Entscheidungsvorlage - VO/0191/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Ferienbetreuung in der "Offenen Ganztagsgrundschule" hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.09.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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25.10.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat am 28.09.2022 den beiliegenden Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt.
Hierin wird beantragt, die Ferienbetreuung so zu organisieren, dass eine Betreuung an einem Standort möglich ist.
Eine Entscheidung für die Herbstferien war aufgrund des Sitzungstermins nicht mehr umsetzbar, so dass die Betreuung wie folgt stattgefunden hat:
Betreuung während der Herbstferien 2022 | ||
Grundschule Arsbeck |
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| 04.10.2022 - 07.10.2022 | 10.10.2022 - 14.10.2022 |
Schüler/innen | keine Betreuung | 30 |
Anmeldungen aus Wildenrath | 10 | |
Gesamt: |
| 40 |
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Grundschule Beeck |
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| 04.10.2022-07.10.2022 | 10.10.2022-14.10.2022 |
Schüler/innen | keine Betreuung | 29 |
Anmeldungen aus Rath-Anhoven | 2 | |
Gesamt: |
| 31 |
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Grundschule Merbeck |
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| 04.10.2022 - 07.10.2022 | 10.10.2022 - 14.10.2022 |
Schüler/innen | keine Betreuung | 14 |
Anmeldungen aus Wegberg | 11 | |
Gesamt: |
| 25 |
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Grundschule Rath-Anhoven |
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| 04.10.2022 - 07.10.2022 | 10.10.2022 - 14.10.2022 |
Schüler/innen | 25 | keine Betreuung |
Anmeldungen aus Beeck | 0 |
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Gesamt: | 25 |
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Grundschule Wegberg |
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| 04.10.2022 - 07.10.2022 | 10.10.2022 - 14.10.2022 |
Schüler/innen | 65 | keine Betreuung |
Anmeldungen aus Merbeck | 0 |
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Gesamt: | 65 |
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Grundschule Wildenrath |
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| 04.10.2022 - 07.10.2022 | 10.10.2022 - 14.10.2022 |
Schüler/innen | 11 | keine Betreuung |
Anmeldungen aus Arsbeck | 8 |
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Gesamt: | 19 |
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Mit den Schulen wurden bereits seit 2008 sogenannte „Tandem-Partner“ vereinbart, so dass eine durchgängige Ferienbetreuung für die ganzen Ferien in erreichbarer Nähe möglich ist. Diese ist insbesondere für die Familien wichtig, die nicht so mobil sind und trotzdem eine Ferienbetreuung benötigen. Folgende Partnerschulen haben sich gebildet:
KGS Arsbeck (Hauptstandort)/Teilstandort Wildenrath
Grundschule Beeck/ Grundschule Rath-Anhoven
Erich Kästner Grundschule/Grundschule Merbeck
Um einen angemessenen Personaleinsatz planen zu können, ist es Voraussetzung, dass sich mindestens 20 Kinder je Standort zur Betreuung einfinden. Diese Grenze ist aufgrund von kurzfristigen Absagen für den Standort Wildenrath in den Herbstferien leicht unterschritten worden. Die Regel ist dies jedoch nicht.
In den Weihnachtsferien ist eine Betreuung lediglich in der zweiten Ferienwoche vom 02.-06.01.2023 vorgesehen. Die Grundschule in Beeck bietet wegen fehlender Nachfrage in dieser Zeit keine Betreuung an. Folgende Anmeldezahlen liegen bislang vor:
Grundschule Arsbeck | Wird nach den Herbstferien abgefragt |
Grundschule Beeck | Keine Betreuung (1 Kind geht nach Rath-Anhoven) |
Grundchule Merbeck | 16 |
Grundschule Rath-Anhoven | 29 |
Grundschule Wegberg | 82 |
Grundschule Wildenrath | Wird nach den Herbstferien abgefragt |
Die Nachfrage wird in Arsbeck und Wildenrath nicht so groß geschätzt, wie z.B. für die Herbstferien. Zeitlich und räumlich wäre es daher möglich, für diese Ferien alle Kinder an einem Standort zentral in der Erich-Kästner-Grundschule zu betreuen. Die frei werdenden Betreuerinnen und Betreuer an den einzelnen Schulen würden dann an diesem zentralen Ort eingesetzt, soweit diese mobil sind.
