Mitteilungsvorlage - VO/0010/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Vorlage VO/0246/22 wurde der Rat der Stadt Wegberg über die aktuellste Rechtslage zu den Straßenausbaubeiträgen informiert.

 

In der Sitzung vom 20.12.2022 beauftragte der Rat die Verwaltung eine Priorisierungsliste der Maßnahmen anzufertigen, die über eine mögliche neue Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet werden könnten. Diese Liste wurde seitens der Verwaltung zur Vorlage im Protokoll versprochen.

 

Das vorhandene Straßen- und Wegekonzept könnte zur Aufstellung einer Priorisierungsliste herangezogen werden. Eine Fortschreibung des Konzeptes ist aufgrund der lange unklaren Haushaltssituation und der Neuaufstellung des Straßenkatasters für 2022 ausgeblieben.

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich des Straßenkatasters ist es sinnvoll das Straßen- und Wegekonzept ebenfalls zu überarbeiten und die Priorisierungsliste anhand des neu aufgestellten Konzeptes zu bilden. Derzeit befindet sich das Straßenkataster in den letzten Abstimmungsphasen und wird schnellstmöglich zur Aufstellung des neuen Konzeptes herangezogen werden können.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, eine Vorlage zu einem neuen Straßen- und Wegekonzept für die nächste oder übernächste Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus zur Vorberatung vorzulegen. Diese soll im Haupt- und Finanzausschuss weiter beraten werden können und anschließend im Rat beschlossen werden.

 

Die Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenbaumaßnahme. Hierzu bedarf es nach wie vor den Beschluss des zuständigen Ausschusses. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen, Straßenausbaumaßnahmen und Straßenbeleuchtungsmaßnahmen herzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-keine-

 

Alternativen:

Werden Maßnahmen, die nicht im Straßen- und Wegekonzept aufgeführt sind, begonnen und sind diese beitragsabrechnungsfähig, so können hierfür keine Landesmittel abgerufen werden. Die entstandenen Kosten würden dann direkt mit dem Bürger abgerechnet werden, ohne Aussicht auf eine Förderung der Beiträge durch das Land.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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