Mitteilungsvorlage - VO/0185/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bürgermeister hat in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Personalentwicklung am 29.09.2022 mitgeteilt, dass die Stelleninhaberin der Stelle FB 103/01 (Fachbereichsleitung Zentrale Verwaltungssteuerung) beantragt hat, zum 30.06.2023 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden, und dass er beabsichtigt, diesem Antrag – im Einvernehmen mit dem Rat gemäß § 73 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) - nachzukommen.

Ferner hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass er im Hinblick auf die Nachbesetzung dieser Stelle beabsichtigt, diese kurzfristig intern auszuschreiben, um gleichzeitig mit der vorstehenden Entscheidung eine Vorberatung im Personalausschuss am 06.12.2022 und eine abschließende Entscheidung des Rates am 20.12.2022 herbeizuführen.

 

Mit Antrag vom 30.09.2022, eingegangen 03.10.2022, fordert die CDU-Fraktion eine Reihe von personalpolitischen Regelungen. Die Forderungen betreffen zum einen organisatorische Regelungen, die ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters fallen; einige Forderungen betreffen Regelungen, für die der Rat zuständig ist.

 

Die CDU-Fraktion beantragt im Einzelnen:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,

 

  1.      „Die Stelle der Fachbereichsleitung zentrale Verwaltungssteuerung mit einer Wiederbesetzungssperre zu belegen, um die Aufgabenzuschnitte und eine mögliche Eingruppierung zu überarbeiten.“

 

Begründung:

„Die freiwerdende Stelle der Fachbereichsleitung zentrale Verwaltungssteuerung soll mit einer Wiederbesetzungssperre belegt werden, um einen möglichen Stellenzuschnitt und die Eingruppierung nach Antrag II zu überarbeiten.“

 

Stellungnahme:

Für das Ausbringen einer Wiederbesetzungssperre ist der Rat zuständig.

Allerdings ist fraglich ist, ob mit einer Wiederbesetzungssperre das Ziel, den Stellenzuschnitt und die Eingruppierung zu überarbeiten, erreicht werden kann.

Aus Sicht der Verwaltung könnte eine Entzerrung des Verfahrens dadurch bewerkstelligt werden, dass im Stellenplan 2023 ein entsprechender Vermerk „künftig umzuwandeln“ (k. u.-Vermerk) gesetzt wird.

Das Stellausschreibungsverfahren würde dann entgegenkommenderweise mit einer A 13 Stelle erfolgen.

 

 

  1.     „Die Aufgabenzuteilung und Stellenbewertung so zu überarbeiten, dass die Stelle zukünftig für Beamte mit A13 und Angestellte mit EG 13 vergütet werden kann.“

 

Begründung:

„Die Stadt Wegberg wird mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 das Haushaltssicherungskonzept verlassen. Trotz dieser Entlassung aus dem HSK weist vor allem die Haushaltsplanung der Stadt Wegberg weiterhin große Unterdeckungen aber auch Defizite in der strukturellen Planung aus. Mit der Neubesetzung der Fachbereichsleitung der zentralen Verwaltungssteuerung sieht die CDU Fraktion die Möglichkeit, einen konkreten Konsolidierungsbeitrag durch die Stellenbesetzung und einer damit verbundenen geringeren Eingruppierung zu leisten. In Vergleichskommunen wird die Fachbereichsleitung des Personalbereichs und auch die Fachbereichsleitung der zentralen Verwaltungssteuerung häufig mit A13 oder EG 13 vergütet. Aus Sicht der CDU Fraktion sollte es möglich sein, die aktuellen Stellenzuschnitte zu überprüfen und wenn notwendig höherwertige Aufgaben auf den Dezernenten zu übertragen um diese Stelle zukünftig nach A13/ EG 13 einzugruppieren. Ebenfalls sollte die Stelle als Beamtenstelle und als Angestelltenstelle ausgeschrieben werden. Aus Sicht unserer Fraktion ist es nicht notwendig einen solchen Aufgabenbereich auf eine Beamtenstelle zu beschränken. Vielmehr sollte durch die Möglichkeit eines breiten Bewerberfeldes eine bestmögliche Stellenbesetzung gewährleistet werden.“

 

Stellungnahme:

Die Organisation und Aufgabenzuteilung sind originäre Aufgaben des Bürgermeisters (§ 73 Absatz 3 Satz 1 GO NRW). Jede Stellenbewertung fußt auf einer Stellenbeschreibung, die die der jeweiligen Stelle zugewiesenen Aufgaben und Anforderungen umfasst. In der Stadtverwaltung der Stadt Wegberg erfolgen die Bewertungen der Beamtenstellen durch sog. analytische Stellenbewertungen („Stufenwertzahlverfahren“) nach dem Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).  Der Bürgermeister beabsichtigt nicht, an dem momentanen Aufgabenzuschnitt der Stelle FB 103/01 etwas zu ändern. 