Eine zentrale Betreuung der Kinder stellt die Eltern natürlich vor neue Herausforderungen, da die Kinder durch eine Betreuung am regelmäßigen Beschulungsort bislang in der normalen Schulsituation sind und dann auch eigenständig zur Schule und wieder nach Hause gehen können. Findet eine zentrale Betreuung statt, müssen Eltern wieder vermehrt Fahrdienste leisten und das führt natürlich auch zu den üblichen zeitlichen Problematiken in den Familien.
Das Betreuungsangebot wurde seinerzeit bewusst so gestaltet, dass Eltern möglichst entlastet und unterstützt werden können. Soweit das Angebot zentralisiert werden soll, ist damit zu rechnen, dass Eltern wieder mehr Betreuung in den Ferien selbst übernehmen werden, da die Rahmenbedingungen für diese Eltern dann nicht mehr stimmen. Dies zeigt sich auch an der Tatsache, dass in den Herbstferien nur 31 Kinder von insgesamt 205 Kindern eine Betreuung an einer anderen Schule wahrgenommen haben.
Die Betreuungszahlen in den Sommerferien sind in der Regel so hoch, dass eine Betreuung an einem Standort wegen der begrenzten Kapazitäten (insbesondere Essensausgabe und Speiseraum) nicht möglich ist. Der größte Standort, die Erich-Kästner-Grundschule, kommt in den Ferienzeiten mit rund 200 Kindern an die Belastungsgrenze. Hier müsste bei einem entsprechenden Beschluss dann noch eine zweite Betreuungsmöglichkeit eröffnet werden, wenn diese Zahl überschritten werden sollte. Für eine Entscheidung müssen die Anmeldezahlen abgewartet werden.
Einsparungen beim Strom- und Gasverbrauch sind bei Umsetzung einer zentralen Betreuung möglich, in der Höhe aber durch die nicht bekannte Wetterlage und die unklare Datenlage nicht genau bezifferbar. Personaleinsparungen beim Betreuungspersonal ergeben sich nur in geringem Umfang, da die vorgegebenen „Mindestbetreuungszahlen“ von 20 Kindern je Standort die übliche Besetzung des Betreuungspersonals finanziert und die Anzahl des tätigen Personals auf die Anzahl der Kinder abgestellt und daher erforderlich ist.
Eine von der Stadt organisierte Beförderung von „Härtefällen“ zum gemeinsamen Betreuungsort würde aufgrund der zu erwartenden Kosten allerdings den Vorteil der Energieeinsparung einschränken oder sogar aufheben. Eine Rechtspflicht hierzu besteht nicht, so dass es sich um eine freiwillige Leistung handeln würde, die derzeit auch nicht zulässig wäre.
Ein weiterer Beitrag der Stadt zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden ist sicher wünschenswert und anzustreben. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung geprüft, inwieweit es durch Begrenzung der Heizkreisläufe an den Schulen, auch bei Durchführung einer Betreuung, zu weiteren Einsparungen kommen kann. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es durch organisatorische und technische Maßnahmen möglich ist, bestimmte Gebäudeteile nicht zu heizen oder in den Absenkbetrieb („stand by) zu bringen. Mit den Schulen ist daher für die anstehenden Ferien abzustimmen, welche Räume als Betreuungsräume gebraucht werden und in welchen Räumen die Heizung abgeregelt werden kann. Da nicht mehr ganze Schulen geheizt werden müssen, ist sicher ein Einspareffekt, der jedoch in der Höhe nicht genau beziffert werden kann, zu erzielen. Soweit nicht organisatorische Maßnahmen entgegenstehen, soll für die Ferienbetreuungen jeweils nur noch ein Standort je „Tandem-Modell“ über die gesamten Ferien angeboten werden. In den Sommerferien ist dies wegen der durchzuführenden Grundreinigungen nicht möglich.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten. Durch die Überprüfung der Heizkreise und die manuelle Regelung der Heizung wird mit geringeren Heizkosten als bislang gerechnet.
Alternativen:
Anstelle von jetzt 3 gleichzeitigen Betreuungsmöglichkeiten sollen zukünftig dauerhaft in den Ferien nur noch eine zentrale Betreuungsmöglichkeit im Rahmen der „Offenen Ganztagsgrundschule“ angeboten werden. Bei einer Auslastung von über 200 Kindern soll ein zweiter Standort dazu angeboten werden.
Für die Beförderung von und zur Betreuung sind die Eltern selbst verantwortlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport beschließt, in den Ferien weiter eine dezentrale Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule anzubieten. Die Mindestteilnehmerzahl wird auf 25 Kinder je Standort festgesetzt. Der Energieverbrauch soll für Strom und Gas durch technische und organisatorische Regelung der Heizkreisläufe optimiert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,1 kB
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