Entscheidungsvorlage - VO/0171/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Land NRW hat seinen Kommunen und Kreisen im Dezember letzten Jahres Mittel aus dem sogenannten Corona-Rettungsschirm zur Verfügung gestellt, um sie dabei zu unterstützen, sich modern, klimafreundlich und lebenswert aufzustellen und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.

Nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 30. November 2021 können Kommunen Kompensationsleistungen (Billigkeitsleistungen) für ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz durch die Corona Pandemie beantragen.

35 Millionen Euro werden analog des Verteilungsschlüssels nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz vorgehalten.

Förderanträge konnten bis zum 30.Juni 2022 gestellt werden. Für die Stadt Wegberg standen  Kompensationszahlungen von 70.817,97 € zur Verfügung. Die Stadt Wegberg hat nach Beschluss vom 15.3.2022  (Vorlage-Nr: VO/0064/22) die Mittel beantragt und befindet sich in der Umsetzungsphase des Projektes. Es wurde beschlossen mit den Mitteln PV-Anlage auf der Kläranlage Dalheim zu errichten.

In einem allgemeinen Rundschreiben des StGB NRW (Schnellbrief 452/2022) vom 14.09.2022 wurde die Stadt wie folgt unterrichtet:

„Das Land Nordrhein-Westfalen stellt nun kurzfristig weitere Millionen Euro zur Verfügung, mit denen Sie auch weiterhin in der aktuellen Situation wichtige Corona bedingt unterbliebenen Klimaschutzvorhaben anstoßen können. Die Mittel können vom 16.09.2022 bis zum 30.11.2022 beantragt werden.

Aktuell wird die Förderrichtlinie aktualisiert bzw. verlängert und zeitnah bekannt gemacht. Die Verwendungszwecke werden aber nahezu die gleichen Gegenstände erfassen wie in der ersten Phase und so weiterhin ein breites Spektrum abdecken: Sie können mit den Mitteln investitionsbegleitende Maßnahmen für mehr Klimaschutz durchführen, diese für erneuerbare Energien einsetzen oder emissionsarme Mobilität und Klimaschutztechniken fördern. Insbesondere der Ausbau von Photovoltaikanlagen und der Ladeinfrastruktur kann weiter vorangetrieben werden.

Da die Mittel bis zum 30.06.2023 verausgabt werden müssen….“

Eine Informationsveranstaltung fand am 15.09.2022 um 9:00 Uhr digital statt. An dieser haben Mitarbeiter der Stadt Wegberg teilgenommen. Die Förderrichtlinie ermöglicht die Finanzierung nicht geplanter und nicht begonnener Klimaprojekte. Für die Stadt Wegberg stehen erneut  Kompensationszahlungen von 70.817,97 € zur Verfügung.

Die Stadt Wegberg hat in einer bereits vorhandenen Prioritätenliste unterschiedliche PV-Anlage vorgeplant und möchte sie nun durch dieses Förderung ermöglichen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kompensationsleistungen für die Erweiterung der Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der Stadt Wegberg zu nutzen. Vorrangig werden Flächen nach den möglichen Eigennutzungen und der technischen Realisierbarkeit priorisiert.

Die Maßnahme kann bis zum Ablauf des Projektzeitraumes abgeschlossen werden.

Alternativ können vor dem Hintergrund des vorgegebenen Verwendungszwecks weitere Vorschläge aus den Reihen des Fachausschusses beraten und beschlossen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Differenzbetrag zwischen der Kompensationsleistung und der tatsächlichen Kosten der Maßnahme ist über eine außerplanmäßige Auszahlung abzubilden. Die Deckung erfolgt über nicht ausgeschöpfte Haushaltsansätze. Letztlich hilft die Anschaffung der Photovoltaikanlage die Stromkosten zu reduzieren und reduziert die CO2 Immission.

 

 

Alternativen:

./.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Kompensationsleistungen (Gesamtsumme 70.817,97 €) auf der Grundlage des Runderlasses (Billigkeitsrichtlinie) bei der Bezirksregierung Arnsberg für die Errichtung von PV-Anlagen zu stellen. Die Kompensationsleistung soll vollumfänglich verausgabt werden. Mögliche Differenzen zu den tatsächlichen Kosten ist aus dem Haushalt zu finanzieren.

 

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