Entscheidungsvorlage - VO/0751/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 23.04.2008 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Bei der Neugestaltung der Römerstraße wurde ein kombinierter Fuß-Radweg geschaffen.

 

Der kombinierte Fuß-Radweg ( der auch als Schulweg dient ) wird von Radfahrern nur teilweise genutzt, weil aufgrund fehlender Beschilderung eine unterschiedliche Auffassung hinsichtlich der Benutzungspflicht  besteht. So dürfen beispielsweise die Gründschüler im Rahmen ihrer Radfahrprüfung diesen Radweg nicht benutzen, weil der vorhandene Radweg nicht als Radweg ausgeschildert ist. Dies führt bei der Verkehrserziehung vieler Eltern zu verständlichen Rückfragen, wie sich hier richtig verhalten werden soll.

 

Wir bitten zu prüfen, ob diese Regelung so beibehalten werden kann, oder ob im Sinne der Straßenverkehrsordnung eine Beschilderung oder anderweitige notwendig erscheint.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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