Als Vergleichskommunen kommen von vornherein nur Gemeinden der KGSt-Größenklasse 5 (25.000 bis 50.000 Einwohner) in Frage. Dies wäre im Kreis Heinsberg z. B. die Stadt Geilenkirchen. Bei ihr ist für die Hauptamtsleitung eine A 14-Stelle ausgewiesen. In Hückelhoven ist die Hauptamtsleitung mit A 15 ausgewiesen.

Selbst in Übach-Palenberg (mit weniger als 25.000 Einwohnern in KGSt-Größenklasse 6) ist diese Fachbereichsleitung mit A 14 im Stellenplan verankert.

Die Stadt Kempen im Kreis Viersen (ca. 35.900 Einwohner) weist die Fachbereichsleitung Verwaltungssteuerung und Service mit A 15 im Stellenplan aus.

 

Möge die CDU-Fraktion ihre Behauptung überprüfen und ggfs. konkrete Vergleichskommunen benennen.

Wegen des Streikverbots von Beamtinnen und Beamten ist es besonders naheliegend, bestimmte Stellen im öffentlichen Dienst nur mit Beamtinnen oder Beamten zu besetzen. Dazu zählen die Fachbereichsleitung Organisation und Personal sowie die Leitung der Ordnungsbehörde.

 

Der Rat mag, unabhängig von der Stellenbewertung, im Stellenplan Veränderungen vornehmen, die den Bürgermeister auf bestimmte Stellen einschränken.

 

 

  1.      „Die Stelle intern und auch extern auszuschreiben um eine bestgeeignetste Stellenbesetzung sicherzustellen.“

 

Begründung:

„Die neu zu besetzende Stelle der Fachbereichsleitung zentrale Verwaltungssteuerung soll nach Auffassung der CDU Fraktion sowohl intern als aus extern ausgeschrieben werden, um den geeignetsten Mitarbeiter für diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe zu ermitteln.“

 

Stellungnahme:

Die Frage, ob die auszuschreibende Stelle extern oder intern ausgeschrieben wird, ist dem Organisationsbereich des Bürgermeisters zuzuordnen (§ 73 Absatz 3 Satz 1 GO NRW).

Der Bürgermeister ist der Auffassung, dass unter den städtischen Bediensteten ausreichend Talente vorhanden sind, um die ausgeschriebene Stelle bestgeeignetst besetzen zu können. Die interne Stellenausschreibung soll ein Zeichen in die Belegschaft sein, Führungspositionen mit internem Personal zu besetzen.

Darüber hinaus ist eine externe Stellenausschreibung mit zusätzlichem Aufwand verbunden, der mit rund 5000 € beziffert werden kann. Angesichts der Größenklasse der Stadt Wegberg mit der für diese Größenklasse zu erwartenden A 14 für eine Fachbereichsleitung Zentrale Verwaltungssteuerung wird eine Ausschreibung nach A 13 gerade den externen Bewerbungskreis erheblich reduzieren.

 

 

  1.      „Aufgrund hohen Relevanz der Verwaltungssteuerung soll eine Vorstellung und finale Entscheidungsfindung über die Stellenvergabe im Fachausschuss behandelt werden.“

 

Begründung:

„Aufgrund der Wichtigkeit dieser Stellenbesetzung, soll in den Vorgesprächen ein Bewerberkreis von maximal fünf potentiellen Kandidaten aber mindestens zwei potentiellen Kandidaten ermittelt werden. Um eine größtmögliche Transparenz und Akzeptanz in der Verwaltung aber auch der Politik und der Bürgerschaft für diese wichtige Stelle zu schaffen, sollen sich die potentiellen Kandidaten wie in der Vergangenheit bei wichtigen Stellenbesetzungen bereits häufiger erfolgt, dem Fachausschuss im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorstellen. Im Anschluss soll die Entscheidungsfindung aus den vorab beschriebenen Gründen im zuständigen Fachausschuss diskutiert und getroffen werden.“

 

Stellungnahme:

Die Durchführung des Stellenausschreibungsverfahrens und die Ermittlung der geeigneten Persönlichkeit für die ausgeschriebene Stelle obliegt dem Bürgermeister (§ 73 Absatz 3 Satz 1 GO NRW).

Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens sieht in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Wegberg für die Besetzung von Stellen in Leitungspositionen ein gesondertes Verfahren vor, welches in § 73 Absatz 3 Sätze 2 und 3 GO NRW näher beschrieben ist. Hiernach ist der Rat, nach Vorbereitung im Personalausschuss, für die Erklärung des Einvernehmens mit dem Bürgermeister zuständig.

Der Bürgermeister beabsichtigt nicht, von diesem Verfahren abzuweichen.

 

 

  1.      Zusammenfassung und Empfehlungen

In der Gesamtschau verbleiben im Antrag der CDU-Fraktion zwei Forderungen, welche in die Zuständigkeit des Rates fallen. Diese Forderungen sind zum einen das Ausbringen einer Wiederbesetzungssperre und zum anderen die Ausweisung der Stelle Fachbereichsleitung 103 als A13/EG13-Stelle im Stellenplan.

In die Organisationshoheit des Bürgermeisters fallen hingegen die Forderungen nach der konkreten Aufgabenzuteilung und Stellenbewertung, einer internen und externen Ausschreibung sowie der Frage einer finalen Entscheidungsfindung über die Stellenvergabe im Fachausschuss.

 

Der Bürgermeister verfolgt das Ziel, diese Stelle mit „hoher Relevanz“ möglichst nahtlos wiederzubesetzen, um Reibungsverluste, die im Zweifel auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden, zu verhindern. Im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes (siehe Vorlage 0272/18-1-1 / Ausschuss für Personal und Personalentwicklung vom 18.06.2019, TOP 1.4) wurde als Maßnahme zum Thema „Einarbeitung“ festgelegt, dass bei Austritten die Einstellungsverfahren so zu gestalten sind, dass eine Überschneidung (von einem Monat) zwischen dem alten und dem neuen Stelleninhaber sichergestellt ist.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt er zusammenfassend und um einen Kompromiss bemüht, die Stelle im Stellenplan 2023 mit einem k. u.-Vermerk zu versehen und über die Frage der zukünftigen Stellenausweisung (!) im Stellenplan gesondert bei der Stellenplanaufstellung 2024 zu beraten. Die konkrete Aufgabenzuteilung und Stellenbewertung sind nach wie vor darauf ausgerichtet, mit A 14 bewertet zu werden, auch wenn der Stellenplan A 13 ausweisen sollte.

Gleichzeitig soll die Stelle unverzüglich mit einer Wertigkeit nach A 13 spätestens zum 1. Juli 2023 ausgeschrieben werden. Eine Wiederbesetzungssperre wird nicht vorgenommen.

 

 

Sollte sich die Mehrheit des Rates nicht von der objektiven Berechtigung einer Ausweisung bis nach A 14 überzeugen lassen, sichert der Bürgermeister dem Rat zu, zur Vermeidung einer Wiederbesetzungssperre die Nachbesetzung zum 1. Juli 2023 lediglich mit einer Wertigkeit nach A 13 auszuschreiben.

Bei der Frage der internen und/oder externen Ausschreibung würde der Bürgermeister das Mehrheitsvotum des Rates akzeptieren, wobei eine externe Ausschreibung, wenn überhaupt, nach seiner Überzeugung nur bei einer Ausschreibung nach A 14 Sinn hat. Hierbei orientiert er sich an § 73 Absatz 3 Satz 3 und 4 GO NRW und nimmt an der Abstimmung nicht teil. Im Falle einer externen Ausschreibung ist die Zeitschiene (06.12.2022 PUP, 20.12.2022 Rat) nicht zu halten, sodass die Beratung Anfang 2023 stattfinden wird. Andernfalls kann der beabsichtigte Zeitplan eingehalten werden.

 

Eine finale Entscheidung im Personalausschuss findet nicht statt; es entschiedet der Rat gemäß § 73 Absatz 3 GO NRW nach Vorberatung im Ausschuss für Personal und Personalentwicklung.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte hat mit dem anliegenden Schreiben zum Antrag der CDU Stellung bezogen. Der Personalrat hat mitgeteilt, keine Stellungnahme abzugeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ein Beschluss erfolgt nach Beratung.

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