Entscheidungsvorlage - VO/0172/22
Grunddaten
- Betreff:
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Vorberatung zum Doppelhaushalt 2022/2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Kühlen, Sonja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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29.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.10.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt ist mit der Vorlage des Doppelhaushaltes und aufgrund der durch die positiven Jahresabschlüsse angesparten Ausgleichsrücklage in der Lage, das Haushaltssicherungskonzept aufzugeben. Mit der Kommunalaufsicht sind im Vorfeld Gespräche zur Festlegung von Bedingungen in der Haushaltsplanung geführt worden (vgl. Vorlage VO 0140/22).
Kurz vor Einbringung des Haushaltes in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses am 30.08.22 hatte der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen eine Arbeitskreis-Rechnung auf Basis der Eckpunkte des Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2023 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 - GFG 2023) veröffentlicht. Diese Rechnung sieht für Wegberg folgende ertragswirksame Veränderungen für das Jahr 2023 und in der Fortschreibung auch für Folgejahre vor, die gegenüber dem vorliegenden Planwerk noch auszugleichen sind, da ansonsten die Bedingungen zum Ausstieg aus dem Haushaltssicherungskonzept nicht mehr erfüllt sind.
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| Ansatz 2023 aktueller Plan | Arbeitskreisschätzung vom 30.08.22 | Differenz |
160100 | 411100 | Schlüsselzuweisungen | 8.221.545 € | 7.142.394 € | -1.079.151 € |
160100 | 405100 | Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich | 1.549.996 € | 1.492.354 € | -57.642 € |
160100 | 413110 | Schul- und Bildungspauschale | 695.656 € | 769.932 € | 74.276 € |
160100 | 413120 | Sportpauschale | 92.516 € | 105.947 € | 13.431 € |
160100 | 414100 | Aufwands- und Unterhaltungspauschale | 333.925 € | 343.945 € | 10.020 € |
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| -1.039.066 €
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Ein Ausgleich soll durch die in der Anlage aufgeführten Aufwandsminderungen und Ertragssteigerungen erreicht werden. Darüberhinaus sind einzelne investive Veränderungen und Änderungen formeller Art dargestellt.
Weitere haushaltswirtschaftliche Ungewissheiten und Risiken
Noch nie war die Entwicklung für kommunale Haushalte von so vielen Unsicherheiten geprägt wie in der gegenwärtigen Lage. Auf einzelne Positionen wird nachfolgend eingegangen.
Steuerentwicklung
Der Orientierungsdatenerlass, der in der Regel verwendet wird, um Steigerungsraten der wesentlichen Erträge in der mittelfristigen Finanzplanung festzulegen, wurde noch nicht veröffentlicht, sodass mit den Daten aus dem letzten Erlass vom 17.08.21, zum Beispiel auch für die Gewerbesteuer, im vorliegenden Planentwurf gerechnet wurde.
2015 (Ist) | 2016 (Ist) | 2017 (Ist) | 2018 (Ist) | 2019 (Ist) | 2020 (Ist) |
8.934.222 | 8.365.351 | 8.931.128 | 8.046.904 | 7.745.633 | 7.109.073 |
2021 (Ist) | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
10.127.434 | 9.500.000 Ist am 19.09.22: 9.184.601 € 22.09.22: 9.461.106 € | 10.307.500 | 11.039.333 | 11.536.102 | 11.872.495 |
Gewerbesteuer:
Abwassergebühren:
Im vorliegenden Haushaltsentwurf sind zunächst Abwassergebührenerträge so geplant wie sie ohne das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 17.05.22 kalkuliert worden wären.
Durch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Während sich nun der Berechnungsweg konkretisiert hatte, wurde am 22.9.22 in der Presse verkündet, dass der Landtag ein Gesetz beschließen wolle, dass den Städten wiederum einen höheren Zinssatz einzukalkulieren, erlaube.
