Entscheidungsvorlage - VO/0230/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die Aufwendungen der kostenrechnenden Einrichtung decken.

 

Die Grundlage der Gebührenkalkulation im Bereich „Gewässerunterhaltung“ bilden die zu erwartenden Kosten und die endgültigen Betriebskostenabrechnungen.

 

Mit der Neufassung des Landeswassergesetzes Ende 2016 können nun auch die Personal- und Verwaltungskosten zur Durchführung und Ermittlung der Umlage umgelegt werden (vgl. § 64 Abs. 1 Satz 2 LWG). Als Gebührenmaßstab ist nur noch der Quadratmeter Grundstücksfläche für befestigte Flächen und unbefestigte Flächen zu Grunde zu legen. Dabei tragen die Eigentümer der befestigten Flächen 90 Prozent und die Eigentümer der übrigen Flächen 10 Prozent der Kosten (§ 64 Abs. 1 Satz 7 LWG).

 

Für das Jahr 2023 werden Gesamtkosten in Höhe von 378.651,05 Euro erwartet. Da keine Überschusse mehr bestehen, konnten keine gebührenmindernd eingerechnet werden. Planerische Fehlbeträge müssen aufgefangen werden und erhöhen die Kosten.

 

Die Umlage des Schwalmverbandes beträgt 316.287 Euro. Der Eifel-Rur Verband erhebt 22.000 Euro Umlage. Der große Unterschied zwischen den Verbänden besteht deshalb, weil die Stadt Wegberg beim Eifel-Rur Verband eine Umlage ohne Gegenleistung zahlt. Der Schwalmverband hingegen führt Leistungen im Stadtgebiet durch und hat zusätzlich ein viel größeres Einzugsgebiet. 62,2 km² Fläche befinden sich im Einzugsgebiet des Schwalmverbandes und 19,4 km² beim Eifel-Rur Verband.

 

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2023 sind die Gebühren für die Einzugsgebiete Schwalmverband und Wasserverband Eifel-Rur anzupassen.

 

Aus den veränderten Kostenansätzen wurden nach der vorliegenden Gebührenkalkulation die neuen Gebührensätze ermittelt. Zum Vergleich werden die bisher geltenden Gebührensätze den neuen Sätzen gegenübergestellt:

 

 

 

Gebührensätze Schwalmverband:

 

Nutzungsart

Gebühr € / Ar 2022

Gebühr € / Ar 2023

Veränderung gegenüber Vorjahr in €

Befestigte Flächen

7,47

8,00

+ 0,53

Freiflächen

0,06

0,06

keine

Acker-, Weide-, Brachlandflächen

0,06

0,06

keine

Wald- und Forstflächen

0,06

0,06

keine

 

 

Gebührensätze Wasserverband Eifel-Rur:

 

Nutzungsart

Gebühr € / Ar 2022

Gebühr € / Ar 2023

Veränderung gegenüber Vorjahr in €

Befestigte Flächen

1,61

1,68

+ 0,07

Freiflächen

0,01

0,01

keine

Acker-, Weide-, Brachlandflächen

0,01

0,01

keine

Wald- und Forstflächen

0,01

0,01

keine

 

 

Aufgrund der für 2023 zu erwartenden Kosten- und Erlössituation schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze für die befestigten Flächen im Einzugsbereich der beiden Verbände zu erhöhen. Die Gebührensätze für die unbefestigten Flächen bleiben jeweils unverändert.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Verwaltung wir die aus der Gebührenkalkulation abgeleiteten Erträge und Aufwendungen in der Haushaltssatzung 2023 entsprechend berücksichtigen.

 

Aus Gründen des Hochwasserschutzes ist der Ankauf eines Objektes erforderlich. Es verbleibt eine Summe von 75.000 € die nicht umlagefähig ist und den Haushalt in voller Höhe belastet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg,

 

1. sich die in der Anlage beigefügte Kalkulation zu eigen zu machen.

 

2. Die anliegende Sechste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG zu beschließen.

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Anlagen

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