Mitteilungsvorlage - VO/0769/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist von Ratsherrn Pillich gewünscht worden, am Beispiel der Haushaltsansätze der „Technischen Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien“ zu erläutern, wie der Bedarf ermittelt wird und wie der Einsatz der Mittel vorgesehen ist.

 

 

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Haushaltsmittel der laufenden Sachausgaben und für Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) pauschaliert nach einem Schlüssel errechnet werden, der sich aus einem Grundbetrag je Schule und abhängig von der aktuellen Schülerzahl (letzte Schulstatistik) errechnet und beantragt wird.

 

Die Verwaltung ist der Meinung, dass diese Mittel nicht übermäßig, die ordentliche Aufgabenerfüllung jedoch sicherstellen. Einzig die Einführung des NKF und die damit in Zusammenhang stehenden Buchungspflichten sollte hier im nächsten Haushaltsjahr zu Veränderungen (Verlagerung von Investitionsveranschlagungen in den Bereich GWG und Sachmittelausgaben) führen. Die Buchungsvorschriften lassen es z.B. nicht zu, dass Software im Investitionsbereich gebucht werden können.

 

Für den Bereich der Investitionsgüter werden bei der Erstellung des Haushaltsplanes die anstehenden Wünsche der Schulleiter und der zuständigen Mitarbeiter in den Schulen erfragt. Hierauf wird eine Liste gefertigt und mit jedem Schulleiter einzelne und kritische Punkte im Gespräch geklärt. Ggf. wird auch die Situation vor Ort in Augenschein genommen. Diese überarbeitete Liste wird dann in die Haushaltsberatungen mit eingebracht.

 

Für den Bereich der Ansätze „Technische Ausstattung mit neuen Medien“ ist eine Veranschlagung der Mittel aufgrund der bisherigen Erfahrungen für laufende Beschaffungen (Beamer, Laptop, Smartboard u.a.) erfolgt. Von den Schulen ist ein aussagekräftiges Medienentwicklungskonzept vorgelegt worden, dass den Umgang der Neuen Medien im Unterricht beschreibt und die hierzu erforderliche Ausstattung darstellt. In den meisten Schulen sind auf dieser Grundlage auch schon entsprechende Umsetzungsschritte erfolgt.

 

Als Beispiel für umfangreichere Maßnahmen in der kürzeren Vergangenheit seien hier folgende Schulen zu nennen:

 

 

Grundschule Beeck

Vernetzung des Gebäudes, Umsetzung eines Computerraumes incl. Server und Anbindung der Klassen mit jeweils 2 PC und Drucker

Grundschule Rath-Anhoven

Vernetzung der Klassenräume und der Verwaltung; PC Arbeitsraum mit 5 PC und Drucker. Ausstattung der Klassenräume mit PC, Drucker, Internetanschluss

Erich Kästner Grundschule Wegberg

Vernetzung und Ausstattung eines Computerraumes mit 27 Arbeitsplätzen, Teilausstattung der Klassenräume (ohne Vernetzung)

Gemeinschaftshauptschule

Vernetzung und Einrichtung eines zweiten Computerraumes, Vernetzung der Verwaltung

Maximilian Kolbe Gymnasium

Ausstattung mit Beamer und Laptop, Einrichtung Smartboard. In 2008 Projekt mit der regioIT zur Vernetzung von Funktionsräumen und Ausstattung eines Selbstlernzentrums

 

 

Die aufgeführten Maßnahmen seien hier nur beispielhaft genannt. Für alle Schulen sind in den letzten Jahren Ersatzbeschaffungen und Ergänzungen der Ausstattung angeschafft worden.

 

Im laufenden Jahr sollen in den Grundschulen Arsbeck, Wildenrath und Klinkum weitere Projekte umgesetzt werden.

 

Abschließend lässt sich noch festhalten, dass ausnahmslos alle Projekte im Einvernehmen und mit deutlicher Unterstützung der Fördervereine durchgeführt wurden. Der Kostenanteil der Fördervereine war immer erheblich und im Einzelfall erfolgte er in einer Höhe von 60% der Kosten. Um weiter mit diesen Maßnahmen Erfolg zu haben, sollen diese auch weiterhin in Abstimmung und durch Unterstützung der Fördervereine durchgeführt werden. 

 

Die Maßnahmen bewegten sich im Rahmen der genehmigten Ansätze.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt zu, auch in Zukunft die erforderlichen Maßnahmen in der bisherigen Verfahrensweise umzusetzen.

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