Entscheidungsvorlage - VO/0066/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit in der Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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30.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Haushaltssatzung, die am 18.10.2022 durch den Rat beschlossen wurde, ist unter § 1 in der Auflistung der voraussichtlich erzielbaren Erträge für das Jahr 2023 der Betrag 68.868.999 € angegeben. Stellt man diesen Betrag dem Gesamtbetrag der Aufwendungen abzüglich des globalen Minderaufwands (72.958.847 € - 722.173 € = 72.236.674 €) gegenüber, ergibt sich eine durch die Ausgleichsrücklage zu deckende Differenz in Höhe von 3.367.675 €. Dieser Betrag entspricht nicht dem in § 4 genannten korrekten Betrag, mit dem im Jahr 2023 die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen wird (2.367.675 €). Vergleicht man die beiden Beträge, stellt man eine Abweichung von exakt einer Million Euro fest.
Da sowohl der Betrag der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (2.367.675 €) als auch der Betrag 72.236.674 € korrekt sind, ist der Gesamtbetrag der Erträge für das Jahr 2023 um diese eine Million Euro auf 69.868.999 € zu berichtigen. Eine solche Berichtigung ist zulässig, da es sich um eine sog. offenbare Unrichtigkeit handelt.
Zur Veranschaulichung wird nachfolgend ein Auszug aus § 1 und § 4 der Haushaltsatzung für die Jahre 2022 und 2023 angeführt, in dem der zu ändernde Betrag und der Korrekturbetrag verdeutlicht werden.
„§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen -und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
| 2022 | 2023 |
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im Ergebnisplan mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 68.633.302 € | (68.868.999 €) |
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| 69.868.999 € |
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 69.999.217 € | 72.958.847 € |
abzüglich globaler Minderaufwand von | 694.287 € | 722.173 € |
somit auf | 69.304.930 € | 72.236.674 € |
[…]
festgesetzt.“
„§ 4
| 2022 | 2023 |
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf | 671.628 € | 2.367.675 € |
festgesetzt.“
Der Berichtigungsbeschluss wird wie die Haushaltsatzung öffentlich bekannt gemacht.
