Entscheidungsvorlage - VO/0772/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Oktober 2007 ist das Kinderbildungsgesetz (KIBIZ) vom Landtag beschlossen worden. Dieses Gesetz löst die langjährigen Regelungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder ab.

 

Mit verschiedenen Trägern sind in der Vergangenheit auf der damals geltenden gesetzlichen Grundlage Verträge zur Refinanzierung des Eigenanteils geschlossen worden. Diese Regelungen zur Abrechnung der Kosten gelten nur noch bis zum 01.08.2008. An diesem Tage treten die beschlossenen neuen Regelungen zur Finanzierung der Ausgaben in Kraft. Hierüber wurde bereits berichtet.

 

Mit folgenden Trägern bestehen Regelungen zur Übernahme des Trägeranteiles:

 

Einrichtung

Regelung

Kosten/Jahr (ca.)

AWO-Kindergarten

Übernahme der nicht durch Dritte gedeckte Betriebskosten; Pauschale Verwaltungskosten und Zuschuss für Feste

41.000,00 €

Ev. Kindergarten Pusteblume

Übernahme Trägeranteil 3te Gruppe

19.000,00 €

Kath. Kindergarten Rath-Anhoven

Übernahme Kosten 3te Gruppe und Verwaltungskosten

19.500,00 €

Trägerverein Privater Kindergarten

Übernahme des Trägeranteils (4%)

Für beide Einrichtungen

31.000,00 €

Waldkindergarten

Übernahme des Trägeranteils (4%)

4.800,00 €

Gesamtaufwand/Jahr:

115.300,00 €

 

 

Hierüber hinaus werden nach Einzelvereinbarung (z.B. Spielgruppe Beeck, Mietzuschuss Kindergarten Harbeck, Gruppenzuschüsse an kirchliche Einrichtungen) weitere Beträge geleistet.

 

Der Aufwand für die Zuschüsse an Träger von Kindertagesstätten lag im Jahr 2007 insgesamt bei ca. 138.000,00 €.

 

Durch die Verabschiedung des KIBIZ wird die Finanzierung der besetzten Plätze in einer Tageseinrichtung völlig neu geregelt. Anstelle einer Gruppenpauschale wird nun nach „Kopfpauschalen“ abgerechnet. Dies birgt für die Träger ein gewisses Risiko, denn wenn nicht alle genehmigten Plätze auch belegt werden, kann ein höheres Defizit entstehen.

 

Die Stadt sollte dieses Risiko einer Unterfinanzierung mit möglicherweise nicht abzusehenden Folgekosten durch die pauschale Übernahme der nicht gedeckten Kosten auf ein kalkulierbares Maß reduzieren.

 

Die Verwaltung beabsichtigt mit den einzelnen Trägern Gespräche über eine künftige Finanzierungsstruktur zu führen. Im zuständigen Ausschuss soll dann über den Verlauf der Gespräche berichtet und eine weitere Verfahrensweise vorgestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen zunächst keine finanziellen Auswirkungen.

 

Alternativen:

Werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport stimmt der geplanten Vorgehensweise zu. Im zuständigen Ausschuss sollen die beabsichtigten neuen Regelungen mit den einzelnen Trägern vorgestellt und beraten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Gespräche zu führen.

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