Mitteilungsvorlage - VO/0251/22
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilung über die Verlängerung der Optionserklärung des § 2b bis zum 31.12.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Gerhards, Oliver
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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20.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bundestag hat am 02.12.2022 beschlossen, die Optionsfrist zur Einführung des §2b UStG Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ein weiteres Mal, bis zum 31.12.2024, zu verlängern. Am 16.12.2022 soll der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist noch dieses Jahr zu rechnen. Die Stadt Wegberg hat bereits von der Optionsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Die Verwaltung wird daher von der erneuten Optionsmöglichkeit Gebrauch machen und die Einführung des § 2b UStG auf den 01.01.2025 verschieben. Ein Verzicht auf die Optionsmöglichkeit zum 01.01.2023, bzw. zum 01.01.2024 ist auch rückwirkend möglich, sollte dies erforderlich sein.
