Entscheidungsvorlage - VO/0772/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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20.05.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Oktober 2007 ist das Kinderbildungsgesetz (KIBIZ) vom Landtag
beschlossen worden. Dieses Gesetz löst die langjährigen Regelungen des Gesetzes
über Tageseinrichtungen für Kinder ab.
Mit verschiedenen Trägern sind in der Vergangenheit auf der damals
geltenden gesetzlichen Grundlage Verträge zur Refinanzierung des Eigenanteils
geschlossen worden. Diese Regelungen zur Abrechnung der Kosten gelten nur noch
bis zum
Mit folgenden Trägern bestehen Regelungen zur Übernahme des
Trägeranteiles:
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Einrichtung |
Regelung |
Kosten/Jahr (ca.) |
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AWO-Kindergarten |
Übernahme der nicht durch Dritte gedeckte Betriebskosten; Pauschale
Verwaltungskosten und Zuschuss für Feste |
41.000,00 € |
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Ev. Kindergarten Pusteblume |
Übernahme Trägeranteil 3te Gruppe |
19.000,00 € |
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Kath. Kindergarten Rath-Anhoven |
Übernahme Kosten 3te Gruppe und Verwaltungskosten |
19.500,00 € |
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Trägerverein Privater Kindergarten |
Übernahme des Trägeranteils (4%) Für beide Einrichtungen |
31.000,00 € |
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Waldkindergarten |
Übernahme des Trägeranteils (4%) |
4.800,00 € |
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Gesamtaufwand/Jahr: |
115.300,00 € |
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Hierüber hinaus werden nach Einzelvereinbarung (z.B. Spielgruppe Beeck,
Mietzuschuss Kindergarten Harbeck, Gruppenzuschüsse an kirchliche Einrichtungen)
weitere Beträge geleistet.
Der Aufwand für die Zuschüsse an Träger von Kindertagesstätten lag im
Jahr 2007 insgesamt bei ca. 138.000,00 €.
Durch die Verabschiedung des KIBIZ wird die Finanzierung der besetzten
Plätze in einer Tageseinrichtung völlig neu geregelt. Anstelle einer
Gruppenpauschale wird nun nach „Kopfpauschalen“ abgerechnet. Dies
birgt für die Träger ein gewisses Risiko, denn wenn nicht alle genehmigten
Plätze auch belegt werden, kann ein höheres Defizit entstehen.
Die Stadt sollte dieses Risiko einer Unterfinanzierung mit möglicherweise
nicht abzusehenden Folgekosten durch die pauschale Übernahme der nicht
gedeckten Kosten auf ein kalkulierbares Maß reduzieren.
Die Verwaltung beabsichtigt mit den einzelnen Trägern Gespräche über eine
künftige Finanzierungsstruktur zu führen. Im zuständigen Ausschuss soll dann
über den Verlauf der Gespräche berichtet und eine weitere Verfahrensweise
vorgestellt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bildung, Kultur, Soziales und Sport stimmt der geplanten Vorgehensweise zu. Im zuständigen
Ausschuss sollen die beabsichtigten neuen Regelungen mit den einzelnen Trägern
vorgestellt und beraten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die
entsprechenden Gespräche zu führen.
