Mitteilungsvorlage - VO/0023/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wegberg als Träger des Feuerschutzes hat, vertreten durch Herrn Fachbereichsleiter Schulz und durch den Leiter der hauptamtlichen Wache Herrn Jacobs, in den Jahren 2021 und 2022 am Projekt „KGST-Vergleichsring Freiwillige Feuerwehr für Städte der Größenordnung 20.000 bis 50.000 Einwohner“ teilgenommen. Die Grundzahlen, gebildete Kennzahlen und die Auswertung des Fachbereichs 201 - Bürgerservice und Sicherheit sind dieser Vorlage als Anlage im PDF-Format beigefügt.

 

Jede Kommune in NRW ist gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet, für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten.  

 

Das bedeutet, dass jede Kommune eine jederzeit leistungsstarke und einsatzfähige Feuerwehr vorhalten muss (personelle Ausstattung, materielle Ausstattung, ständiges Unterhalten einer Feuerwehr), und zwar abgestimmt auf die örtlichen Verhältnisse.

Letzteres bedeutet, dass jede Kommune eine auf das stets vorhandene oder im Einzelfall bereits erkennbare Brandpotential zugeschnittene, flächendeckende, in angemessener Zeit verfügbare Feuerwehr unterhalten muss. (Entsprechend angelegt sind die Brandschutzbedarfspläne der Kommunen in ihrem Soll-Ist-Vergleich.)

 

Für die Auswertung der Zahlen des Vergleichsrings hat dieser individuelle Zuschnitt zur Folge, dass die Angaben einzelner teilnehmenden Kommunen sich nicht automatisch als Sollvorgabe auf andere Kommunen übertragen lassen, auch wenn sie zur gleichen Größenklasse gehören. Eine wesentliche Erkenntnis der Teilnahme am Vergleichsring ist daher auch, dass sich örtliche Verhältnisse in einer Vielzahl von Einzelbedingungen derart unterscheiden können, dass diese Unterschiede vom Vergleichsring nicht erfasst werden konnten, obwohl sie zum jeweils individuellen Zuschnitt der örtlichen Feuerwehren beitragen.

 

Als positives Ergebnis der Arbeit des Vergleichsrings ist aber die Bildung einer Vielzahl von Kennzahlen zu sehen. Aus ihnen sollte künftig der Teil, der für die Stadt Wegberg praktische Steuerungsrelevanz hat, in den Haushaltsplan übernommen und fortgeschrieben werden.

 

Hierzu gehören:

 

  • Zahl der aktiven Angehörigen der FFW je 1000 Einwohner

(Diese Zahl ist u.a. eine Voraussetzung zur Erlangung der Ausnahmegenehmigung nach § 10 Absatz 3, Satz 3 BHKG.)

  • Anteil der Jugendfeuerwehr an der Freiwilligen Feuerwehr gesamt

(Diese Kennzahl gibt Auskunft über die zukünftige Entwicklung und Stabilität der aktiven Abteilung.)

  • Anteil verfügbarer Atemschutzgeräteträger
  • Anteil Gruppenführer
  • Anteil Zugführer
  • Anteil Maschinisten
  • Aufwendungen Aus-/Fortbildung je Angehöriger der Einsatzabteilung
  • Führerscheininhaber C je Fahrzeug

(Die vorgenannten Parameter geben Auskunft über den Ausbildungsstand und Struktur der FFW und sind Gegenstand der Erhebungen zum Brandschutzbedarfsplan.)

  • Soll-Erreichungsgrad 1. Stufe örtliches Schutzziel
  • Ist-Erreichungsgrad 1. Stufe örtliches Schutzziel
  • Soll-Erreichungsgrad 2. Stufe örtliches Schutzziel
  • Ist-Erreichungsgrad 2. Stufe örtliches Schutzziel

(Die prozentualen Erreichungsgrade werden im Soll mit dem jeweils geltenden Brandschutzbedarfsplan durch den Rat der Stadt Wegberg festgelegt. In die Bemessung fließen die Strukturdaten der Stadt Wegberg und die Leistungsfähigkeit der FFW ein.

Der Ist-Erreichungsgrad belegt die tatsächliche Leistung der FFW.)

 

 

 

 

 

Der überwiegende Anteil der übrigen Kennzahlen wirft ein Schlaglicht auf eine Momentaufnahme des jeweiligen Erhebungsjahres. Sie werden maßgeblich von externen Faktoren wie z. B. dem Verhalten Dritter beeinflusst und sind nur sehr bedingt steuerbar.

Beispielhaft sind hier zu nennen,

  • Aufwendungen Brandschutz je Einwohner
  • Erträge Brandschutz je Einwohner
  • Kostendeckungsgrad Brandschutz
  • Brände je 1.000 Einwohner
  • Alarmierungen je 1.000 Einwohner
  • Anteil der Fehlalarmierungen
  • Aufwendungen für Dienst-/Schutzkleidung je Angehöriger der Einsatzabteilung FF.

 

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zu den für die weitere Verwendung empfohlenen Kennzahlen wichtige Erkenntnisse gewonnen werden konnten, die Datensammlung als Ganzes jedoch keine zusätzliche Hilfe für Planung und Verwaltung der Freiwilligen Feuerwehr bietet.

 

Der größte Teil der erhobenen Daten zur jeweiligen Ist-Situation wird ohnehin jährlich in der Jahresstatistik auf der Plattform IG NRW erfasst und ist für die autorisierten Stellen der Feuerwehren und der Verwaltung dort einsehbar.

 

Die Kosten der Stadt Wegberg für die Teilnahme am Feuerwehrvergleichsring der KGST betrugen für die Jahre 2021 und 2022 jährlich 2.737,00 €.

 

Eine Weiterführung wurde u. a. auch wegen des Zeitaufwands für die Datenerfassung und die Arbeitssitzungen seitens der Verwaltung und der Feuerwehr nicht mehr eingeplant.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis

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Anlagen

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