Entscheidungsvorlage - VO/0048/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung neuer Bestattungsformen auf Friedhöfen der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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21.03.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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30.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es herrscht nach wie vor eine große Nachfrage nach Bestattungen in Urnenstelen auf den Friedhöfen der Stadt Wegberg. Diese Bestattungsart findet großen Zuspruch bei den Bestattungspflichtigen auch hinsichtlich der Gestaltungsform und der Anordnung auf den Friedhöfen.
Die Entwicklung des Bestattungswesens in der Stadt Wegberg soll damit aber nicht beendet sein, auch wenn den Gestaltungs- und Ausführungsmöglichkeiten finanzielle Grenzen gesetzt sind.
Die Verwaltung möchte weitere ansprechende und bezahlbare Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Stadt anbieten. Diese sollen dann, wie bei den Stelen, je nach den örtlichen Gegebenheiten, nach und nach auf mehreren Friedhöfen der Stadt angeboten werden.
I. Urnenwand in der Trauerhalle Friedhof Rath-Anhoven
Auf Initiative des Dorfausschusses Rath-Anhoven soll die dortige Trauerhalle auch als Kolumbarium genutzt werden. Für den Friedhof Rath-Anhoven war ursprünglich die Anlegung von Urnenstelen in gleicher Ausgestaltung wie auf den Friedhöfen Arsbeck, Wegberg und Beeck vorgesehen. Anlässlich eines Ortstermins zur Festlegung des genauen Standortes wurde seitens der Dorfausschusses darum gebeten, die Verwaltung möge statt der Stelenanlage eine Nutzung der Trauerhalle als Kolumbarium prüfen. Bei dieser Gelegenheit verwies man auf die Nachbarstadt Erkelenz, die eine ganze Reihe ihrer Trauerhallen als Kolumbarien nutzt. Die Untersuchung der Trauerhalle Rath-Anhoven durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft ergab, dass der Aufbau einer Kolumbarienwand innerhalb des Gebäudes grundsätzlich machbar ist. Die Kolumbarien auf dem Zentralfriedhof der Stadt Erkelenz mit derzeit 330 und geplanten 250 Urnenkammern wurden ebenfalls besichtigt. Das dortige Aufbausystem mit Verschlussplatten soll für Rath-Anhoven übernommen werden, allerdings schlägt die Verwaltung für die Verschlussplatten der Urnenkammern eine mögliche Auswahl zwischen zwei Grundfarben und einer Komplementärfarbe vor. Das Schriftbild sollte wie bei den übrigen Stelenanlagen der Stadt Wegberg einheitlich gehalten werden. Auch hinsichtlich individuellen Schmucks (wie Blumen, Kerzen usw.) sollte wie bei den bereits vorhandenen Stelen verfahren werden.
Der Zugang zur Trauerhalle soll den Angehörigen der dort Beigesetzten über ein Chipsystem für die Türöffnung während der Öffnungszeiten des Friedhofs ermöglicht werden. Zum Beispiel könnten zwei Chips mit dem Nutzungsrecht erworben werden und bis zu zwei weitere bei Bedarf nachgekauft werden können. Eine Rückgabe erfolgt mit Beendigung des Nutzungsrechtes.
Im Haushalt sind für das Jahr 2023 unter der Investitionsnummer 130500H105 Mittel zur Errichtung von Urnenstelen in Rath Anhoven in Höhe von 40.000 € veranschlagt. Diese Mittel sollen nun zum Bau einer Urnenwand (Kolumbarium) in der dortigen Trauerhalle verwendet werden.
Zur Errichtung der Urnenwand in der Friedhofshalle Rath-Anhoven sind Bauleistungen verschiedener Gewerke erforderlich (Mauer- und Natursteinarbeiten, Putz- und Malerarbeiten, weitere kleinere Gewerke). Die detaillierten bautechnischen Abstimmungen hierzu beginnen derzeit und sind noch weiter vorzunehmen.
Zu einzelnen möglichen Firmen hat die Verwaltung Kontakt aufgenommen. Es liegen jedoch aktuell weder konkrete Angebote vor, noch mögliche Ausführungstermine.
Die Verwaltung ist bestrebt, die Baumaßnahme möglichst rasch umzusetzen. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Errichtung und Inbetriebnahme der Urnenwand in der Friedhofhalle Rath-Anhoven bis zum Sommer dieses Jahres erfolgen kann.
II. Sternenkinderfeld
Die Verwaltung wird in der Sitzung den konkreten Standort auf dem Friedhof Wegberg und die vorgesehene Ausführung präsentieren. Die endgültige Anlegung und Gestaltung wird nach derzeitiger Einschätzung zwischen dem dritten und vierten Quartal 2023 vorgenommen werden können.
III. Baumbestattungen
Hierbei handelt es sich um Urnenbestattungen unter einem Baum oder einer Baumgruppe. Die Urnen werden in mehreren konzentrischen Kreisen um den Baum (die Baumgruppe) als Mittelpunkt beigesetzt. An jedem Baumbestattungsort soll eine Möglichkeit bestehen, Namen und Lebensdaten der Beigesetzten anzubringen.
Die verschiedenen Möglichkeiten und Konzepte sollen in der Sitzung vorgestellt werden. Zunächst sollen diese Möglichkeiten auf den Friedhöfen Wegberg und Wildenrath geschaffen werden und bei entsprechender Annahme dieser Bestattungsform auch auf den Friedhöfen Arsbeck, Dalheim und Rickelrath angeboten werden.
Nach den erforderlichen Vorarbeiten, die noch auf den Friedhöfen zu leisten sind, sollte diese Bestattungsform im dritten Quartal 2023 gewählt werden können.
IV. Weitere Umsetzung
Damit die zuvor beschriebenen neuen Bestattungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden können, sind sowohl die Friedhofssatzung als auch die Friedhofsgebührensatzung entsprechend anzupassen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Zu I.
Unter der Investitionsnummer 130500H105 stehen zur Errichtung von Urnenstelen
zur Verfügung 40.000,00 €.
Hieraus soll alternativ der Bau einer Urnenwand in der Trauerhalle finanziert werden. Im Vorhinein konnten noch keine Angebote bei den für die Errichtung erforderlichen Unternehmen eingeholt werden.
Zu II. und III.
Unter der Investitionsnummer 13 05 00 H106 wurden 40.000,00 €
im Wege der Ermächtigungsübertragung zur Verfügung gestellt,
hierauf wurde bereits ein Auftrag in Höhe von ./. 1.482,74 €
zur Materialbeschaffung vorgemerkt.
Verbleiben für die Arbeiten zu den beiden Maßnahmen 38.517,26 €.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zu I.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis und empfiehlt, der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung auf dem städtischen Friedhof in Rath-Anhoven an Stelle der geplanten Urnenstelen in der dortigen Trauerhalle eine Urnenwand für Beisetzungen zu errichten und aus den für die Stelen eingeplanten Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Zu II.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Auswahl eines konkreten Standortes für ein Sternenkinderfeld und die von der Verwaltung vorgestellte Gestaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg ebenfalls die Kenntnisnahme.
Zu III.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die vorgestellte sukzessive Schaffung von Bestattungsmöglichkeiten an und unter Bäumen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg ebenfalls die Kenntnisnahme.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,7 MB
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2
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1,1 MB
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1,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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202,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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20,7 MB
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