Entscheidungsvorlage - VO/0252/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen im Stadtrat gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg hier: Ausschussneubesetzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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14.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktionen im Wegberger Stadtrat haben sich gemeinsam auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zur Neubesetzung folgender Ausschüsse
- Haupt- und Finanzausschuss,
- Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften,
- Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus,
- Personal und Personalentwicklung,
- Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport,
- Rechnungsprüfungsausschuss,
- Wahlprüfungsausschuss
geeinigt.
§ 50 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen besagt hierzu, dass, wenn sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend ist.
Der einheitliche Wahlvorschlag kommt zustande, solange keine Gegenstimme abgegeben wird. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben nach § 50 Absatz 5 GO NRW unberücksichtigt.
Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Absatz 2 Satz 6 der Gemeindeordnung kein Stimmrecht.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder im Rat der Stadt Wegberg nehmen den einheitlichen Wahlvorschlag zur Neubesetzung der Ausschüsse
- Haupt- und Finanzausschuss,
- Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften,
- Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus,
- Personal und Personalentwicklung,
- Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport,
- Rechnungsprüfungsausschuss,
- Wahlprüfungsausschuss
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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50,5 kB
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(wie Dokument)
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52,1 kB
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50,4 kB
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