Entscheidungsvorlage - VO/0013/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zuge der Beratung über den Stellenplan 2023 hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 18.10.2022 den Beschluss gefasst, die Stelle FB 103/15 „Digitalisierung Chief Officer (CDO)“ mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Die Stadt Wegberg ist gefordert, die Absichtsbekundungen, die der Rat in seinen Klausurtagungen zur Umsetzung der Digitalisierung gemacht hat, auch in die Tat umzusetzen. Mit dem Jahresbericht zur Digitalisierung im Sinne des Onlinezugangsgesetz 2022 (OZG) (siehe Vorlage Nr. VO/0001/23, TO 1.3 der heutigen Sitzung) stellt die Verwaltung dar, in welchen Bereichen bereits wichtige Schritte hin zur Digitalisierung gemacht wurden.

Dabei zeigt sich sehr deutlich, dass die vorhandenen personellen Kapazitäten in der Verwaltung nicht ausreichen, um eine zügige und gesetzeskonforme Umsetzung des OZG voran zu treiben. Insbesondere ist es wichtig, neben der technischen Umsetzung auch die organisatorische systematische Planung der Digitalisierung voranzutreiben.

Nachdem die Prozesse aktuell auf der Stelle „Prozessmanagement“ untersucht und optimiert werden, geht es nun darum, die optimierten Prozesse auch zu digitalisieren, damit die Dienstleistungen nach außen nicht nur angeboten werden können, sondern auch die Prozesse dahinter in der Stadtverwaltung medienbruchfrei weiterbearbeitet werden können.

 

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die bisherigen Beratungen zum Stellenplan 2023 (siehe hierzu auch Beratungsvorlage VO/0154/22-2). Im Stellenplan 2023 ist die Stelle FB 103/15 „Digitalisierung Chief Digital Officer (CDO)“ zusätzlich eingerichtet worden. Nur mit der Besetzung der neu eingerichteten Stelle kann die Verwaltung die benötigten personellen Ressourcen einbringen, um unter anderem die dringend erforderliche abgestimmte und verbindliche Digitalisierungsstrategie auf den Weg zu bringen.

 

Auf dieser Stelle sollen die folgenden Aufgaben wahrgenommen werden:

-          Erarbeitung und Fortschreibung Digitalisierungsstrategie (mit externer Begleitung),

-          Einführung zukunftsfähiger e-Gov-Lösungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere OZG, eGovG,

-          Koordinierung und Zusammenführung der Digitalprojekte in der Gesamtverwaltung,

-          Leitung von (Teil)Projekten im Digitalisierungsprozess und Steuerung von externen Dienstleistern,

-          Analyse und Bewertung technologischer Trends und ihrer Auswirkungen auf die Stadt Wegberg und ihre Gestaltungsfelder,

-          Konzeption, Einführung und ggf. Umgestaltung digitaler Prozesse,

-          Interne und externe Kommunikation der Digitalisierungsprozesse,

-          Beratung der Verwaltungsspitze in Fragen der Digitalisierung,

-          Zentrale Beratungs- und Ansprechstelle für Digitalisierungsangelegenheiten in der Verwaltung,

-          Koordination von Prozessmanagement und IT-Umsetzung,

-          Change-Management,

-          Moderation von Besprechungen, Workshops u.Ä.

 

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.10.2022 beschlossen, dass die Stelle nochmals im Fachausschuss vorgestellt werden soll und erst nach Beratung und einem entsprechenden Votum besetzt werden kann.

 

Die vorliegenden Informationen dienen zur Präzisierung der Stelleninhalte und sind nach Auffassung der Verwaltung ausreichend, um die Stelle nun auszuschreiben.


Für die Aufhebung des Sperrvermerks ist ein entsprechender Beschluss durch den Rat der Stadt Wegberg erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Personalaufwendungen sind für den Doppelhaushalt 2022/2023 und für den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026 einkalkuliert.

 

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung schlägt dem Rat vor, die im Stellenplan 2023 ausgewiesene Stelle FB 103/15 „Digitalisierung Chief Digital Officer (CDO)“ auszuschreiben.

 

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