Entscheidungsvorlage - VO/0190/22
Grunddaten
- Betreff:
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Kita-Plätze für Kinder aus Tüschenbroich hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.07.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Zybell, Thomas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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25.10.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08.07.2022 beantragte die CDU-Fraktion gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse,
„der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Anmeldungen der Kindergartenkinder des Ortes Tüschenbroich einer Kindertagesstätte zuzuordnen und somit sicherzustellen, dass alle Kinder aus Tüschenbroich den gleichen Kindergarten besuchen können“.
Aktuell gibt es in Wegberg 16 Kindergärten, verteilt über das ganze Stadtgebiet, hierunter 3 - in Arsbeck, in Klinkum sowie in Merbeck -, deren Träger die Stadt Wegberg ist.
Zuständig für alle Kindergärten und somit verantwortlich für die Erfüllung des Rechtsanspruches auf früh-kindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ist das Jugendamt des Kreises Heinsberg, da die Stadt Wegberg kein eigenes Jugendamt unterhält.
Wenn Eltern für ihr Kind einen Kindergartenplatz benötigen, sollten sie ihr Kind im Kita-Navigator des Kreises Heinsberg elektronisch anmelden, wobei sie bis zu 4 Kindertageseinrichtungen als Wunsch angeben können.
Die Verteilung der Kinder erfolgt dann durch die Leitung der Tageseinrichtung und den Trägervertreter anhand festgelegter individueller Aufnahmekriterien und in Absprache mit dem Kreisjugendamt Heinsberg.
Die Aufnahmekriterien werden hinsichtlich der städtischen Kitas vom Fachbereich Bildung und Soziales vorgeschlagen und jährlich vom Rat der Kindertageseinrichtung vereinbart (§ 10 Absatz 6 Kinderbildungsgesetz).
Somit sind die Handlungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung bzw. des Rates der Stadt Wegberg begrenzt, insbesondere, wenn es um die 13 nicht-städtischen Kitas geht.
Die Kinder aus Tüschenbroich können und sollen aber – wie bisher – bei den Planungen für den Klinkumer Kindergarten berücksichtigt werden. Sie können aber weder vorrangig aufgenommen werden noch kann sichergestellt werden, dass alle Kinder den gleichen Kindergarten besuchen, da die Aufnahme sehr stark von den freien Plätzen und den Anmeldezahlen abhängt und darüber hinaus ja auch grundsätzlich der Elternwille zu berücksichtigen ist.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport beauftragt die Verwaltung, den Vorschlag der Aufnahmekriterien für den städtischen Kindergarten Farbenfroh Klinkum dahingehend zu erweitern, dass die Bewohner*innen von Tüschenbroich mit zum dortigen Einzugsbereich gehören. Dieser Ergänzungsvorschlag soll dann in der nächsten Sitzung des Rates der Kindertageseinrichtung eingebracht werden. Über das Ergebnis soll die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Fachausschusses berichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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93,3 kB
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