Entscheidungsvorlage - VO/0204/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde – Forstbetriebsbezirk Wassenberg hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt.

 

Der Ansatz für die Aufwendungen i. H. v. 55.855,44 € im Forstwirtschaftsplan bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Ansatz der Erträge wird hingegen von 3.000 € auf 6.500 € erhöht.

 

In der beigefügten schriftlichen Erläuterung zum Wirtschaftsplan führt Herr Gingter unter anderem aus, dass der Witterungsverlauf des Jahres 2022, im Vergleich zu den letzten vier Jahren mit Bezug auf die Bodenfeuchte und den Niederschlag, das trockenste Jahr seit Aufzeichnung der Wetterdaten war. Eine Aufforstung und Investition in Neupflanzen war somit nicht möglich.

 

Nach jetzigem Stand hängt jede Neuaufforstung von der Bodenfeuchte der Waldflächen im Frühjahr ab. Danach wird entschieden, ob eine Bestockung noch im Frühjahr oder im Herbst erfolgen kann.

Hinzu kommt ein sehr geringes Pflanzenangebot und somit eine extreme Versteuerung der Forstpflanzen am Markt, was die Bedeutung der natürlichen Verjüngung mit Sukzessionspflanzen, wie Ebereschen, Sandbirken, Aspen etc. noch mehr als bisher in den Vordergrund bringt. Auch, wenn eine direkte Aufforstung nicht möglich ist, stellt sich manchmal diese Verjüngung ein und ermöglicht es somit, gezielt diesen Bestand aufzuwerten oder ganz zu übernehmen.

 

Des Weiteren zeigen die Altbuchenbestände und auch weitere Baumarten, wie Eiche, Esche, Kirsche und Kiefern im Raum Wegberg, zunehmend Trockenschäden auf, welche sich durch trockene Kronen, Sonnenbrand und Rindenschäden sowie Insekten und Pilzschäden bemerkbar machen.

Die meisten Altbuchen grenzen direkt an öffentliche Verkehrsflächen, somit ist hier ein Handeln im Sinne der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht vorgegeben.

Die stadteigenen Buchenbestände im Bereich „Beecker Wald“ und am „Ring“ werden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bauhof, der Unteren Naturschutzbehörde und Herrn Gingter begutachtet und unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Vorgaben und der Möglichkeiten des Erhalts, im Sinne der Totholzerhaltung und des Artenschutzes, einzelstammweise entnommen. Der Schutz der Fledermauspopulation spielt hierbei eine besondere Rolle.

 

Bzgl. der Neukulturen führt Herr Ginter unter anderem aus, dass die Flächen, welche durch Entnahme der Fichte in Folge des Borkenkäferbefalls in den Jahren 2018 bis 2022 endgenutzt werden mussten, wieder aufgeforstet werden (Bereich Schaagbachtal Wildenrath).

Es hat sich herausgestellt, dass sich die Flächen nur sehr zögerlich durch ankommende Naturverjüngung wiederbestocken und die Verwilderung durch Farn und Brombeere so stark zunimmt, dass eine aktive Bestockungsinitialisierung angezeigt ist.

Als einen maßgeblichen Faktor nennt Herr Gingter hier das Rehwild, welches die Jungpflanzen so stark verbeißt und entmischt, dass die ankommende Naturverjüngung nicht in der Lage sein wird, die kommende Waldvegetation klimastabil gemischt zu stellen. Ein überwiegender Teil der Investitionskosten fließt damit in den Schutz der Pflanzen.

In diesem Zusammenhang führt Herr Gingter, wie bereits im vergangenen Jahr, auch aus, dass die Stadt Wegberg als Mitglied der FBG Wegberg angehalten sei, entsprechenden Einfluss auf die Jagdgenossenschaften und die Jagdpächter:innen zu nehmen, den Rehwildbestand durch stärkere Bejagung auf ein erträgliches Maß zurückzusetzen.

Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Gingter diesbezüglich, stellte dieser jedoch auch klar, dass die Stadt Wegberg hier nicht alleine in der Verantwortung steht, sondern alle Mitglieder der jeweiligen Jagdgenossenschaft. Auch handelt es sich hierbei um ein landesweites Problem. Es ist geplant, bei der nächsten Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft, dieses Thema auf die Tagesordnung zu nehmen und die Mitglieder der FBG hinsichtlich dieser Problematik zu sensibilisieren. Hiermit soll die Aufforderung an die Mitglieder verbunden werden, im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften den zuständigen Jagdpächter zukünftig zu einer stärkeren Bejagung des Rehwildes anzuhalten.

 

Eine Alternative zur Erhöhung der Ansätze für die Aufforstung und den Schutz der Neukulturen, wäre der Bau eines Wildschutzzaunes. Die Kosten hierfür wären jedoch um einiges höher und würde die betreffenden Flächen komplett sperren, unabhängig der Wahrnehmung im Landschaftsbild.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Aufwand für die im Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 genannten Maßnahmen in Höhe von 55.855,44 Euro wird im Produkt Wald,- Forst- und Landwirtschaft (13 03 00) beim Sachkonto 522130 (Instandhaltung; Forstwirtschaftsplan) für den Haushaltsplan 2023 angemeldet. Der Ertrag aus Holzeinschlag und Holzverkauf in Höhe von 6.500,00 Euro wird im Produkt Wald-, Fort- und Landwirtschaft (13 03 00) beim Sachkonto 442100 (Verkauf Forstwirtschaft) für den Haushalt 2023 angemeldet.

 

 

Alternativen:

-Keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Wegberg vorzuschlagen, den Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 zu beschließen und im Haushalt 2023 die Aufwendungen und Erträge wie dargestellt zu veranschlagen.

 

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Anlagen

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