Entscheidungsvorlage - VO/0034/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung beabsichtigt zur Straßeninstandhaltung durch den Baubetriebshof einen so genannten Asphaltpatcher zu beschaffen. Bei der Maschine handelt es sich um eine Erstbeschaffung, bislang verfügt der Baubetriebshof über kein entsprechendes Gerät.

Der Einsatzzweck besteht darin, Schlaglöcher in Asphaltstraßen (auch Gehwegen, Wirtschaftswegen etc.) dauerhaft verfüllen und beseitigen zu können. Bislang geschieht der entsprechende Vorgang je nach Größe entweder per Kaltasphalt oder, wenn die Schlaglöcher eine entsprechende Größe haben, mit Frisch – Asphalt aus dem Mischwerk. Beide Varianten haben den Nachteil, dass die Reparaturen bekanntermaßen nie nachhaltig sind und die geflickten Stellen innerhalb kurzer Zeit erneut zur Baustelle werden. Grund hierfür ist, dass zwischen dem bestehenden Material in den Schlaglöchern und dem aufgefüllten Material trotz eingebrachtem Haftkleber (bei der Verwendung von Frischasphalt) bzw. Primer (bei der Verwendung von Kaltasphalt) keine dauerhafte Verbindung entsteht.

Die Konsequenz aus der geringen Dauerhaftigkeit der Reparaturen ist ein unnötig hoher Arbeitsaufwand, da jedes entstehende Schlagloch somit immer wieder angefahren werden muss, um ausgebrochenes Material der letzten Ausbesserung nachfüllen zu können. Zudem führt der Umstand, dass Schlaglöcher nicht nachhaltig saniert werden (können) zu einer stetigen Verschlechterung des Gesamtzustandes der geschädigten Stellen, da einmal vorhandene Schlaglöcher immer größer werden, Feuchtigkeit in den Oberbau eindringt und spätestens Frosteinwirkungen zu einem immer großflächigeren Ausbrechen der Deckschichten führen.

 

Bei einem Asphaltpatcher wird in der Maschine ein hierzu geeigneter Splitt und eine Bitumenemulsion mitgeführt. Zur Anwendung wird die Bitumenemulsion erhitzt. Die Ränder der Schlaglöcher werden zunächst mit „reiner“ Bitumenemulsion angespritzt und schließlich durch das Einbringen eines Gemischs aus der Bitumenemulsion und des Splitts verfüllt. Das Mischungsverhältnis wird von der Maschine so hergestellt, dass das Material selbstverdichtend ist, und somit keine Hohlräume verbleiben, in die ansonsten dauerhaft Wasser eindringen könnte. Abschließend wird die bearbeitete Stelle mit „reinem“ Split abgestreut, um die Griffigkeit der entstandenen Decke zu erhöhen. Zur Veranschaulichung wird auf folgendes Video verwiesen (Stand: 24.01.2023):                                         

https://youtu.be/DRyS9e3Md0c

 

Für den Baubetriebshof soll das Gerät so beschafft werden, dass jenes auf einem Anhänger steht und dort durch einen eigenen Motor angetrieben wird. Für die Bedienung reichen 2 Mitarbeitende aus (ein Fahrer und eine Arbeitskraft an der Ausbringeinheit), wobei im Einzelfall (wie im Video ersichtlich) auch ein Mitar-beitender alleine Reparaturen ausführen kann. Je nach Umfang der Schlaglöcher ist bei dem derzeit angewandten Verfahren ein dritter Mitarbeitender von Nöten, zudem auch noch eine Walze zur Verdichtung.

 

Die derzeitige Witterung und der allgemein feststellbare, sich verschlechternde Zustand vieler Fahrbahnen macht die Beschaffung relativ dringlich. Mit möglichen Lieferanten wird derzeit bereits Kontakt aufgenommen, um die Verfügbarkeit abzustimmen.

 

In Kombination mit dem in Kürze in Betrieb gehenden, neuen Straßenkataster werden sich für den Zustand der städtischen Straßen erhebliche Vorteile ergeben.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für die Beschaffung sind im Haushalt 2023 unter der Investitionsnummer 01 18 00 – B 103 insgesamt 70.000€ berücksichtigt. Die Marktsondierung belegt, dass dieser Betrag in jedem Fall ausreichend ist und es zu keiner Überschreitung des Ansatzes kommen dürfte.

Die Abschreibungsdauer ist laut Ziffer 5.6 der „Afa – Tabelle für den Wirtschaftszweig „Baugewerbe““ (Bundesministerium der Finanzen) auf 8 Jahre festgelegt. In wie weit eine Nutzung über diesen Zeitraum hinaus erfolgen kann, muss und wird sich in der Praxis zeigen.

 

Alternativen:

Keine Alternativen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften stimmt der Beschaffung zu und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren kurzfristig einzuleiten.

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