Entscheidungsvorlage - VO/0014/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Amtszeit des Personalrates der Stadt Wegberg begann am 14.05.2020 und beträgt gemäß § 23 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NW) vier Jahre.

 

Nach der Neuwahl des Personalrates ist gemäß § 67 LPVG NW für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates bei der obersten Dienstbehörde der jeweiligen Gemeinde eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertretung und Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertretung haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Die vorsitzende Person der Einigungsstelle und ihre Stellvertretung werden für die gesamte Wahlperiode des Personalrates bestellt.

 

Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden.

 

Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden für das jeweilige anlassbezogene Einigungsstellenverfahren benannt; sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein.

 

Die Mitglieder der Einigungsstelle sind unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener Verantwortung aus.

 

In der vorhergegangenen Wahlperiode des Personalrates hat Herr Lutz Braunöhler, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht im Ruhestand, die Funktion des Vorsitzenden der Einigungsstelle wahrgenommen. Den stellvertretenden Vorsitz hatte Herr Jürgen Jansen aus Wegberg, bis 2015 Vorsitzender des Personalrates der Stadt Wegberg übernommen. Herr Jürgen Jansen befindet sich seit Februar 2016 im Ruhestand.

 

Für die verbleibende Dauer der Wahlperiode des Personalrates schlägt die Verwaltung in Absprache mit dem Personalrat vor, die Funktion des Vorsitzenden sowie des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle, je zur Hälfte der Restlaufzeit, mit Herrn Ralf Kahlen (1. Beigeordneter der Stadt Alsdorf) und Herrn Jürgen Jansen (Rentner) im gegenseitigen Wechsel der Funktion zu besetzen.

 

Sowohl Herr Kahlen, als auch Herr Jansen haben sich bereit erklärt, dieses Ehrenamt zu übernehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die durch die Tätigkeit der Einigungsstelle entstehenden Kosten hat die Dienststelle zu tragen. Dem Vorsitzenden der Einigungsstelle kann im Bedarfsfall eine Entschädigung für Zeitaufwand gewährt werden.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung schlägt dem Rat vor, die nach dem Landespersonalvertretungsgesetz einzurichtende Einigungsstelle einzurichten und wie folgt zu besetzen:

 

Für die Dauer vom 15.02. - 30.09.2023:

Vorsitzender:  Ralf Kahlen, Alsdorf

1. Beigeordneter der Stadt Alsdorf

 

Stellvertreter/in: Jürgen Jansen, Wegberg

Rentner

 

Für die Dauer vom 01.10.2023 - 14.05.2024:

Vorsitzender:  Jürgen Jansen, Wegberg

Rentner

 

Stellvertreter/in: Ralf Kahlen, Alsdorf

1. Beigeordneter der Stadt Alsdorf

 

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