Entscheidungsvorlage - VO/0179/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eine Förderung der Vereine erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg (Stand: 01.09.2020), die vom Rat beschlossen wurden.

 

Nach § 6 Absatz 2 Buchstabe h der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seiner Ausschüsse vom 27. Januar 2021 entscheidet der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS) über alle freiwilligen Maßnahmen im Rahmen seiner Zuständigkeit und auf der Grundlage der bereitgestellten Haushaltsmittel und gegebenenfalls vom Rat verabschiedeter Richtlinien und Programme, soweit es nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt oder die Entscheidung dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin übertragen ist.

 

Für den Haushalt 2022 sind in den verschiedenen Produkten unter dem Sachkonto 531832 folgende Beträge angesetzt, die nach dem Punktesystem der geltenden Vereinsförderrichtlinien an die Vereine ausgezahlt werden sollen:

 

Produkt

04 01 00

05 01 00

08 02 00

Gesamt:

Ansatz

3.800,00 €

3.800,00 €

28.000,00 €

35.600,00 €

 

Die Vereine haben entsprechende Zuschussanträge gestellt, die von der Verwaltung geprüft wurden. Die Verteilung der festgestellten Zuschüsse auf die einzelnen Vereine kann der beiliegenden Auflistung entnommen werden. Die Auszahlung der von den Vereinen beantragten Zuschüsse soll zeitnah nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2022 in der erforderlichen Höhe eingebracht.

 

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport beauftragt die Verwaltung, die festgestellten Zuschüsse frühestmöglich nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung auszuzahlen.

 

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Anlagen

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