Entscheidungsvorlage - VO/0244/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung schlägt vor, die Zuständigkeitsordnung dahingehend zu ändern, dass Entscheidungen über Untergesetzesrecht mit finanziellem Bezug (d.h. sämtliche Satzungen und Entgeltordnungen, die allgemein geltende öffentliche Abgaben, allgemein geltende privatrechlichte Entgelte oder Elternbeigträge beinhalten) in jedem Fall auch im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden.

 

Hierfür ist § 3 Absatz 7 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse entsprechend zu ändern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die in der Anlage beigefügte Zweite Änderungsordnung zur Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse vom 27. Januar 2021.

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Anlagen

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