Mitteilungsvorlage - VO/0189/22

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt dem Antragsbegehren für den Haushalt 2022 nicht zu folgen. Für das Jahr 2023 wird die Verwaltung in den Bereichen

 

-          Straßenbaumaßnahmen

-          Bauwerke > 500.000 €

-          Erschließungsmaßnahmen

 

Entsprechende Zeit- und Kostenpläne für Maßnahmen im Sinne des § 13 KomHVO vorlegen.“

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2022 hat Ratsherr Clever nach dem Umsetzungsstand dieses Beschlusses gefragt.

 

Nach der Ablehnung des Haushaltsplans 2022 im Februar 2022 hat sich die Verwaltung gemeinsam mit der Politik dahingehend verständigt, dass ein Doppelhaushalt 2022/2023 aufgestellt werden soll. Im Rahmen dieser Aufstellung ist der gefasste Beschluss von der Verwaltung aus zeitlichen Gründen nicht in der beschlossenen Tiefe umgesetzt worden.

 

Die Einhaltung und Durchführung des § 13 KomHVO wurde aber in die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022/2023 aufgenommen. Die in den Haushaltsplan aufgenommenen Investitionsmaßnahmen sind noch nicht entsprechend dem § 13 KomHVO ausgearbeitet.

 

Folgende Investitionsmaßnahmen hätten einer Betrachtung entsprechend dem am 25.11.2021 gefassten Beschluss unterzogen werden müssen:

 

110301H017

110301H017 Freiland-PV-Anlage "Am Berg"

      600.000,00 €

110301T121

110301T121 Rohabwasserpumpwerk

       50.000,00 €

120101S043

120101S043 Sanierung Felderhof

       50.000,00 €

120101S044

120101S044 Sanierung Teilbereich Isengraben

       45.000,00 €

120101S045

120101S045 Sanierung Holtmer Straße

       55.000,00 €

120101S046

120101S046 Sanierung Marienstraße

       60.000,00 €

120101S504

120101S504 Fuß- und Radwegebrücke an der Holtmühle

       50.000,00 €

150103I308

150103I308 Erschließung Baugebiet Helpensteinstraße

      100.000,00 €

Ergebnis

 

   1.010.000,00 €

 

 

Dies ist aus den zuvor genannten Gründen nicht erfolgt. Sollte der Rat dennoch eine Betrachtung dieser acht Maßnahmen im Rahmen des § 13 KomHVO wünschen, kann dies durch die Verwaltung nachgeholt werden. Die Investitionsmaßnahmen sollten dann bis zur abschließenden Betrachtung gemäß § 13 KomHVO mit einem Sperrvermerk belegt werden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

Loading...