Mitteilungsvorlage - VO/0174/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Telekom betreibt in Wegberg aktuell 8 öffentliche Telefonstellen.

Die Nachfrage für diese öffentliche Dienstleistung ist nach Aussage der Telekom in Deutschland aufgrund des stetig wachsenden Fest- und Mobilfunknetzes drastisch gesunken. In der Vergangenheit trat die Deutsche Telekom mit dem Wunsch an die Kommunen heran, den Rückbau von Standorten durchzuführen.

 

Bis Ende November 2021 war die öffentliche Telekommunikation Teil der Universaldienstleistungen (§78 TKG alt). Aufgrund dessen hatte sich die Telekom zur Erbringung dieser Universaldienstleistung selbst verpflichtet, die Infrastruktur von öffentlichen Telefonstellen aufrechtzuerhalten. Mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 01.12.2021 ist dies entfallen. Durch die fehlende Rechtsgrundlage wird die Selbstverpflichtung der Telekom Deutschland zum bedarfsgerechten Betrieb von öffentlichen Telefonstellen hinfällig.

In einem Termin am 05.10.2021 wurden die kommunalen Spitzenverbände über die geänderte Rechtslage sowie das weitere Vorgehen bezüglich der öffentlichen Telekommunikation informiert.

 

Die Telekom plant aufgrund der gesetzlichen Änderung voraussichtlich noch in diesem Jahr in Wegberg, fünf der acht Basistelefon-Standorte in Wegberg abzubauen:

Beeckerheide, Tannenweg 3

Holtum  Marienstr. 37

Uevekoven, Erkelenzer Str. 72

Tüschenbroich, In Tüschenbroich 140

Arsbeck, Helpensteinstr. 3.

 

Die Verwaltung hat am 21.09.2022 dem Vorhaben der Deutschen Telekom widersprochen und auf die Altersstruktur in der Stadt sowie der Bedarf der öffentlichen Telefonstellen bei Ausfall des Mobilfunknetzes hingewiesen. Die Verwaltung wird über das Ergebnis berichten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

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