Mitteilungsvorlage - VO/0189/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung betreffend "Kosten- und Zeitpläne bei Investitionsmaßnahmen in Anlehnung an § 13 KomHVO"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.10.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt dem Antragsbegehren für den Haushalt 2022 nicht zu folgen. Für das Jahr 2023 wird die Verwaltung in den Bereichen
- Straßenbaumaßnahmen
- Bauwerke > 500.000 €
- Erschließungsmaßnahmen
Entsprechende Zeit- und Kostenpläne für Maßnahmen im Sinne des § 13 KomHVO vorlegen.“
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2022 hat Ratsherr Clever nach dem Umsetzungsstand dieses Beschlusses gefragt.
Nach der Ablehnung des Haushaltsplans 2022 im Februar 2022 hat sich die Verwaltung gemeinsam mit der Politik dahingehend verständigt, dass ein Doppelhaushalt 2022/2023 aufgestellt werden soll. Im Rahmen dieser Aufstellung ist der gefasste Beschluss von der Verwaltung aus zeitlichen Gründen nicht in der beschlossenen Tiefe umgesetzt worden.
Die Einhaltung und Durchführung des § 13 KomHVO wurde aber in die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022/2023 aufgenommen. Die in den Haushaltsplan aufgenommenen Investitionsmaßnahmen sind noch nicht entsprechend dem § 13 KomHVO ausgearbeitet.
Folgende Investitionsmaßnahmen hätten einer Betrachtung entsprechend dem am 25.11.2021 gefassten Beschluss unterzogen werden müssen:
110301H017 | 110301H017 Freiland-PV-Anlage "Am Berg" | 600.000,00 € |
110301T121 | 110301T121 Rohabwasserpumpwerk | 50.000,00 € |
120101S043 | 120101S043 Sanierung Felderhof | 50.000,00 € |
120101S044 | 120101S044 Sanierung Teilbereich Isengraben | 45.000,00 € |
120101S045 | 120101S045 Sanierung Holtmer Straße | 55.000,00 € |
120101S046 | 120101S046 Sanierung Marienstraße | 60.000,00 € |
120101S504 | 120101S504 Fuß- und Radwegebrücke an der Holtmühle | 50.000,00 € |
150103I308 | 150103I308 Erschließung Baugebiet Helpensteinstraße | 100.000,00 € |
Ergebnis |
| 1.010.000,00 € |
Dies ist aus den zuvor genannten Gründen nicht erfolgt. Sollte der Rat dennoch eine Betrachtung dieser acht Maßnahmen im Rahmen des § 13 KomHVO wünschen, kann dies durch die Verwaltung nachgeholt werden. Die Investitionsmaßnahmen sollten dann bis zur abschließenden Betrachtung gemäß § 13 KomHVO mit einem Sperrvermerk belegt werden.
