Mitteilungsvorlage - VO/0008/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Für das Jahr 2023 wird die Verwaltung in den Bereichen

- Straßenbaumaßnahmen

- Bauwerke > 500.000 €

- Erschließungsmaßnahmen

entsprechende Zeit- und Kostenpläne für Maßnahmen im Sinne des § 13 KomHVO

vorlegen.“

Wie in der Sitzung des Rates am 18.10.22 berichtet, fallen folgende Investitionen aus dem Doppelhaushalt unter die vorgenannten Kriterien:

110301H017 110301H017 Freiland-PV-Anlage "Am Berg"   600.000 €  

120101S043 120101S043 Sanierung Felderhof   50.000 €

120101S044 120101S044 Sanierung Teilbereich Isengraben   45.000 €

120101S045 120101S045 Sanierung Holtumer Straße   55.000 €

120101S046 120101S046 Sanierung Marienstraße   60.000 €

120101S504 120101S504 Fuß- und Radwegebrücke an der Holtmühle  50.000 €

150103I308 150103I308 Erschließung Baugebiet Helpensteinstraße   100.000 €

Für die Straßenbaumaßnahmen wurde zunächst ein Sperrvermerk gesetzt.

 

Am Beispiel der Freiland PV-Anlage „Am Berg“ soll ein Einstieg in die Prüfung nach § 13 KomHVO gefunden werden. Zielsetzung der Prüfschritte ist es, frühzeitig eine möglichst genaue Kalkulation des Umsetzungszeitraums und der Kostenhöhe einer Investition vorzunehmen, damit die Investitionsplanung realistischer wird und Nachträge möglichst vermieden werden. Weiterhin dient die Dokumentation dem Ziel, bei der Investitionsentscheidung gründlich abzuwägen, ob die Investition mit der demographischen Entwicklung und der Finanzlage langfristig vereinbar ist.

Die Kämmerei hat hierzu ein Prüfschema entwickelt. Die Freiland-PV-Anlage ist eine sehr komplexe Investition mit einigen Wagnissen und Unsicherheiten. Die Wirtschaftlichkeit ist dabei von einigen Parametern abhängig, wie

   dem aktuellen Strompreis,

   den Anschaffungskosten der Module und Wechselrichter und Kosten der Zuleitung

 

Vorteilhaft ist, dass der Strom aufgrund der hohen Verbrauchsmenge der Kläranlage und der relativ hohen Überschneidungszeiten von Erzeugung und Strombedarfen nahezu vollständig von der Kläranlage abgenommen werden kann.

 

Es stellt sich jedoch bei der Anwendung des Prüfschemas heraus, dass die Kostenschätzung der Investition schon jetzt vom Haushaltsplanansatz abweicht und dass womöglich weitere Mittel bereitgestellt werden müssen. Es zeigt sich somit, dass eine intensive Vorbereitung einer Investition dazu beiträgt, verbesserte Kosten- und Zeitpläne aufzustellen. In diesem Fall bestand jedoch zeitlicher Druck, um die laufenden Bewirtschaftungskosten der Kläranlage möglichst bald zu reduzieren.

 

Auf die angehängte Prüfungsdokumentation und die Wirtschaftlichkeitsrechnung des beauftragten Ingenieurs wird verwiesen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.  

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Anlagen

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