Entscheidungsvorlage - VO/0150/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2021 ist die Firma Schönmackers u. a. für die Abfuhr der Grün- und Gartenabfälle in Form einer Bündelsammlung zuständig. Gemäß der Ausschreibung der Abfalllogistikleistungen und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung wurde die Anzahl der Abfuhrtermine von 10 auf insgesamt 6 pro Jahr reduziert. Dies geschah auch vor dem Hintergrund der Einführung der Biotonne, mit der den Bürger:innen eine zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit dieser Abfälle zur Verfügung gestellt wurde.

Die Reduzierung der Abfuhrtermine wurde seitens des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe in der Sitzung am 28.01.2020 beschlossen.

 

Mit Datum vom 01.08.2022 wurde ein Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW gestellt, in dem darum gebeten wurde, die folgenden Vorschläge umzusetzen:

 

  1. Erhöhung der Grünabfuhrtermine
  2. Errichtung eines alternativen Abladeortes für Grünschnitt
  3. Grundstückseigentümer:innen mit mehr als 1000 m² Grundstücksfläche, soll eine kostenloste Biotonne zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Zu 1 – Erhöhung der Grünabfuhrtermine:

Die Anzahl der Grünabfuhrtermine wurde, wie bereits oben erwähnt, am 28.01.2020 seitens des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschlossen und ist Bestandteil des Vertrages mit der Firma Schönmackers.

Für eine Änderung bzw. Erhöhung der Abfuhrtermine müsste ein entsprechendes Angebot bei der Firma Schönmackers eingeholt werden. Hierbei wäre mit einer immensen Kostensteigerung zu rechnen, wodurch sich die Abfallgebühren für alle Bürger:innen erhöhen würden.

 

Zu 2 – Errichtung eines alternativen Abladeortes für Grünschnitt:

Die Stadt Wegberg befindet sich gerade in der Vorbereitung für das Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer eigenen Grünannahmestelle für die Bürger:innen der Stadt Wegberg. Diese wird auf einem alten Militärgelände an der K29 zwischen Klinkum und Arsbeck errichtet. Ziel ist es, für die Bürger:innen der Stadt Wegberg eine zentrale Annahmestelle u. a. für Grünabfälle, Altpapier und Elektrokleingeräte zu schaffen.

 

Zu 3 – Grundstückseigentümer:innen mit mehr als 1000 m² Grundstücksfläche, soll eine kostenlose Biotonne zur Verfügung gestellt werden:

Die Bereitstellung einer kostenlosen Biotonne für Grundstückseigentümer:innen mit einer Grundstücksfläche von über 1000 m² würde eine große Ungleichbehandlung für die Bürger:innen der Stadt Wegberg bedeuten.

Durch die wegfallenden Gebühreneinnahmen, müssten entweder die Jahresgebühren für die Biotonnen erhöht werden, was die Bürger:innen mit einer Biotonne und einem kleineren Grundstück als 1000 m² zusätzlich belasten würde oder es müsste eine höhere Quersubventionierung über die Grundgebühr des Restabfalls stattfinden. Dies würde eine zusätzliche Belastung für alle Bürger:innen der Stadt Wegberg bedeuten.    

 

Das Einverständnis, die persönlichen Daten im beigefügten Antrag zu veröffentlichen, wurde seitens des Bürgers erteilt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

- Keine -

 

Alternativen:

- Keine -

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag nicht weiter zu folgen und die Verwaltung damit zu beauftragen, den Verfasser entsprechend darüber zu informieren.

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Anlagen

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