Mitteilungsvorlage - VO/0769/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Technische Ausrüstung der Schulen mit Neuen Medien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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20.05.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist von Ratsherrn Pillich gewünscht
worden, am Beispiel der Haushaltsansätze der „Technischen Ausstattung für
das Lernen mit neuen Medien“ zu erläutern, wie der Bedarf ermittelt wird
und wie der Einsatz der Mittel vorgesehen ist.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Haushaltsmittel der
laufenden Sachausgaben und für Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter
(GWG) pauschaliert nach einem Schlüssel errechnet werden, der sich aus einem
Grundbetrag je Schule und abhängig von der aktuellen Schülerzahl (letzte
Schulstatistik) errechnet und beantragt wird.
Die Verwaltung ist der Meinung, dass diese Mittel nicht übermäßig, die
ordentliche Aufgabenerfüllung jedoch sicherstellen. Einzig die Einführung des
NKF und die damit in Zusammenhang stehenden Buchungspflichten sollte hier im nächsten
Haushaltsjahr zu Veränderungen (Verlagerung von Investitionsveranschlagungen in
den Bereich GWG und Sachmittelausgaben) führen. Die Buchungsvorschriften lassen
es z.B. nicht zu, dass Software im Investitionsbereich gebucht werden können.
Für den Bereich der Investitionsgüter werden bei der Erstellung des
Haushaltsplanes die anstehenden Wünsche der Schulleiter und der zuständigen
Mitarbeiter in den Schulen erfragt. Hierauf wird eine Liste gefertigt und mit
jedem Schulleiter einzelne und kritische Punkte im Gespräch geklärt. Ggf. wird
auch die Situation vor Ort in Augenschein genommen. Diese überarbeitete Liste
wird dann in die Haushaltsberatungen mit eingebracht.
Für den Bereich der Ansätze „Technische Ausstattung mit neuen
Medien“ ist eine Veranschlagung der Mittel aufgrund der bisherigen
Erfahrungen für laufende Beschaffungen (Beamer, Laptop, Smartboard u.a.)
erfolgt. Von den Schulen ist ein aussagekräftiges Medienentwicklungskonzept
vorgelegt worden, dass den Umgang der Neuen Medien im Unterricht beschreibt und
die hierzu erforderliche Ausstattung darstellt. In den meisten Schulen sind auf
dieser Grundlage auch schon entsprechende Umsetzungsschritte erfolgt.
Als Beispiel für umfangreichere Maßnahmen in der kürzeren Vergangenheit seien
hier folgende Schulen zu nennen:
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Grundschule Beeck |
Vernetzung des
Gebäudes, Umsetzung eines Computerraumes incl. Server und Anbindung der
Klassen mit jeweils 2 PC und Drucker |
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Grundschule
Rath-Anhoven |
Vernetzung der
Klassenräume und der Verwaltung; PC Arbeitsraum mit 5 PC und Drucker.
Ausstattung der Klassenräume mit PC, Drucker, Internetanschluss |
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Erich Kästner
Grundschule Wegberg |
Vernetzung und
Ausstattung eines Computerraumes mit 27 Arbeitsplätzen, Teilausstattung der
Klassenräume (ohne Vernetzung) |
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Gemeinschaftshauptschule |
Vernetzung und
Einrichtung eines zweiten Computerraumes, Vernetzung der Verwaltung |
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Maximilian Kolbe
Gymnasium |
Ausstattung mit
Beamer und Laptop, Einrichtung Smartboard. In 2008 Projekt mit der regioIT zur
Vernetzung von Funktionsräumen und Ausstattung eines Selbstlernzentrums |
Die aufgeführten
Maßnahmen seien hier nur beispielhaft genannt. Für alle Schulen sind in den
letzten Jahren Ersatzbeschaffungen und Ergänzungen der Ausstattung angeschafft
worden.
Im laufenden Jahr
sollen in den Grundschulen Arsbeck, Wildenrath und Klinkum weitere Projekte
umgesetzt werden.
Abschließend lässt
sich noch festhalten, dass ausnahmslos alle Projekte im Einvernehmen und mit
deutlicher Unterstützung der Fördervereine durchgeführt wurden. Der
Kostenanteil der Fördervereine war immer erheblich und im Einzelfall erfolgte
er in einer Höhe von 60% der Kosten. Um weiter mit diesen Maßnahmen Erfolg zu
haben, sollen diese auch weiterhin in Abstimmung und durch Unterstützung der Fördervereine
durchgeführt werden.
Die Maßnahmen
bewegten sich im Rahmen der genehmigten Ansätze.
