Entscheidungsvorlage - VO/0227/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach eingehender Beratung in der Sitzung des Stadtrates vom 14.09.2021 und der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften am 24.05.2022 wurde die reduzierte Planung der Neugestaltung Mühlenweiher und Umfeld intensiv durchgeführt.

Durch den Fachplaner wurde die reduzierte Planung am 24.05.2022 im Ausschuss vorgestellt.

Der Ausschuss wünscht eine dezidierte Aufschlüsselung der untenstehenden Kosten in einer Kostenberechnung. Diese finden Sie im Anhang.

Dieser Anhang ist nur für angemeldete Nutzer abrufbar und als – nichtöffentlich – katalogisiert. 

 

1. Variante

In der 1. Variante werden alle Leistungen ausgeschrieben und die Leistungserbringung erfolgt nur durch externe Dienstleister. Die Kostenberechnung zeigt alle anstehenden Kosten, welche bei einer reinen externen Leistungserbringung zu vergüten wären.

Inklusive aller Nebenkosten ergibt sich eine Bruttosumme in Höhe von 985.438 €.

 

2. Variante

In der 2. Variante wurden die Leistungen wesentlich reduziert. 

Beinhaltet sind alle notwendigen Leistungen, welche zum dauerhaften Erhalt des Weihers benötigt werden und die Fördervoraussetzung der bewilligten Fördergelder in Höhe von 250.000 € erfüllen.

Bei einer reinen externen Leistungserbringung mit Ausschreibungen und Erfüllung entstehen Kosten in Höhe von 579.690 € [Kosten] – 250.000 € [Förderung] = 329.690 €.

 

3. Variante

In der 3. Variante sind die Leistung mit den in der 2. Variante dargestellten Leistungen identisch. Hierbei werden jedoch Leistungen, welche durch das vorhandene Personal des Bauhofes sowohl fachlich als auch personell leistbar sind, dargestellt. Die externen Kosten belaufen sich dann auf 461.195 € [externe Kosten] – 250.000 € [Förderung] = 211.195 € + Stunden des Bauhofs [Mitarbeiter] 1.800 h.

Die veranschlagten (ca. 1.800) Stunden entsprechen bei einem angenommenen Verrechnungssatz von 42,00€ einer Summe von 79.800€ (Anm.: Der Verrechnungssatz 2021 lag bei lediglich 37,90€/ Summe entspräche dann 72.010€).

 

4. Variante

In der Ausschusssitzung vom 24.05.22 stellte der Fachplaner die zwangsläufige und dringende Notwendigkeit der Uferbefestigung dar. In der Sitzung wurden für die Durchführung dieser Arbeiten ein Aufwand von 157.000 € + MWSt = 186.830 € geschätzt.

 

Für diese Minimallösung kann die Förderung in Höhe von 250.000 € nicht verwendet werden. Diese Arbeiten sind durch den Bauhof nicht durchführbar und müssen extern vergeben werden.

 

- Kosten Minimallösung  186.830 €

 

Diese Kosten, die eher kurz- als mittelfristig so oder gar höher anfallen würden, müssten gänzlich ohne Förderung getragen werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für die Umgestaltung des Mühlenweihers nebst Umfeld stehen unter der Investitionsnummer 12 01 01 – S201 für das Jahr 2022 477.500€ und für das Jahr 2023 nochmals 100.000€ bereit. Wie die Beträge zeigen, wäre in jedem Falle eine Ermächtigungsübertragung von Nöten, um die 2022er Mittel auch 2023 verausgaben zu können.

Den Ausgaben steht die Förderung in Höhe von 250.000€ gegenüber. 

 

Alternativen:

Keine Alternativen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Unter Berücksichtigung aller Aspekte erscheint der Verwaltung die Variante 3 als die Sinnvollste. Die Förderung könnte voll in Anspruch genommen werden (Hinweis: Der Durchführungszeitraum endet laut Förderbescheid am 31.10.2023, sodass bis zu diesem Datum alle Arbeiten abgeschlossen und abgerechnet sein müssen) und der Eigenanteil übersteigt jenen der Variante 4 um lediglich 24.400. Im Gegenzug wird unter Beachtung der Zielsetzung, Wohnstadt und Touristenstadt (+ Gewerbestadt) zu werden, ein deutlicher Mehrwert für das Stadtzentrum generiert.

 

 

Die Verwaltung wird damit beauftragt, Variante 3 zu realisieren und die Durchführung der erforderlichen Ausschreibungsverfahren einzuleiten.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den Ausschuss fortlaufend über den Projektstand und wichtiger noch, den jeweils aktuellen Kostenstand zu informieren.

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