Entscheidungsvorlage - VO/0159/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnmobilplatz; hier: Maßnahmen zur Energiereduzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lambertz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Entscheidung
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20.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für ein Wohnmobil ist lt. Beschluss des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr am 14.03.2017 pro Nacht und Mobil das Nutzungsentgelt in Höhe von 8,- € (inkl. MwSt.) bis zum 30.06.2023 festgelegt worden. Die aktuellen Energiepreisentwicklungen machen jedoch eine Prüfung des festgesetzten Entgeltes notwendig.
Die Entwicklung der Besucherzahlen und die Erträge stellen sich in den vergangenen beiden Jahren wie folgt dar:
Jahr | Übernachtungen | Erträge (€) Übernachtungen/Entsorgung |
2020 | 709 | 5.716 |
2021 | 848 | 6.854 |
Der Wohnmobilplatz wird nach den Coronajahren 2020 und 2021 mit Besuchereinbußen auch aufgrund einer teilweisen Schließung weiterhin von Gästen aus dem näheren Umfeld sowie von Besuchern aus den Ruhrgebietsstätten und den europäischen Nachbarländern, insbesondere den Niederlanden und Belgien aufgesucht.
Das aktuell erhobene Entgelt von 8 € liegt im mittleren Bereich der Entgelte im Vergleich zu anderen Wohnmobilplätzen in der Umgebung (Wassenberg 5,- €, Erkelenz kostenfrei, Hückelhoven 4,50 €, Gangelt 10,- € bis 15,- € (je nach Saison) und 0,40 € je kW/h Strom, Brüggen 12,80 €, Niederkrüchten 9,- €, Waldfeucht 5,- €).
Der Wohnmobilplatz verfügt über eine Versorgungsstation für Wasser und Strom sowie eine Entsorgungsanlage für Abwasser. Die Installation eines WLAN-Anschlusses für die Gäste wird im Rahmen des Glasfaseranschlusses des Hallenbades in den kommenden Monaten umgesetzt. Durch die unmittelbare Lage neben dem GrenzlandRingBad ist eine Betreuung der Wohnmobilisten durch das Personal des Bades gegeben. Ist das GrenzlandringBad geschlossen, erfolgen die Ausgabe des Schlüssels für die Schranke und von Informationen zum Freizeitangebot durch die Mitarbeiter der Feuerwache.
In dem Nutzungsentgelt ist die Versorgung mit Wasser und Strom (2 x 6 Abnahmestellen) und die Entsorgung enthalten. Zusätzlich ist ein einmaliger kostenloser Besuch des Hallenbades für eine Person eingeschlossen. Hiervon machen mehr als die Hälfte der Wohnmobilisten Gebrauch. Diejenigen, die diese Karte einlösen, erwerben oft zusätzliche Karten für weitere Tage und für die übrigen Familienmitglieder. Hierdurch können weitere Einnahmen für das Hallenbad erzielt werden, die ohne den Wohnmobilplatz nicht anfallen würden.
Von der im Ausschuss beschlossenen Zulassung von Wohnwagen auf dem Wohnmobilstellplatz machten 2020 7 Gäste und 2021 8 Gäste Gebrauch. Die Entsorgung nutzten im Jahr 2020 22 Wohnmobilisten und im Jahr 2021 35 Wohnmobilisten.
Für die Pflege des Platzes mit Gehölzschnitt durch den Baubetriebshof sowie für die Unterhaltungskosten für Wasser, Strom, Versicherung und Grundbesitzabgaben sind in den Jahren 2020 bis 2021 folgende Kosten entstanden, die den Einnahmen gegenüberzustellen sind:
Kostenart | Betrag 2020 in € | Betrag 2021in € |
Wasserversorgung inklusiv Abwasser | 246,96 | 178,31 |
Stromkosten: 2020 11.799 kW/h 2021 15.417 kW/h Durchschnitt Verbrauch in € je Wohnmobil | 2.292,55
16kW/h | 2.906,10
18kW/h |
Versicherung | 16,44 | 16,44 |
Grundbesitzabgaben, Müll | 464,67 | 457,63 |
Wartung Frischwasser-versorgung, Ersatzteile | 341,92 | 501,73
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Zwischensumme | 3.362,54 | 4.060,21 |
Personalkosten Baubetriebshof inkl. Maschinennutzung | 639,00 | 1.332,00 |
Summe Ausgaben insgesamt | 4.001,54 | 5.392,21 |
Einnahmen (8,- € / je Wohnwagen/Wohnmobil) | 5.716,00 | 6.854,00 |
Überschuss | 1.714,46 | 1.461,79 |
Die anfallenden Personalkosten für das Hallenbadpersonal (das Herausstellen der Mülltonnen am Platz, Kontrollgänge, Hilfe bei technischen Problemen und das Bestücken der Infotafel) beträgt derzeit 0,11 Stellenanteile, dies entsprach 2020 Personalkosten in Höhe von 6170,60 € und 2021 Personalkosten in Höhe von 6195,82 €. Diese Kosten hat die Verwaltung nicht in die Berechnung einbezogen, weil das Hallenbadpersonal diese Dienste während des üblichen Badbetriebes, d.h. in „wacher Bereitschaft“ übernimmt. Auch die Kosten für den Mitarbeiter im Stadtmarketing, der den Platz verwaltungsmäßig mitbetreut, sind nicht berücksichtigt.
Aufgrund der o.g. dargestellten Ein- und Ausgaben ergibt sich für das Jahr 2020 ein Überschuss in Höhe von 1.714,46 € und für 2021 in Höhe von 1.461,79 € ohne anteilige Personalkosten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kosten für die Entsorgung in Höhe von 2,-€ aufgrund der gestiegenen Energiekosten von auf 3 € anzuheben.
Bei der Kalkulation der Stromkosten von ca. 15.000 kW/h p.a. und einem kW/h-Preis von künftig geschätzten 45 ct. je kW/h ergeben sich zukünftig Stromkosten in Höhe von 6.750 € im Vergleich zu 2.906,10 € in 2021. Unter Zugrundelegung der Besucherzahlen und der übrigen Bewirtschaftungskosten (ohne Stromkosten) aus 2021 führt dies zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 3.843,90 €.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Nutzungsentgelte ab dem 01.10.2023 auf 10,- € festzuschreiben, um die gestiegenen Energiekosten aufzufangen. Gleichzeitig möchte die Verwaltung, um den zu erwartenden künftig weiter steigenden Strombedarf je Gast durch die Nutzung von Klimageräten, Heizungen und der evtl. nicht zugelassenen Ladung von E-Fahrzeugen entgegenwirken die Installation einer münzgesteuerten Stromversorgung, die nach dem Verbrauch einer Grundversorgung (5 kW/h je Tag) die weitere Stromversorgung nur durch den Einwurf von Münzen weiter sicherstellt, in die Wege leiten. Hierzu ist die Umsetzung in der Prüfung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Nutzungsentgelt je Wohnmobil/Wohnwagen auf 10 € zu erhöhen und bis zum 31.12.2023 festzuschreiben. Die Kosten für die reine Entsorgung soll auf 3 € festgesetzt werden. Um den steigenden Energiepreisen entgegenzuwirken wird die Verwaltung eine weitere Stromversorgung nach Ausschöpfung eines Grundstrombedarfs (5 kW/h je Tag) durch einen Münzeinwurf durchführen.
Darüber hinaus soll der Wohnmobilplatz weiterhin für Wohnwagen zugelassen werden, die über sanitäre Einrichtungen verfügen, Das Nutzungsentgelt soll das gleiche wie bei Wohnmobilen betragen.