Somit bleibt noch unklar, welche Gebührenerträge erzielt werden können oder ob eine Grundsteuererhöhung vorgenommen werden muss, um die Ertragsausfälle zu kompensieren.
Haushaltsansatz | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Abwassergebühren | 7.200.940 | 7.659.800 | 7.659.800 | 7.659.800 | 7.659.800 |
Personalaufwendungen:
Bei den Tariflich Beschäftigten ist ab April 2022 die festgelegte Steigerung von 1,8 % geplant. Für 2023 sowie für den Zeitraum 2024-2026 wurde eine Tarifsteigerung von 3,5 % eingeplant. Für den Tarifbereich des Sozial- und Erziehungsdienstes ist aufgrund des neuen Tarifvertrages für das Jahr 2023 eine höhere Tariferhöhung von 7,5 % eingeplant, für die Jahre 2024-2026 wird eine Tarifsteigerung von 3,5 % vorgesehen.
Ebenfalls wurde bei den Beamten für 2022 eine Besoldungssteigerung (ab Dezember 2,8%) berücksichtigt. Für 2023 ist eine Besoldungserhöhung von 2,4 %, für 2024 von 3,4 % und für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 3,2 % angerechnet.
Aufgrund der aktuellen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und der steigenden Inflation sind in den Folgejahren die tariflichen Anpassungen kritisch zu beobachten und zu überprüfen, ob die angenommen Steigerungsraten ausreichend sind.
Mehraufwendungen für Energie:
Es sind zwar schon die Preissteigerung für Gas und Strom aufgrund der Ausschreibungsergebnisse im Haushalt berücksichtigt, jedoch können noch weitere Kosten durch die Gasumlage entstehen. Gleichzeitig soll die Mehrwertsteuer auf Gas gesenkt werden. Ein Konzept zur Energieeinsparung wurde entwickelt.
Preissteigerung im Bau und bei nahezu allen fremdbezogenen Leistungen:
Ob die Ansätze aufgrund allgemein starker Preissteigerungen ausreichen, bleibt abzuwarten.
Zinsaufwendungen:
Die Zinssätze steigen fortlaufend, sodass der einkalkulierte Zinssatz womöglich zum Aufnahme-/Prolongationszeitpunkt nicht ausreicht.
Kreis- und Jugendamtsumlage:
Die Kreisumlage ist mit jährlicher Steigerungsrate von 2 % im vorliegenden Haushaltplanentwurf eingerechnet. Es ist fraglich, ob die Kreisumlage angesichts einer höheren Landschaftsverbandsumlage und der noch offenen Anteile an den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft im Rechtskreis des SGB II noch stärker ansteigen wird.
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Kreisumlage | 12.643.487 € | 12.655.345 € | 12.908.452 € | 13.166.621 € | 13.429.953 € | 13.698.552 € |
Steigerung % | 0,36% | 0,09% | 2,00% | 2,00% | 2,00% | 2,00% |
Die Jugendamtsumlage ist mit jährlicher Steigerungsrate von 3 % eingerechnet, während in den letzten zwei Jahren sehr viel höhere Steigerungen angesetzt waren.
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Jugendamtsumlage | 9.347.915 € | 10.601.561 € | 10.919.608 € | 11.247.196 € | 11.584.612 € | 11.932.150 € |
Steigerung % | 8,34% | 13,41% | 3,00% | 3,00% | 3,00% | 3,00% |
Bilanzierungshilfe:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW hat am 05.09.22 angekündigt, dass die Regelungen der Isolierung für die Corona-Kosten verlängert und um Effekte aus dem Krieg gegen die Ukraine erweitert werden soll. Ein Gesetzgebungsverfahren befinde sich derzeit in der Erarbeitung. Hierdurch könnte das Ergebnis stark entlastet und das Problem der Finanzierung in die Zukunft verlagert werden.
Verfahren:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist öffentlich bekannt gemacht worden. Einwendungen sind in der durch Gesetz vorgegebenen Frist nicht erhoben worden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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