Mitteilungsvorlage - VO/0231/22-2
Grunddaten
- Betreff:
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Achte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren - Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister/ Dezernat I
- Finale Freigabe:
- Stock, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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20.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird auf die Vorlagen VO/0231/22 und VO/0231/22-1 verwiesen.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 7. Dezember 2022 das Zweite Gesetz zur Änderung von kommunalrechtlichen Vorschriften beschlossen, in dem auch eine Neuregelung des § 6 Kommunalabgabegesetzes NRW vorgesehen ist.
Der Beschluss umfasste auf Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen eine kurzfristige Änderung betreffend einer weiteren Möglichkeit, die Berechnung der Kanalanschlussbeiträge und Abwassergebühren zu kalkulieren.
Ferner hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit E-Mail vom 8.12.2022, 17:16 Uhr hierüber informiert.
Die dort gewonnenen Informationen und Auswertungen können bis Redaktionsschluss der Ratssitzung nicht in eine neue Vorlage eingearbeitet werden, sodass die Vorlage nachgesendet werden muss.
