Mitteilungsvorlage - VO/0241/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Ralf Schmitz hat am 21.10.2022 vor dem Wahlleiter der Stadt Wegberg, Herrn Bürgermeister Michael Stock, seinen unwiderruflichen Verzicht auf sein Mandat im Rat der Stadt Wegberg, zum 01.11.2022, zur Niederschrift erklärt.

Das Nachbesetzungsverfahren wurde gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) durchgeführt.

 

Als Ersatzvertreter wurde Herr Thomas Cassel festgestellt.

Herr Thomas Cassel hat seine Annahme des Mandates am 07.11.2022 erklärt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung über die Nachbesetzung erfolgt im Internet der Stadt Wegberg und im Aushangkasten; ferner wird nach erfolgter Verpflichtung im Rat die Aufsichtsbehörde in Kenntnis gesetzt.

 

Ratsmitglieder werden gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die Verpflichtung wurde in den vergangenen Sitzungen in der Weise vollzogen, dass der Bürgermeister die Verpflichtungsformel vorlas und das Ratsmitglied durch Unterschrift unter die Verpflichtungsformel sein Einverständnis bekundet.

 

Diese wird im Anschluss der Niederschrift über die Sitzung als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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