Mitteilungsvorlage - VO/0748/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Frau Karin Bonitz wird mit Ablauf des 30.04.2008 aus dem Rat ausscheiden.

 

Nach der Reserveliste der SPD, die zu den Kommunalwahlen 2004 vorgelegt wurden, ist Frau Doris Brocker aus Wegberg als Nachfolgerin von Frau Bonitz festgestellt worden.

 

Nach § 67 der Gemeindeordnung NRW werden neue Ratsmitglieder durch die Bürgermeisterin in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung vollzieht sich in der Weise, dass die Bürgermeisterin die folgende Verpflichtungsformel vorträgt und das neue Ratsmitglied diese im Wortlaut wiederholt:

 

„Ich verpflichte mich,

dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,

das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten

und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wegberg erfüllen werde.“

 

Die Niederschrift über die Verpflichtung wird von der Bürgermeisterin und von dem neuen Ratsmitglied unterzeichnet. Sie wird der Niederschrift über die Ratssitzung als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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