Mitteilungsvorlage - VO/0004/23
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilungen WBVL -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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07.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. | Liste der unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung Die aktuelle Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fallen, ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).
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2. | Liste der laufenden Bauleitplanverfahren Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 01.09.2020 und des WBVL vom 30.11.2021 wird der Ausschuss mittels der beigefügten Liste (Anlage 2) in Verbindung mit der Kartenübersicht (Anlage 3) über den aktuellen Stand und den perspektivischen Abschluss der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der laufenden Bebauungsplanverfahren inkl. dem Stand der Erschließungsplanung / Baureifmachung informiert.
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3. | Neue Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung Es liegen keine neuen Anträge der Fraktionen im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor.
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4. | Neue Bürgeranträge Es liegen keine neuen Bürgeranträge im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor.
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5. | Vergabe im Bereich Bildung und Soziales |
| Gem. § 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Zuständigkeitsordnung ist der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften für Vergaben ab einer Größenordnung von 50.000 € (inkl. Ust.) und die nicht unter § 5 Absatz 1 Buchstabe b) fallen zuständig, soweit kein anderer Ausschuss zuständig ist. Ausgenommen davon sind Maßnahmen, die gesetzlich verpflichtend sind oder deren Beginn der Rat/Ausschuss bereits genehmigt und deren Finanzierung tatsächlich gesichert ist. Hier ist eine Information vor Maßnahmenbeginn ausreichend. Aufgrund dieser Regelung informiert die Verwaltung über eine Vergabe der Betreuungsangebote an Grundschulen. Derzeit wird die Vergabe der Durchführung der „Offenen Ganztagsgrundschule“ im Wege einer europaweiten Ausschreibung und in Absprache mit der zentralen Vergabestelle vorbereitet. Die Veröffentlichung ist für Anfang Februar vorgesehen.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,7 kB
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2
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211 kB
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3
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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