Mitteilungsvorlage - VO/0748/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lennartz, Heinz-Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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29.04.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Frau Karin Bonitz wird mit
Ablauf des 30.04.2008 aus dem Rat ausscheiden.
Nach der Reserveliste der
SPD, die zu den Kommunalwahlen 2004 vorgelegt wurden, ist Frau Doris Brocker aus Wegberg als Nachfolgerin von Frau Bonitz
festgestellt worden.
Nach § 67 der
Gemeindeordnung NRW werden neue Ratsmitglieder durch die Bürgermeisterin in ihr
Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung vollzieht sich in
der Weise, dass die Bürgermeisterin die folgende Verpflichtungsformel vorträgt
und das neue Ratsmitglied diese im Wortlaut wiederholt:
„Ich
verpflichte mich,
dass ich meine
Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten
zum Wohle der Stadt Wegberg erfüllen werde.“
Die Niederschrift über die
Verpflichtung wird von der Bürgermeisterin und von dem neuen Ratsmitglied
unterzeichnet. Sie wird der Niederschrift über die Ratssitzung als Anlage
beigefügt.
