Entscheidungsvorlage - VO/0066/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Haushaltssatzung, die am 18.10.2022 durch den Rat beschlossen wurde, ist unter § 1 in der Auflistung der voraussichtlich erzielbaren Erträge für das Jahr 2023 der Betrag 68.868.999 € angegeben. Stellt man diesen Betrag dem Gesamtbetrag der Aufwendungen abzüglich des globalen Minderaufwands (72.958.847 € - 722.173 € = 72.236.674 €) gegenüber, ergibt sich eine durch die Ausgleichsrücklage zu deckende Differenz in Höhe von 3.367.675 €. Dieser Betrag entspricht nicht dem in § 4 genannten korrekten Betrag, mit dem im Jahr 2023 die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen wird (2.367.675 €). Vergleicht man die beiden Beträge, stellt man eine Abweichung von exakt einer Million Euro fest.

Da sowohl der Betrag der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (2.367.675 €) als auch der Betrag 72.236.674 € korrekt sind, ist der Gesamtbetrag der Erträge für das Jahr 2023 um diese eine Million Euro auf 69.868.999 € zu berichtigen. Eine solche Berichtigung ist zulässig, da es sich um eine sog. offenbare Unrichtigkeit handelt.

 

Zur Veranschaulichung wird nachfolgend ein Auszug aus § 1 und § 4 der Haushaltsatzung für die Jahre 2022 und 2023 angeführt, in dem der zu ändernde Betrag und der Korrekturbetrag verdeutlicht werden.

 

„§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen -und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

2022

2023

 

 

 

im Ergebnisplan mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

68.633.302 €

(68.868.999 €)

 

 

69.868.999 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

69.999.217 €

72.958.847 €

abzüglich globaler Minderaufwand von

    694.287 €

    722.173 €

somit auf

69.304.930 €

72.236.674 €

[…]

festgesetzt.“

 

 

„§ 4

 

2022

2023

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

671.628 €

2.367.675 €

festgesetzt.“

 

 

Der Berichtigungsbeschluss wird wie die Haushaltsatzung öffentlich bekannt gemacht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

In § 1 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird – wegen offenbarer Unrichtigkeit – im Ergebnisplan die Festsetzung des Gesamtbetrags der Erträge im Haushaltsjahr 2023 von 68.868.999 € auf 69.868.999 € berichtigt.

 

 

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