Mitteilungsvorlage - VO/0206/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit ihrem Schreiben vom 22.08.2022 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die beigefügte Anfrage „Maßnahmen zur Einsparung des Erdgasbezugs“ nach § 17 der Geschäftsordnung zum Neubau der Feuerwache gestellt.

 

Frage 1: Wieviel Prozent Erdgas will die Stadt Wegberg einsparen ?

Antwort der Verwaltung:

Die Stadtverwaltung setzt bereits vielfältige Maßnahmen zur Einsparung von Erdgas und Energie um. Herr Bürgermeister Stock berichtete in der Ausschusssitzung am 20.09.2022 bereits.

Bisher spart die Stadt Wegberg rund 2,5% Erdgas und 2,9% Stromenergie ein.

Gesetzliche Vorgaben oder Ziele existieren nicht. Über die Energieeinsparverord-nung wird ein gesetzlicher Rahmen hinsichtlich umzusetzender Maßnahmen geschaffen. Die Verwaltung ist bemüht, größtmögliche Einsparungen zu erzielen.

 

 

Frage 2: Welche Maßnahmen sind/werden getroffen, um im Schwimmbad­bereich Erdgas einzusparen ?

Antwort der Verwaltung:

Über Energiesparmaßnahmen im Grenzlandringbad, sowohl im Hinblick auf Erdgas als auch auf Strom, berichtete die Verwaltung bereits in der Sitzung des BISKDS am 25.10.2022 wie folgt:

Im Bereich des Hallenbades sind folgende Maßnahmen bereits umgesetzt worden:

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die Umsetzung weiterer Einsparmaßnahmen im Bereich des Stromverbrauchs sensibilisiert worden,
  • die Beckenwassertemperatur des Schwimmerbeckens und des Lehrschwimmbeckens wurde auf 27°C gesenkt,
  • die Raumluft wurde gemäß DIN ebenfalls angepasst,
  • mittels einer „Wärmeverbundfolie“ wurde das Planschbecken abgedeckt (dies verhindert / minimiert eine Verdunstungswärme des Beckenwassers in die kühlere Raumluft),
  • die Nutzung des Planschbeckens wird nur zu den Zeiten des Familienbades gestattet,
  • die Notbeleuchtung wird jetzt im gesamten Gebäude „nach Betriebsschluss“ abgeschaltet,
  • die Kesseltemperatur wurde von 75°C im Vorlauf auf 70°C abgesenkt,
  • die Warmbadetage wurden zunächst ausgesetzt und
  • die Dosierpumpen im Bereich der Wasseraufbereitung werden über Zeitschaltuhren weiter optimiert.

 

 

Frage 3: Welche Änderungen der Raumtemperaturen werden in der Verwaltung, im KiTa-Bereich, im Schulbereich und in den Turnhallen vorgegeben ?

Antwort der Verwaltung:

Verwaltungsgebäude: 

Gemäß § 6 der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmen-

verordnung (EnSikuV) wird die Temperatur für die Arbeitsräume im Rat-

haus auf 19°C begrenzt (... körperlich leichte und überwiegend sitzen-

deTätigkeit).

Gleiches gilt für den Sitzungssaal und den Pausenraum der Mitarbeiter. Diese beiden Räume werden zudem nur anlassbezogen beheizt.

Zur Selbstkontrolle und Steuerung der Raumtemperatur mittels der

Heizkörperthermostate wurden Thermometer in den Räumen verteilt.

In den Treppenhäusern und Fluren wird nicht geheizt.

 

KiTa-Bereich:  

Die Kindertagesstätten sind von den Vorgaben der Verordnung gemäß

§ 5 und § 6 ausgenommen.

Ob dennoch Vorschläge zur Absenkung bzw. Begrenzung der Raum-temperaturen gemacht werden, ist verwaltungsintern noch nicht abge-stimmt.

 

Schulen: 

  Auch Schulen sind wie die KiTa´s von den Vorgaben der Verordnung

  ausgenommen.

  Die Verwaltung hat dennoch für die weiterführenden Schulen und die

   Mensa Vorschläge zur Begrenzung der Raumtemperaturen (Klassen­-

räume, Büros, Speiseraum Mensa etc.) erarbeitet, die der Vorgabe für Arbeitsräume im Verwaltungsgebäude (19°C) entsprechen.

  Aufgrund der Tatsache, dass diese Vorschläge über die Vorgaben der

Verordnung hinausgehen, sollen und werden sie derzeit mit den Schul­leitungen abgestimmt.

Die Raumtemperaturen von Nebenräumen, Treppenhäusern und Fluren sollen auf 15°C begrenzt werden. Auch dies geht bereits über die Vor­gaben der Verordnung hinaus.

Für die Grundschulen steht die verwaltungsinterne Abstimmung und eine nachfolgende Abstimmung mit den Schulleitungen noch aus.

 

Turn- und Sporthallen:

  Obwohl auch die Turn- und Sporthallen mit ihrer hauptsächlichen

Schulnutzung von den Vorgaben der Verordnung gemäß § 5 und § 6 ausgenommen sind, werden die Raumtemperaturen reduziert.

  Die Temperaturen werden für die eigentlichen Hallen auf 15°C begrenzt

(bisher 17°C), für die Flure und die großen Eingangsbereiche (z.B. Drei- und Zweifachhalle) ebenfalls auf 15°C, sowie für die Umkleiden und WC´s auf 19°C.

 

 

Frage 4: Gibt es weitere Möglichkeiten, die Erdgasmenge zu reduzieren ?

 

Antwort der Verwaltung:

Um den Verbrauch von Erdgas weiter zu reduzieren, werden die Zentralen Warm­wasserbereitungen in den Turn- und Sporthallen außer Betrieb genommen (siehe auch Mitteilung in der Sitzung des Ausschusses BISKDS vom 25.10.2022), so dass das Duschen und Händewaschen nur noch mit kaltem Wasser möglich sein wird.

Die Energie für die Zentralen Trinkwassererwärmungen wird im Schulzentrum über das Nahwärmenetz zur Verfügung gestellt (die Gasbrennwertkessel der Nahwärme­versorgung befinden sich im Untergeschoss des Grenzlandringbades), sowie in anderen Objekten mittels der dortigen dezentralen Hei­zungs­anlagen bereitgestellt, die mit Erd­gas bzw. Erdöl betrieben werden.

Weitere Einsparmöglichkeiten für Erdgas werden von der Verwaltung noch geprüft. Hierzu werden die Hinweise der maßgeblichen Verbände in die Prüfung einbezogen und auf Umsetzbarkeit überprüft (s. Anlage Schreiben DStGB vom 12.07.2022).

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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