Entscheidungsvorlage - VO/0203/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die dieser Vorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt für das Jahr 2023 einen leichten Anstieg bei der Gewichtsgebühr von 0,30 Euro auf 0,32 Euro je Kilogramm Restabfall sowie von durchschnittlich 13,87 % bei den Zusatzgebühren. Die Grundgebühren reduzieren sich hingegen um durchschnittlich 4,54 %. Die Jahresgebühren für die Biotonne bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Gegenüber dem Vorjahr ändern sich die Gebühren wie folgt:

 

Grundgebühr Restabfallgefäß

 

Behältergröße

2022

2023

80l

45,25 €

43,20 €

120l

72,40 €

69,15 €

240l

90,55 €

86,40 €

1.100l

724,20 €

691,25 €

 

Jahresgebühr Biotonne

 

Behältergröße

2022

2023

120l

60,00 €

60,00 €

240l

90,00 €

90,00 €

 

Erläuterung zur Veränderung der Grundgebühr und Jahresgebühr der Biotonne:

Die Betriebskostenabrechnung 2021 hat mit einem Überschuss i. H. v. 58.337,00 € abgeschlossen. In der letzten Kalkulation wurde noch ein Fehlbetrag aus Vorjahren i. H. v. 164.643,00 € einkalkuliert, was nun entfällt.

Dadurch kann eine Erhöhung der Grundgebühr, trotz der Preisanpassungen der Entsorger, vollständig abgewendet werden. Zusammen mit den Einnahmen aus den Jahresgebühren der Biotonnen kann diese sogar um durchschnittlich 4,54 % gesenkt werden.

Die Biotonne wird bislang von rund 2.500 Haushalten genutzt. Das sind fast doppelt so viel, wie ursprünglich kalkuliert wurde. Die Tendenz ist hier weiterhin steigend und die Reaktionen der Bürger:innen ist sehr positiv.

 

 

 

Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall

 

2022

2023

0,30 €

0,32 €

 

Erläuterung zur Veränderung der Gewichtsgebühr:

Aufgrund neuer Verträge und gestiegener Kosten hat der Kreis Heinsberg die Gebühren für die Verwertung von Haus- und Sperrmüll erhöht. Die Kosten für die Stadt Wegberg steigen dadurch beim Hausmüll von derzeit 149,00 € auf 159,00 € pro Tonne und beim Sperrmüll auf 164,00 € pro Tonne. Des Weiteren sind für die mengenunabhängige Entsorgung von Restabfällen, je gemeldetem Einwohner, ab dem 01.01.2023 7,65 € statt bislang 7,50 € und für die Entsorgung von Schadstoffen 1,20 € statt 0,80 € an den Kreis Heinsberg zu zahlen. Die Mehrkosten, die der Stadt Wegberg hierdurch entstehen können durch die geringfügige Erhöhung der Gewichtsgebühr von 0,30 € auf 0,32 € aufgefangen werden.

 

Zusatzgebühren

 

Art der Leistung

2022

2023

Zusatzleerungen oberhalb der mit der Grundgebühr abgedeckten 13 Leerungen

(80, 120, 240 Liter Restabfallbehälter)

 

0,67 €

 

0,76 €

Zusatzleerungen oberhalb der mit der Grundgebühr abgedeckten 13 Leerungen (1.100 Liter Restabfallbehälter)

3,50 €

3,97 €

Wöchentliche Leerung 1.100l Restabfallbehälter

 

91,00 €

103,22 €

Zweiwöchentlich Entleerung 1.100l Altpapierbehälter

 

21,19 €

23,14 €

Zusätzliche Gestellung Altpapierbehälter

(120 oder 240 Liter)

8,27 €

8,79 €

Zusätzliche Gestellung Altpapierbehälter

(1.100 Liter)

21,19 €

28,00 €

Volumenbedingter Behältertausch Restabfallbehälter

 

40,30 €

45,75 €

Volumenbedingter Behältertausch Altpapierbehälter

 

7,76 €

8,50 €

 

Erläuterung zur Veränderung der Zusatzgebühren:

Der Anstieg von durchschnittlich 13,87 % bei den Zusatzgebühren resultiert aus den Preisanpassungen zum 01.01.2023 durch die beiden Entsorger. Die Firma Drekopf erhöht die leistungsabhängigen Entgelte ab dem nächsten Jahr um 9,33 % und die Grundentgelte um 7,53 %.

Bei der Firma Schönmackers ergibt sich eine Erhöhung der leistungsabhängigen Entgelte um 13,56 % und bei den Grundentgelten um 11,53 %.

 

 

Veränderung der Abfallgebühren für eine durchschnittliche vierköpfige Familie mit einem 120l Restabfallgefäß und einem jährlichen Restabfallgewicht von 400 kg und 20 Leerungen:

 

 

2022

2023

Grundgebühr

 

45,25 €

43,20 €

Gewichtsgebühr

 

120,00 €

(400 kg x 0,30 €)

128,00 €

(400 kg x 0,32 €)

Zusatzgebühr

(Zusatzleerungen oberhalb der mit der Grundgebühr abgedeckten 13 Leerungen)

 

4,69 €

(7 x 0,67 €)

 

5,32 €

(7 x 0,76 €)

 

Gesamt

169,94 €

176,52 €

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Erträge und Aufwendungen aus der Gebührenbedarfsberechnung werden für die Haushaltsplanung 2023 beim Produkt 11 02 00 (Abfallwirtschaft) angemeldet.

 

 

Alternativen:

- Keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und Tourismus empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Wegberg zu empfehlen, die anliegende Sechzehnte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg (Anlage 1) zu beschließen.

 

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Anlagen

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