Mitteilungsvorlage - VO/0165/22
Grunddaten
- Betreff:
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Betriebskostenabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Friedhofs- und Bestattungswesen für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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29.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Betriebskostenabrechnung für die Erhebung von Bestattungsgebühren für das
Haushaltsjahr 2021
Aus der vorliegenden Betriebskostenabrechnung zur kostenrechnenden Einrichtung Friedhofs- und Bestattungswesen für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich nach Gegenüberstellung aller gebührenfähigen Kosten einerseits und allen Gebühreneinnahmen, Entgelten und sonstigen Einnahmen ein Überschuss in Höhe von 6.307,94 €.
Dieses Ergebnis ist auf verschiedene Änderungen gegenüber dem Vergleichsjahr 2020 zurückzuführen:
So sind die Betriebs- und Unterhaltungskosten insgesamt um 9.462,28 € zurückgegangen, wobei die Kosten des Baubetriebshofes für die Unterhaltung um 24.650,12 € niedriger als 2020 ausfielen, während die übrigen Kosten gestiegen sind.
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hatte im Prüfbericht 2021 empfohlen, dass ein wesentlicher Schritt zur Ergebnisverbesserung des Gebührenhaushalts sein könne, dass die Stadt Wegberg für die Flächen bzw. Friedhofsentwicklungsplanung ein Grünflächeninformationssystem aufbauen und diese mit der Friedhofssoftware verknüpfen solle.
Dies setzt zwei Dinge voraus. Zum einen, dass ein neues, geeignetes Friedhofsprogramm eingesetzt wird und dass die Flächen der Friedhöfe detailliert digital erfasst werden, damit sie sowohl für die Flächen- und Belegungsplanung des Bestattungswesens als auch hinsichtlich der Grünflächenpflege zur Verfügung stehen.
Hieraus lassen sich auch belastbare Daten für die Gebührenkalkulation und die Betriebskostenabrechnung ablesen und Kennzahlen bilden.
Die Gemeindeprüfungsanstalt bestätigte, dass der Anteil der Grünflächen, die nicht für Bestattungszwecke vorgesehen oder als Reserveflächen vorgehalten werden, in Wegberg sehr hoch ist. Daraus folgen auch entsprechend hohe Kosten der Baumkontrolle und Unterhaltungspflege. Da auf Grund des geänderten Nutzerverhaltens die Flächenüberhänge dieser Art stetig größer werden, besteht im Rahmen des Flächenmanagements die Möglichkeit, Grünflächen, soweit sie nicht mehr als Bestattungsflächen vorgesehen sind, als Grün- und Parkanlagen auszugliedern. Allerdings erscheint es unwirtschaftlich, hierzu Friedhofseinfriedungen in großen Teilen zu versetzen und Friedhofsteile nominell zu entwidmen.
Da für das Jahr 2021 keine detaillierte Flächenerfassung vorlag, hatten sich die beteiligten Fachbereiche in Anbetracht der insgesamt großen Friedhofsflächen im Stadtgebiet Wegberg entschieden, für die Übergangszeit bis zur Verfügbarkeit eines Friedhofskatasters wie folgt zu verfahren: Die ursprünglich komplett auf die Friedhöfe entfallenden inneren Verrechnungen des Baubetriebshofes in Höhe von 425.000 € wurden aufgeteilt und in Höhe von rund 86.000 Euro als Aufwendungen für die Pflege von Grün- und Parkanlagen auf das Produkt „öffentliches Grün“ umgebucht. Auf diese Weise wurden 2.127 vom Baubetriebshof auf Friedhöfen auf nicht bestattungsrelevanten Flächen geleistete Arbeitsstunden friedhofs- aber nicht flächenscharf auf „öffentliches Grün“ umgebucht.
Da diese Zuordnungen im Nachhinein nicht mehr nachprüfbar sind und auch ansonsten keine klaren Kriterien für die Zuordnung vorlagen, wurde das Verfahren durch das Rechnungsprüfungsamt bemängelt. Die beteiligten Fachbereiche haben sich anschließend zusammen mit dem Rechnungsprüfungsamt für die Betriebskostenabrechnung 2022 auf folgende Vorgehensweise verständigt:
Die Flächen mit ausschließlichem Grüncharakter werden zurzeit anhand von Kartenmaterial und Luftaufnahmen soweit möglich mit rund 37.263 qm flächenmäßig erfasst. Im Bauhofverwaltungsprogramm werden alle Arbeitszeiten als Pflege von Grün- und Parkanlagen gebucht, die im Zuge der Unterhaltungspflege, Neuanlage und Baumkontrolle auf diesen Flächen anfallen.
Auch für das Jahr 2023 wird dieses Verfahren noch zur Anwendung kommen müssen, weil eine programmmäßige Erfassung und Flächenverwaltung komplett erst zum Jahr 2024 vorliegen wird.
Dieses Verfahren entlastet den Gebührenhaushalt, belastet aber gleichzeitig in gleicher Höhe den allgemeinen, aus Steuermitteln zu finanzierenden Haushalt. Das ist aber gerechtfertigt, da Pflege und Unterhaltung städtischer Grünflächen auch dann anfielen, wenn alternativ die nicht mehr für Bestattungen gebrauchten Flächen als Friedhof entwidmet und ggf. durch kostspieliges Versetzen der Einfriedungen abgegrenzt würden.
Mit dieser geänderten Zuordnung der Kostenträger kann anhand der Betriebskostenabrechnung 2021 festgestellt werden, dass der Aufwand trotz Kostensteigerung bei Pflege und Unterhaltung gegenüber dem Rechnungsjahr 2020 in etwa gleichgeblieben ist (./. 117,79 €).
Da die Zahl der Bestattungen 2021 (268) im Vergleich zum Vorjahr (277) um 9 Bestattungen geringer war, ist grundsätzlich festzustellen, dass die Gebührenkalkulation auskömmlich erfolgte.
Anlagen
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(wie Dokument)
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355,2 kB
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