Entscheidungsvorlage - VO/0216/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung beabsichtigt verschiedene Fahrzeuge und Geräte für den Baubetriebshof zu beschaffen. Die einzelnen Gegenstände werden im Folgenden benannt und die jeweilige Notwendigkeit zur Beschaffung kurz erläutert. Für alle genannten Fahrzeuge/ Geräte gilt gleichermaßen, dass der jeweilige Bedarf nicht durch bestehende Fuhr-/ Geräteparkkapazitäten abgedeckt werden kann.

Die unten vorgeschlagenen Beschlüsse sollen „auf Vorrat“ gefasst werden, um die jeweiligen Beschaffungsverfahren nach Inkrafttreten des Doppelhaushaltes 2022/2023 schnellstmöglich einleiten zu können.

 

1. Buschholzhacker

Es besteht eine fachliche Zwangsläufigkeit. Bei diesem Gerät ist eine hohe Einsatzsicherheit erforderlich, da es ausschließlich durch die Baumpflege - Kolonne genutzt wird, welche durch die tägliche Arbeit stets die Verkehrssicherheit an städtischen Bäumen sicherstellt und gleichzeitig auch für den Erhalt der Bäume sorgt.

Die Maschine wird im Rahmen der Baumpflege täglich zur Erhaltung des städtischen Baumbestandes eingesetzt. Bei einem Ausfall müsste jener mit einem Mietgerät kompensiert werden, wodurch je (Miet-)Tag Kosten von rund 250-280€ netto entstehen würden. Mit zunehmendem Alter werden Ausfälle/ Werkstattaufenthalte wahrscheinlicher/ häufiger, bei denen die Mietkosten unausweichlich fällig würden, um einsatzfähig zu bleiben.

Das bestehende Gerät wurde in 02/2013 als Gebraucht- (>Vorführ-) Maschine beschafft. Zur Instandhaltung entstand (in den letzten Jahren) folgender Aufwand:

 

Zeitraum   Personalleistung Externe Kosten

2022 (bis 08.11.2022) 46,25 Stunden 2.340,82€

2021    23,50 Stunden 5.618,63€

2020   Nicht dezidiert erfasst 6.523,36€

2019    37,25 Stunden 2.658,75€

2018    13,50 Stunden 4.024,19€

 

Den vorgenannten Werten ist nur bedingt ein Trend zu entnehmen. Bei den Werten aus 2022 ist zu beachten, dass einerseits in den verbleibenden 2 Monaten noch Reparaturen anfallen können und das Gerät andererseits im laufenden Jahr weniger als gewöhnlich im Einsatz war, da es im Bereich der Baumpflegekolonne personelle Unwägbarkeiten gab.

Definitiv erkennbar ist, dass jahresübergreifend stets hoher Aufwand notwendig ist, um das Gerät betriebsbereit zu erhalten.

Die Verwaltung will einem Maschinenausfall mit allen Mitteln vorgreifen.

 

 

2. Kleinfahrzeug für die Straßenbaukolonne

Hierbei handelt es sich nicht um eine Ersatz-, sondern eine Erstbeschaffung. Zur Instandhaltung von Straßen und Gehwegen verfügt die Straßenbaukolonne derzeit nicht über genügend Fahrzeugkapazitäten. Einerseits fehlt laufend mindestens ein Fahrzeug, um alle Mitarbeiter auf die verschiedenen Baustellen schicken zu können, wodurch es immer wieder zur Notwendigkeit von Fahrzeuganmietungen kommt. Hierdurch entstehen entsprechende Kosten. Zum anderen stehen hier derzeit lediglich LKW (7,5to oder größer) zur Verfügung, die für viele Aufgaben schlicht zu groß sind und den Verkehr unnötig behindern. Weiterhin wird bei Fahrten, für die ein kleineres Fahrzeug ausreichen würde, mehr Diesel benötigt und werden demnach auch mehr Abgase ausgestoßen.

Aus den vorgenannten Gründen wird für die Straßenbaukolonne dringend ein kleineres Fahrzeug benötigt, was dann ein zulässiges Gesamtgewicht von 5,0to haben soll, jedoch annähernd so kompakt ist wie Fahr-zeuge der 3,5to Klasse.

