Entscheidungsvorlage - VO/0017/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 5 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW ist jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum zwischen drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan aufzustellen bzw. diesen nach Ablauf fortzuschreiben.

Der Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Element der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung der Dienststelle. Gegenstand des Gleichstellungsplanes sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Abbau von Unterrepräsentanzen von Frauen. Grundlagen des Gleichstellungsplans sind eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur, eine Prognose der zu besetzenden Stellen sowie der möglichen Beförderungen und Höhergruppierungen für den Zeitraum der Geltungsdauer (§ 6 Abs. 2 LGG).

Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung hat in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten einen neuen Gleichstellungsplan erstellt. Dieser wurde gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen gefertigt.

Der vorliegende Plan gilt für die kommenden fünf Jahre, demnach vom 01.05.2023 bis 31.12.2027 und enthält einen Maßnahmenplan der aus insgesamt sechs Handlungsfeldern besteht, die u.a. das Ziel der Frauenförderung beinhalten.

Die folgenden Handlungsfelder werden in den Gleichstellungsplan aufgenommen:

-          Gleichstellung in der Verwaltung,

-          Personalentwicklung,

-          Stellenbesetzungsverfahren / Stellenausschreibungen

-          Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

-          Chancengleichheit im Ausbildungsbereich

-          Maßnahmen zur Gesundheit und Prävention

 

Dem Personalrat wurde Gelegenheit gegeben, zum vorgelegten Entwurf des Gleichstellungsplans Stellung zu nehmen. Sofern eine Stellungnahme vorliegt, wird hierüber in der Sitzung informiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, den vorliegenden Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2023 bis 2027 zu beschließen.

 

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Anlagen

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