lüftungsschacht) und möglichen Reptilienvorkommen zu beleuchten. Diese vertiefte Artenschutzprüfung (ASP II) ist Voraussetzung für die Fertigstellung der Antragsunterlagen, da sie sich nicht auf ein nachgelagertes Verfahren aufschieben ließe“.

 

Aufgrund der Ergebnisse der ASP I und auf Empfehlung der Firma BKR Aachen Noky & Simon, fand am 15.08.2022 ein gemeinsamer Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg und Herrn Michael Straube als faunistisch-fachkundige Person statt, um die Schutzwürdigkeit der Fläche und den Untersuchungsbedarf der ASP II zu klären.

 

Hierbei wurden folgende Punkte festgestellt:

 

  1. Biotopschutz nach§ 30 BNatSchG (Trockenrasen)

 

  1. Die fragliche Fläche umfasst den großen Bunker, v. a. im Bereich der südwestlich bis nordexponierten Hänge abgegrenzt durch die Schwerpunktvorkommen von Jasione montana, Bryophyten (Polytrichum spec. und Kaktusmoos), Flechten (Cladonia spec.) und Festuca (filiformis) und Nardus stricta (nur vereinzelt vorkommend). Die Ostseite des Bunkers zur K29 hin, sowie die umliegenden Wiesen sind nicht Teil des Trockenrasens.

 

  1. Die Bunkerflächen sind bestmöglich vor Eingriffen zu schützen. Gleichwohl ist festzuhalten, dass aufgrund der Nutzung Stoffeinträge (Stäube) auf diese Fläche zu erwarten sind, insofern ist von einer abnehmenden Qualität der Fläche auszugehen – dies ist in der Eingriffsregelung entsprechend zu würdigen. Ein Erhalt der Flächen auf dem kleineren Bunker vor diesem Hintergrund wird als nicht realistisch erachtet. Diese Flächen sind aber aufgrund ihrer Größe ohnehin von nachrangiger Bedeutung und zugunsten eines Erhalts der o.g. Flächen wird ein Verlust hier nicht als kritisch erachtet.

 

 

  1. Pbo / Stadt prüfen Anpassung des Nutzungskonzepts, um kritischen Bunkerbereich nach Möglichkeit nicht zu beanspruchen. Insbesondere sollte geprüft werden, die Neigung der Böschung nicht zu verändern, sondern nur den Böschungsfuß ein Stück weit abzutragen und diesen mit einer Stützwand abzusichern, sodass die wertvollen Magerbestände auf dem Bunkerhügel möglichst nicht beansprucht werden.

 

  1. Der Ausgleich des naturschutzrechtlichen Eingriffs sollte nicht nur rechnerisch, sondern auch funktional erfolgen (i.e., Herstellung mager-sandiger Biotope auf geeigneten Standorten). Dies ist Voraussetzung für die Ausnahme/Befreiung.

 

  1. BKR erstellt ersten Aufschlag zum LPF und stimmt diesen bzw. die Bestandsaufnahmen inkl. Abgrenzung der §30/§42 Biotope mit den Beteiligten ab. Auf dieser Basis beurteilt die Untere Naturschutzbehörde, ggf. in Abstimmung mit weiteren Fachbehörden, die tatsächliche Schutzwürdigkeit der Fläche.

 

  1. Nachtrag: Die umliegenden Wiesen sind als Magerwiesen- / Weiden („Straußgraswiesen“) ebenfalls potenziell geschützte Biotope nach §42 LNatSchG. Auch hier erfolgt zunächst die Prüfung durch die Fachbehörden auf Basis des LPF. Da hier ein Erhalt bei der angestrebten Nutzung nicht möglich wäre, wird im Zweifel der Weg ebenfalls über eine Befreiung/Ausnahme führen.

 

  1. Artenschutz

 

  1. Es wird ein Untersuchungsbedarf hinsichtlich der Brutvögel gesehen. Eine Kartierung im Frühsommer 2023 soll durch Herrn Straube erfolgen. Geplant sind 5 Begehungen morgens für Brutvögel (wird über die ASP-I nochmals mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt).

 

  1. Untersuchungsbedarf Fledermäuse wird nicht gesehen – allerdings besteht die Möglichkeit den Bunker geeignet herzurichten (Einflugschlitze in Türen; Lüftungsschacht dafür verschließen – LPF wird dies als Maßnahme übernehmen).

 

  1. BKR erstellt ASP-I in den kommenden Wochen und stimmt diese mit Auftraggeber und anschließend der Unteren Naturschutzbehörde ab; die ASP-I ist Grundlage für den Leistungsumfang der ASP-II.

 

  1. Sonstiges:

 

  1. Pbo / Stadt können weitere Gutachten beauftragen; Untere Naturschutzbehörde sieht keine unlösbaren Probleme.

 

  1. Weitere Gutachten sind geplant zu Lärm, Staub, Altlasten (vertiefend) und Entwässerung.

 

Ursprünglich war es geplant, den Antrag gem. § 4 BImSchG nach Abschluss aller Gutachten Ende dieses Jahres bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Aufgrund der aufgeführten Ergebnisse und der weiterhin notwendigen Untersuchungen, insbesondere die Kartierung der Brutvögel im Frühjahr/Sommer 2023, kann die Einreichung des Antrages gem. § 4 BImSchG, frühestens Mitte des nächsten Jahres erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

- Keine -

 

Alternativen:

 

- Keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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