Entscheidungsvorlage - VO/0757/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit beiliegendem Schreiben beantragt ein Wegberger Bürger, die sog. Bagatellgrenze in § 14 Abs. 5 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung aufzuheben. Diese Bagatellgrenze besagt, dass Frischwassermengen für die Gartenbewässerung erst ab 15 cbm Gebühren mindernd geltend gemacht werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

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Anlagen

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