Entscheidungsvorlage - VO/0183/22
Grunddaten
- Betreff:
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Zuschuss zu den Betriebskosten der kirchlichen Jugendheime 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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25.10.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die kirchlichen Jugendheime „Haus Schalom“ und „St. Martin“ haben für das Jahr 2022 wieder einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten gestellt.
Ein Zuschuss für diesen Zweck soll nach Entscheidung des Rates im Zusammenhang mit dem HSK pauschal gewährt werden. Jährlich ist hierzu ein Antrag erforderlich. Über die Auszahlung soll dann im Fachausschuss entschieden werden, soweit eine gültige Haushaltssatzung vorliegt und Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Die Vorlage einer Jahresabrechnung wird von der Verwaltung jeweils eingefordert, um die zweckgemäße Verwendung des Zuschusses sicherzustellen.
Da ein gültiger Haushalt noch nicht vorliegt, soll der Beschluss unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung gefasst werden, damit eine Auszahlung 2022 noch gewährleistet werden kann.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2022 eingebracht und stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung beim Produktsachkonto 06 02 01; 53 18 00 (Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von 17.000 € zur Verfügung.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Jugendarbeit in den kirchlichen Jugendheimen in 2022 wie folgt zu fördern:
- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “St. Martin” der Kath. Kirchengemeinde Wegberg mit 8.500,00 €.
- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “Haus Schalom” der Ev. Kirchengemeinde Wegberg mit 8.500,00 €.
Eine Auszahlung der Mittel soll erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2022 erfolgen.
