Entscheidungsvorlage - VO/0201/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Personal und Personalentwicklung (PUP) am 29.09.2022 wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 (Vorberatung des Stellenplans)“ darüber diskutiert, ob der Gleichstellungsplan 2018 - 2022 bis zum Ende des Jahres 2022 gültig ist oder seine Gültigkeit am 17.10.2022, fünf Jahre nach der entsprechenden Beschlussfassung verliert.

Herr Bürgermeister Stock sicherte hierzu eine Prüfung zu und verwies auf eine Antwort in der Ratssitzung.

In der Vorlage VO/4168/17 vom 15.08.2017 mit der Bezeichnung „Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung Wegberg für die Jahre 2018-2022“ zur PUP-Sitzung am 12.09.2017 und Ratssitzung am 17.10.2017 wurde ausgeführt: "Die aktuellen Entwicklungen sind in den vorgelegten Gleichstellungsplan für die Jahre 2018 - bis 2022 eingeflossen, auf welchen hiermit verwiesen wird. Der Gleichstellungsplan wird im Rahmen des § 5 Absatz 1 Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) erstmalig für die Dauer von fünf Jahren erstellt.“ Die Beschlussvorlage lautete "Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg den Gleichstellungsplan für die Stadt Wegberg für die Jahre 2018 - 2022 in der vorgelegten Fassung zu beschließen."

Im Gleichstellungsplan 2018 – 2022 selbst steht unter Nr. 10 "Der Gleichstellungsplan hat eine Geltungsdauer von 5 Jahren. Die Geltungsdauer beginnt mit dem In-Kraft-Treten des Gleichstellungsplans." Dies war gemäß Nummer VII „In-Kraft-Treten“ der 17.10.2017.

Somit tritt er am 18.10.2022 außer Kraft.

Die Gleichstellungsbeauftragte und der Bürgermeister möchten nunmehr zunächst sicherstellen, dass die Stadt Wegberg einen gültigen Gleichstellungsplan vorweisen kann und die Rechtsfolgen des § 5 Absatz 8 des LGG nicht eintreten.

Gemäß § 5 Absatz 8 Satz 3 LGG sind nur Einstellungen, die aus zwingenden dienstlichen Gründen geboten sind, zulässig.

Durch eine durchzuführende Prüfung würden sich somit die Besetzungsverfahren noch weiter verzögern, als sie es durch die Situation auf dem Bewerbermarkt und Kündigungsfristen ohnehin tun.

Aus Sicht der Verwaltung ist dies nicht vertretbar. Außerdem wäre die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten verboten, so dass jegliche interne Bewerbung quasi unmöglich wäre und somit ein Nachteil für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Wegberg eintreten würde. Dies würde sicher zu Demotivation und ggf. auch Kündigungen führen.

§ 5 Absatz 6 LGG besagt, dass in begründeten Einzelfällen die Laufzeit der bestehenden Gleichstellungspläne verlängert werden kann. Der neue Gleichstellungsplan ist spätestens sechs Monate nach Wegfall des Verlängerungsgrundes aufzustellen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung dem Rat vor, von der Möglichkeit des § 5 Absatz 6 LGG Gebrauch zu machen und die Laufzeit des Gleichstellungsplans für die Stadt Wegberg für die Jahre 2018 – 2022 bis zum 30.04.2023 zu verlängern.

Die Verwaltung führt für die Verlängerung folgende Gründe an:

Die kurzfristige Erstellung eines Gleichstellungsplans 2023 – 2027 ist aufgrund der Personalsituation nicht zu gewährleisten. Für die zuständige Stelleninhaberin wurde am 11.11.2021 ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ihre Vertretung ist seit dem 20.07.2021 in Elternzeit. Der neue Kollege musste sich um die zwingend notwendigen Angelegenheiten im Personalgeschäft kümmern. Eine weitere befristete Vertretungskraft (von extern) konnte erst zum 01.08.2022 gewonnen werden. Die originäre Stelleninhaberin wird ihren Dienst zum 01.05.2023, ihre Vertretung zum 01.03.2023 (beide in Teilzeit) wieder aufnehmen.

Die Verwaltung plant den Gleichstellungsplans 2023 – 2027 bis Ende April 2023 fertig zu stellen. Mit den Arbeiten wurde bereits begonnen. Zunächst muss das erforderliche Datenmaterial gesichtet und zusammengestellt werden, dies soll bis Ende 2022 erfolgen. Im Anschluss daran sollen die Daten bis zum 28.02.2023 aufgearbeitet und ausgewertet werden. Sodann muss der Textteil in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten redaktionell und konzeptionell überarbeitet sowie die Ziele festgelegt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg verlängert die Laufzeit des Gleichstellungsplans für die Stadt Wegberg für die Jahre 2018 – 2022 gemäß § 5 Absatz 6 LGG bis zum 30.04.2023.

 

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Anlagen

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