Mitteilungsvorlage - VO/0026/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen des Rathauses der Stadt Wegberg wurden in den Doppelhaushaltsplan 2022/2023 finanzielle Mittel in Höhe von 87.000,- € aufgenommen und beschlossen. Die Mittel stehen unter der Investitionsmaßnahme Photovoltaikanlage Rathaus – 011304 H908 zur Verfügung.

Die PV-Anlage wird auf zwei verschiedenen Dachflächen des Rathauses er­richtet. Zum Rathausplatz hin soll oberhalb der Dachgauben des 1. Ober­geschosses eine Reihe von PV-Elementen angeordnet werden. Zum Innenhof hin soll dies über den Gauben des dritten Obergeschosses des neueren Gebäudeteils erfolgen (siehe hierzu die beigefügten Fotomontagen des Rathauses).

Aufgrund der besonderen Lage des Rathauses im Ensemble mit den denkmal­geschützten Gebäuden der Wegberger Mühle, des Klosters und der Kirche war hinsichtlich der Errichtung der PV-Dachanlage das Einverneh­men mit der Denkmal­behörde herbeizuführen. Dies ist erfolgt.

Mit der Planung, Ausschreibung und Realisierung der PV-Anlage wurde das Ing.-Büro Stickel aus Heinsberg beauftragt. Von diesem wurden auch die Vorplanungen erbracht, die für eine Förderantragstellung erforderlich waren.

Die Leistung der geplanten Anlage beträgt 24 kWp. Es soll ein möglichst hoher Anteil des erzeugten Stroms eigenverbraucht werden.

 

 

Förderanträge und Zuwendungen

Mit Förderantrag des Fachbereichs Gebäudewirtschaft vom 20.12.2022 bei der Bezirks­regierung Arnsberg wurde eine Zuwendung im Rahmen des Landes­programms NRW „progress.nrw – Klimaschutztechnik“ beantragt. Gefördert werden in diesem Programm unter anderem Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden.

Gleichzeitig wurde beantragt, die von der Stadt Wegberg zuvor separat beantragten und bewilligten Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie in Höhe von 70.817,97 €  für die Maßnahme Photovoltaikanlage Rathaus zu verwenden.

Bereits zwei Tage später am 22.12.2022 erhielt die Verwaltung den schriftlichen Zuwendungsbescheid erteilt. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von  25.750,- €  erteilt für die „Errichtung einer Photovoltaik-Dachanlage mit/ohne Batteriespeicher auf kommunalen Gebäu­den i.V. mit der Billigkeitsrichtlinie“. 

 

Termine

Die weitere Planung und Ausschreibung sowie die Errichtung der PV-Anlage soll so­bald wie möglich im laufenden Jahr 2023 erfolgen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Wie oben beschrieben stehen für die Maßnahme Haushaltsmittel in Höhe von 87.000,- € zur Verfügung, die auf der Grundlage einer ersten Kostenschätzung (Herbst 2021) für den Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet wurden. Im Zuge der weiteren Planung und der Erstellung der detaillierteren Kostenberechnung durch den Fachplaner liegen die Gesamt­kosten für die PV-Anlage auf dem Rathaus aktuell bei 99.600,- €.

Die finanziellen Zuwendungen aus der Förderung progress.nrw und aus der Billig­keitsrichtlinie betragen in der Summe 96.567,97 €, wodurch die geplante PV-Anlage zu annähernd 100% finanziell gefördert wird.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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