Entscheidungsvorlage - VO/0055/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17.05.2022 (9 A 1019/20) sind Änderungen in der Kalkulation der Abwassergebühren vorzunehmen. Die Verwaltung hat dazu in ihren Vorlagen 0231/22 berichtet.

 

Das Urteil ist zwar immer noch nicht rechtskräftig, es wird jedoch davon ausgegangen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweist.

 

Für die Jahre 2022 und 2023 wurden bereits neue Kalkulationen auf Grundlage der Gesetzesänderung vorgelegt und am 20.12.2022 beschlossen.

 

Das Jahr 2021 war auch noch neu zu kalkulieren, weil noch nicht alle Abrechnungen für Schmutzwasser erfolgt sind. Eine Neukalkulation von 2020 war vor allem deshalb erforderlich, weil es aus diesem Jahr noch offene Widersprüche gibt.

In den Widerspruchverfahren muss auch die Berechnung der Gebühr überprüft werden, sodass infolge der geänderten Rechtsprechung ein veränderter kalkulatorischer Zins nach den Vorgaben aus dem Urteil anzusetzen ist und somit den Widersprüchen abzuhelfen ist und eine Neuveranlagung mit dem neu errechneten Gebührensatz erfolgen muss.  

 

Eine Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze sollte nun erfolgen, damit der reguläre Bescheidversand über die Schmutzwassergebühren im April fortgesetzt werden kann und die betroffenen Abgabenpflichtigen ihre Abrechnungen erhalten können. Andererseits soll der ermittelte Verlust aus den Abwassergebühren in den Jahresabschluss 2022 eingerechnet werden können.

 

Die zahlentechnischen Auswirkungen werden in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

  

 

 

Kalkulation für 2020 aus 2019

Nachkalkulation 2020 nach Urteil

Voraussichtliche Korrektursumme der Gebühren bzw. des Sonderposten für den Gebührenausgleich zulasten des Ergebnisses 2022

Kalkulatorische Zinsen

1.675.825 €

69.598 €

-183.435 €

Gesamtgebührenertrag einschl. Entwässerung öffentl. Flächen einschl. Starkverschmutzerzuschlag

8.495.335 €

6.969.692 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kalkulation für 2021 aus 2020

Nachkalkulation 2021 nach Urteil

Voraussichtliche Korrektursumme der Gebühren bzw. des Sonderposten für den Gebührenausgleich zulasten des Ergebnisses 2022

Kalkulatorische Zinsen

1.592.286 €

9.768 €

-581.251 €

Gesamtgebührenertrag einschl. Entwässerung öffentl. Flächen einschl. Starkverschmutzerzuschlag

8.767.988 €

6.882.308 €

 

 

Die Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2020 und 2021 werden dem Rat nach der endgültigen Veranlagung vorgelegt. Die „Verluste“ aus dem Gebührenhaushalt werden im Jahresabschluss 2022 eingebucht. 

 

Damit eine zeitnahe Erarbeitung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation sichergestellt werden konnte, wurde die Gebührenkalkulation begleitend durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und auf die Abfassung einer eigenen Stellungnahme verzichtet. Eine detaillierte Berichterstattung der örtlichen Rechnungsprüfung zu den Betriebskostenabrechnungen erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2022.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die angehängte Neunte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren zu beschließen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...