 

 

 

3. Aufsitzmäher für Kleinflächen

Zur Bepflegung großer, weitläufiger Rasenflächen verfügt der Baubetriebshof über einen Großflächenmäher sowie einen Geräteträger der innerhalb der Vegetationsperiode zur Heckenpflege eingesetzt wird, jedoch auch zum Großflächenmäher umgerüstet werden kann. Für kleinteiligere Flächen werden derzeit zwei kleinere Aufsitzrasenmäher eingesetzt. Entsprechende, kleinteilige Flächen sind im Straßenbegleitgrün, in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen, vor Allem jedoch auf Anlagen zur Abwasserbeseitigung und auf Friedhöfen (zwischen Gräbern etc.) vielfach zu finden. Die beiden bestehenden Aufsitzmäher für Kleinflächen sind in Anbetracht der Stundenleistung jeweils voll ausgelastet, bzw. so zu sagen überlastet. Dies liegt daran, dass der Markt entsprechend kleine Maschinen im Profi – Bereich nicht bietet und die bestehenden Maschinen allenfalls als Geräte für den semiprofessionellen Bereich angesehen werden können. Bei der effizienten Erbringung der Grünpflege werden die Maschinen somit weit über das Maß hinaus beansprucht, wozu jene eigentlich gebaut sind. Gleichwohl sind jene unentbehrlich, weshalb ein Ausfall ausgeschlossen werden muss.

Um eine Effizienzsteigerung in der Laubbergung wie auch vorrangig in der Rasenpflege (vor Allem bei feuchter Witterung, wie jene im Frühjahr des laufenden Jahres vorherrschte) erzielen zu können, wird nun dringend noch eine Maschine benötigt, die etwas größer als die bestehenden Kleinflächenmäher, jedoch immer noch deutlich kompakter als der Großflächenmäher ist. In diesem Segment bietet der Markt die kleinsten Maschinen aus dem Profi – Segment.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für alle drei genannten Fahrzeuge bzw. Geräte wurden die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2023 veranschlagt, für den Haushalt 2022 jedoch Verpflichtungsermächtigungen gebildet. Hierdurch soll, vorbehaltlich exorbitant langer Lieferzeiten, zumindest für diese Beschaffungen sichergestellt werden, dass keine Ermächtigungsübertragungen erforderlich werden. Für die jeweiligen Beschaffungen ist zu Kosten und Finanzierung Folgendes zu sagen:

 

1. Buschholzhacker

Für den Buschholzhacker sind im Haushalt 2023 (Verpflichtungsermächtigung 2022) unter der Investitionsnummer 01 18 00 - B 067 insgesamt 70.000€ berücksichtigt. Die Marktsondierung lässt davon ausgehen, dass dieser Ansatz für die Beschaffung ausreichend ist.

Die Abschreibungsdauer ist laut Afa Tabelle des Bundesfinanzministeriums auf 6 Jahre festgelegt (in der örtlichen Abschreibungstabelle sind entsprechende Geräte bislang nicht enthalten). Die Praxis und vor Allem das Alter des bestehenden Gerätes zeigen jedoch, dass die tatsächliche Nutzungsdauer hierüber um bis zu vier, möglicherweise auch mehr, Jahre hinausgeht bzw. hinausgehen kann.

 

 

2. Kleinfahrzeug für die Straßenbaukolonne

Für diese Beschaffung sind im Haushalt 2023 (Verpflichtungsermächtigung 2022) unter der Investitions-nummer 01 18 00 - B 104 insgesamt 75.000€ berücksichtigt. Die Marktsondierung lässt auch hier davon ausgehen, dass dieser Ansatz für die Beschaffung ausreichend ist.

Die Abschreibungsdauer ist laut örtlicher Abschreibungstabelle auf 10 Jahre festgelegt. Die Praxis zeigt jedoch auch hier, dass die tatsächliche Nutzungsdauer hierüber deutlich hinausgeht bzw. hinausgehen kann.

 

 

3. Aufsitzmäher für Kleinflächen

Für dieses Gerät sind im Haushalt 2023 (Verpflichtungsermächtigung 2022) unter der Investitionsnummer 01 18 00 - B 041 insgesamt 50.000€ berücksichtigt. Die Marktsondierung stellt auch hier in Aussicht, dass dieser Ansatz für die Beschaffung ausreichend ist.

Die Abschreibungsdauer ist laut örtlicher Abschreibungstabelle auf 9 Jahre festgelegt. In wie weit eine Nutzung über diesen Zeitraum hinaus erfolgen kann, muss und wird sich in der Praxis zeigen.

 

Alternativen:

Keine Alternativen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Buschholzhacker

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften stimmt der Beschaffung vorbehaltlich des Inkrafttretens des Doppelhaushaltes 2022/2023 zu und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren kurzfristig einzuleiten.

 

2. Kleinfahrzeug für die Straßenbaukolonne

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften stimmt der Beschaffung vorbehaltlich des Inkrafttretens des Doppelhaushaltes 2022/2023 zu und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren kurzfristig einzuleiten.

 

3. Aufsitzmäher für Kleinflächen

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften stimmt der Beschaffung vorbehaltlich des Inkrafttretens des Doppelhaushaltes 2022/2023 zu und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren kurzfristig einzuleiten.

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