Entscheidungsvorlage - VO/0252/22

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktionen im Wegberger Stadtrat haben sich gemeinsam auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zur Neubesetzung folgender Ausschüsse

-          Haupt- und Finanzausschuss,

-          Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften,

-          Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus,

-          Personal und Personalentwicklung,

-          Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport,

-          Rechnungsprüfungsausschuss,

-          Wahlprüfungsausschuss

geeinigt.

 

§ 50 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen besagt hierzu, dass, wenn sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend ist.

Der einheitliche Wahlvorschlag kommt zustande, solange keine Gegenstimme abgegeben wird. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben nach § 50 Absatz 5 GO NRW unberücksichtigt.

Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Absatz 2 Satz 6 der Gemeindeordnung kein Stimmrecht.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Ratsmitglieder im Rat der Stadt Wegberg nehmen den einheitlichen Wahlvorschlag zur Neubesetzung der Ausschüsse

-          Haupt- und Finanzausschuss,

-          Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften,

-          Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus,

-          Personal und Personalentwicklung,

-          Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport,

-          Rechnungsprüfungsausschuss,

-          Wahlprüfungsausschuss

 gemäß der der Vorlage beigefügten Übersichten an.

Reduzieren

Anlagen

Loading...