Entscheidungsvorlage - VO/0181/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung der Turn- und Sporthallen in den Ferien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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25.10.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Grundsätzlich sind die Turn- und Sporthallen in der Stadt Wegberg während der Schulferien für den Vereinssport geschlossen. Diese Regelung hat folgende Gründe:
- In den Schulferien kann die Warmwasserversorgung und die Heizung eingestellt und Energie eingespart werden.
- Die Hausmeister/Hallenwarte bauen in dieser Zeit Urlaubs- und Überstundenzeiten ab.
- Erforderliche Instandhaltungsarbeiten und Grundreinigungen erfolgen überwiegend in den Sommerferien, damit der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
- In den Schulferien erfolgt keine regelmäßige Reinigung, wodurch eine erhöhte Rutsch- und Unfallgefahr, durch Staubabsetzungen auf dem Hallenboden, entsteht.
- Die im Regelbetrieb erforderlichen Hygienespülungen werden nicht durchgeführt.
- Bei Nichtnutzung ist stets gewährleistet, dass Türen und Fenster geschlossen sind, Licht und andere Stromverbraucher ausgeschaltet sind und dass das Wasser abgedreht ist, ohne dass ein Hausmeister dies täglich kontrollieren muss. Umfassende Kontrollgänge entfallen daher.
In den vergangenen Jahren sind regelmäßig Anträge von Vereinen in der Stadt Wegberg auf Nutzung städtischer Turn- und Sporthallen in den Sommerferien und auch in den Oster- und Herbstferien eingegangen. Da die Turn- und Sporthallen grundsätzlich in den Schulferien geschlossen sind, kommt es aufgrund der Einzelfallbearbeitung zu einem hohen Genehmigungsaufwand in der Verwaltung, da die Nutzung oft mit der Grundreinigung oder mit Baumaßnahmen koordiniert werden muss.
Derzeit ist eine Nutzung rund um die Ferienzeiten wie folgt möglich:
- Bei rechtzeitiger Beantragung am ersten und letzten Ferienwochenende,
- bei rechtzeitiger vorheriger Beantragung kann die Zwei- oder Dreifachsporthalle in der 5. und 6. Sommerferienwoche genutzt werden (Regelung ist seit Sommer 2015 gültig) und
- in den Oster– und Herbstferien, aber nur in besonders begründeten Ausnahmefällen durch eine Einzelfallentscheidung und auf Antrag. Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere dann vor, wenn Nachholspiele oder Meisterschaftsspiele in den Ferien angesetzt sind.
Die Verwaltung schlägt vor, den Vereinen, zur Vorbereitung auf Ligaspiele, eine der zentral liegenden Turnhallen (Zwei- oder Dreifachsporthalle) für die Nutzung in der vierten bis sechsten Sommerferienwoche zur Verfügung zu stellen. Die Vereine sollen hierzu einen entsprechenden Antrag, mit Vorlage des Ligaspielplans oder anderer Nachweise, einreichen. Die Einreichung des Antrages soll durch die Vereine bis spätestens zum 31.05. eines jeden Jahres erfolgen.
Nach den Osterferien steht im Fachbereich Gebäudewirtschaft der Plan für die Grundreinigung und die Urlaubsplanung der Hausmeister, sodass die Verwaltung anschließend den Vereinen mitteilen kann, welche der beiden Hallen in den Sommerferien zur Verfügung steht.
Der von den tatsächlich nutzenden Vereinen für die Hallennutzung zu zahlende pauschale Energiekostenanteil soll hinsichtlich der genehmigten zusätzlichen Nutzungsstunden in den Sommerferien individuell angepasst werden.
Diese nun beabsichtigte generelle Verfahrensweise sieht ausschließlich die Nutzung einer der zentral liegenden Turnhallen in den regulären Sommerferien (vierte bis sechste Woche) vor. In den restlichen Schulferien sollen alle Turn-/Sporthallen für den Vereinssport weiterhin geschlossen bleiben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport beauftragt die Verwaltung, den Vereinen auf Antrag eine der zentral liegenden Turnhallen (Zwei- oder Dreifachsporthalle) in der 4.-6. Ferienwoche der Sommerferien, für die Vorbereitung auf Liga- oder Meisterschaftsspiele, zur Verfügung zu stellen. In den Weihnachts-, Oster- und Herbstferien bleiben die Turn- und Sporthallen geschlossen.
