Entscheidungsvorlage - VO/0036/23
Grunddaten
- Betreff:
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Windenergieanlagen im Birgeler Urwald
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister/ Dezernat I
- Finale Freigabe:
- Stock, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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14.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wegberg hat sich in seiner Sitzung am 17.12.2019 mit der geplanten Errichtung von vier Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet von Wassenberg, dem Birgeler Wald, beschäftigt. Die Stadt Wassenberg hatte bereits 2017 durch eine Änderung des Flächennutzungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen geschaffen.
Zuständige Behörde für die Genehmigung zur Errichtung der Windenergieanlagen durch ein Betreiberkonsortium ist der Kreis Heinsberg. Dieser beteiligte die Stadt Wegberg im Genehmigungsverfahren.
Entsprechende Stellungnahmen der Stadt endeten zusammenfassend – nach Beteiligung der politischen Gremien – mit der Anregung, von einer Genehmigung der beantragten Windenergieanlagen im Birgeler Wald abzusehen. Hauptargument war der Erhalt des wertvollen Wald- und Heidebereiches (FFH-Gebiet) sowie die touristische Nutzung des Gebietes.
Der Rat hat folglich in seiner Sitzung am 17.12.2019 beschlossen:
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung von vier Windenergieanlagen, die im Sachverhalt wiedergegebene Stellungnahme einschließlich der Ergänzungen abzugeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt Mittel für die Beauftragung eines externen Fachjuristen in den Haushalt 2020 mit aufzunehmen. Der Rat spricht sich ganz klar für eine Klageerhebung aus und wird sich vor der Beauftragung eines Fachjuristen aber nochmals zu dem Thema zu beraten.
Näheres ist den Vorlagen nebst Niederschriften VO/0337/19 und VO/0337/19-1 zu entnehmen.
In der Sache selbst hatte der Kreis Heinsberg eine Genehmigung zur Errichtung der Windenergieanlagen im August 2021 versagt, was bislang eine weitere Befassung des Rates obsolet machte.
Das Betreiberkonsortium hat hiergegen im September 2021 Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.
Aufgrund der Klima- und Energiekrise hat der Ausbau der Windenergie eine hohe Priorität erlangt. Vor einer Entscheidung durch das Gericht kam es zu einer Vielzahl von Gesetzesänderungen auf dem Sektor der erneuerbaren Energien, u. a. durch das „Osterpaket“ der Bundesregierung. Dieses enthält u. a. eine Änderung des Gesetzes für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG).
Hier heißt es nunmehr im neuen § 2 EEG:
„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“
Nach dieser Gesetzesänderungen ist der Kreis von seiner ursprünglichen Position abgewichen und hat die beantragten Anlagen genehmigt. Dem vorausgegangen war ein gerichtlicher Vergleich, indem sich das Betreiberkonsortium verpflichtet hatte, zusätzliche Ausgleichmaßnahmen zur ökologischen Verbesserung im Umfeld der Windenergieanlagen durchzuführen.
Vor dem Hintergrund dieser veränderten Rechtslage ist es notwendig, dass sich der Rat erneut mit seinem Beschluss vom 17.12.2019 befasst
Die Verwaltung ist nach Bewertung der Sach- und Rechtslage - insbesondere im Hinblick auf das nunmehr gesetzgeberisch festgelegte „überragende öffentliche Interesse“ von Windenergieanlagen - der Auffassung, dass eine Klage wenig bis keine Aussichten auf Erfolg haben wird. Sie empfiehlt dem Rat, den diesbezüglichen Beschluss aus dem Jahr 2019 aufzuheben.
