Entscheidungsvorlage - VO/0193/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im „Arbeitskreis OGS“ wurden die Entwicklungen der Schülerzahlen an den einzelnen Grundschulstandorten und die sich hieraus abgeleiteten, voraussichtlichen Belegungszahlen der Plätze im Offenen Ganztag von der Verwaltung vorgestellt.

 

Die sich ggf. hieraus ergebende Platzproblematik soll -unter Berücksichtigung einer besseren Einbeziehung von Klassenräumen- nun mit jedem Standort ausführlich besprochen und dann im Ausschuss vorgestellt werden.

 

Eine Maßnahme, um zusätzlichen Raumbedarf möglichst klein zu halten, wird die multifunktionale Ausstattung der vorhandenen Klassenräume sein. Dies soll dazu beitragen, dass die vorhandenen Klassenräume in der Nachmittagsbetreuung auch von der OGS genutzt werden können.

Im Haushalt 2023 wurden bereits 60.000,00 € (Produkt 030203H001) für die Konzeptplanung zum Ausbau der OGS veranschlagt und im Haushalt 2024 sollen für die tatsächliche Umsetzung und Auftragsvergabe weitere Mittel angemeldet werden, sobald der Umfang deutlich geworden ist.

 

Für eine kurzfristige Entlastung der OGS soll ab dem nächsten Schuljahr (2023/2024) ein neues Modell zur Übermittagsbetreuung eingeführt werden. Das Modell „sichere 13“ soll eine flexible Betreuung von der ersten bis zur sechsten Unterrichtsstunde umfassen. Ein Mittagessen soll in diesem Rahmen nicht angeboten werden, auch eine Ferienbetreuung ist zunächst nicht vorgesehen. Ein Einrichtungsbeschluss der Schulkonferenzen (ggf. im Eilausschuss) liegt bereits vor und der Vorschlag der Satzungsänderung erfolgt in der aktuellen Sitzung unter TOP 2.2.

 

Die Verwaltung hat eine Kalkulation der derzeitigen und zukünftigen Personalkosten vorgestellt. Auf Grundlage dieser Kalkulation können unter Einbeziehung der jährlichen Landeszuschüsse die notwendigen Elternbeiträge für die OGS, die Ferienbetreuung und das neue Betreuungsmodell errechnet werden.

Die Verwaltung hat eine leichte Erhöhung der Elternbeiträge vorgeschlagen, da die Personalkosten durch Lohnsteigerungen, aber auch durch die Anhebung des Mindestlohnes zukünftig höher sein werden. Diese Erhöhung in der Beitragssatzung soll am 20. Dezember 2022 im Rat für das kommende Schuljahr beschlossen werden. Die Problematik wird in der aktuellen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport unter TOP 2.2 dargestellt und behandelt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport nimmt Kenntnis.

 

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