Mitteilungsvorlage - VO/0231/22-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird auf die Vorlagen VO/0231/22 und VO/0231/22-1 verwiesen.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 7. Dezember 2022 das Zweite Gesetz zur Änderung von kommunalrechtlichen Vorschriften beschlossen, in dem auch eine Neuregelung des § 6 Kommunalabgabegesetzes NRW vorgesehen ist.

Der Beschluss umfasste auf Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen eine kurzfristige Änderung betreffend einer weiteren Möglichkeit, die Berechnung der Kanalanschlussbeiträge und Abwassergebühren zu kalkulieren.

Ferner hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit E-Mail vom 8.12.2022, 17:16 Uhr hierüber informiert.

Die dort gewonnenen Informationen und Auswertungen können bis Redaktionsschluss der Ratssitzung nicht in eine neue Vorlage eingearbeitet werden, sodass die Vorlage nachgesendet werden muss.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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