Mitteilungsvorlage - VO/0101/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Dem Ausschuss wurde in seiner Sitzung am 07.09.2021 (Top 2.4 VO/0226/21) die Konzeption des Gesamtprojekts Sport am Beeckbach, bestehend aus Sanierung und Erweiterung des Hallenbades und der Sanierung der Sportanlagen, ausführlich vorgestellt. Dieses Projekt wurde durch den Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 14.09.2021 beschlossen.

In den vergangenen Ausschusssitzungen hat die Verwaltung regelmäßig über das Projekt „Sport am Beeckbach – Sanierung von Sportanlagen“ (kurz: SABB-Sportanlagen) berichtet. Die durch das Büro „Geo3 Freiraumplanung“ kürzlich abgeschlossene Entwurfsplanung (LP3, gemäß HOAI) nimmt die Verwaltung zum Anlass die Planung sowie den Kosten- und Terminstand vorzustellen.

 

Entwurfsplanung

Die Vorstellung der Entwurfsplanung erfolgt im Rahmen einer Planungspräsentation in der Sitzung.

 

Kosten

Vorbemerkung

Das Projekt „SABB-Sportanlagen“ gliedert sich in neun Teilmaßnahmen (TM1-9). Die Maßnahmen TM 1-7 bilden die förderfähigen Maßnahmen im Sinne des Förderantrags „Paket 1“. Die Maßnahmen TM 8 und TM 9 (9a+9b) werden mit Eigenmitteln finanziert. Für die Aufteilung in Teilmaßnahmen wird auf die entsprechende Kostentabelle im nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen.

 

Aktueller Kostenstand

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird dem Ausschuss eine detaillierte Tabelle zur Kostenentwicklung zur Verfügung gestellt, welche sämtliche Kostenentwicklungen des Projekts in allen Teilmaßnahmen und Kostengruppen dokumentiert. Die nachfolgende Kurzübersicht bezieht sich hingegen auf die Entwicklung der Gesamtbaukosten. Dafür wurden die Kosten der entsprechenden Teilmaßnahmen (TM 1-7, bzw. TM 8-9) in den jeweiligen Planungsphasen zu Gesamtbaukosten zusammengefasst.

 

 

 

Planungsphasen und Kostenentwicklung

Gesamtbaukosten

der förderfähigen

Maßnahmen TM 1-7

Gesamtbaukosten

der Eigenmittelmaß-nahmen TM 8-9

Kostenanpassung Koordinierungsgespräch

Stand: 10.08.2021

2.014.270,00 €

271.300,00 €

Kostenermittlung Förderantrag „Paket 1“ Stand: 15.09.2021

2.014.270,00 €

Eigenmittel gehören nicht zum Förderantrag

Zuwendungsbescheid 90% Anteil „Paket 1“ Stand: 05.11.2021

1.812.840,00 €

-

Kostenschätzung DIN 276 Geo3 (LP 2)

Stand:13.12.2022

2.133.698,92 €

349.906,67 €

Kostenberechnung DIN 276 Geo3 (LP 3)

Stand: 05.04.2023

2.310.465,71 €

269.400,30 €

(Stand: April 2023, alle Kosten in brutto)

 

Die Zuwendung in Höhe von 90% der Kostenermittlung zum Förderantrag „Paket 1“ ist mit 1.812.840,00 € gedeckelt, solange die förderfähigen Gesamtbaukosten mindestens in Höhe von 2.014.270,00 € nachgewiesen werden. Der Eigenmittelanteil beträgt bei dieser Zuwendung mindestens 201.430,00 € (10% der Kostenermittlung „Paket 1“). Mehrkosten bezogen auf die Gesamtbaukosten der Kostenermittlung zum Förderantrag „Paket 1“ sind zu 100% mit Eigenmitteln zu finanzieren.

Gemäß aktueller Kostenberechnung liegt die Kostensteigerung, bezogen auf die Gesamtbaukosten (TM 1-9), bei vergleichbarem Leistungsumfang im Zeitraum vom 3.Quartal 2021 bis zum 1.Quartal 2023 bei ca.12,9%. Zum Vergleich verzeichnet der allgemeine Baupreisindex (Quelle: www.bki.de) im gleichen Zeitraum eine allgemeine Steigerung von ca. 22,6%.

Nach aktuellem Kostenstand muss bei den förderfähigen Maßnahmen (TM 1-7) mit zusätzlichen Eigenmitteln in Höhe von 296.195,71 € gerechnet werden.

Trotz der verhältnismäßig geringen Kostensteigerung wurde seitens der Verwaltung das planende Büro Geo3 damit beauftragt Einsparpotentiale in Form von alternativen Ausführungen und Materialien in der vorliegenden Entwurfsplanung aufzuzeigen und diese kostenmäßig zu beziffern. Diese Potentiale sind seitens der Verwaltung noch nicht abschließend fachlich geprüft. Etwaige Einsparungen werden in die weitere Bearbeitung des Projektes einfließen.

 

Termine

Zur Dokumentation des Planungsfortschrittes wurden die terminlichen Meilensteine seit Beauftragung des Freiraumplaners durch die Verwaltung in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst.

 

 

2022 - 36. KW (Anfang September): Beauftragung Geo3

2022 - 43. KW (Ende Oktober):  Offizieller Kick-Off-Termin für die Planung der Sportanlagen             

2022 - 46. KW (Mitte November):  Vorstellung der Vorplanung (LP2) durch das Büro Geo3 mit Verwaltung, Vereinen und beteiligten Institutionen

2022 - 50. KW (Mitte Dezember):  Zusendung von überarbeiteter Vorplanung und der dazugehörigen Kostenschätzung

2023 - 05. KW (Anfang Februar):  Freigabe der Vorplanung (LP2)

2023 - 15. KW (Mitte April)  Zusendung der Entwurfsplanung (LP3) samt Mengenermittlung und Kostenberechnung und Einsparpotentialen

2023 - 20.KW (Mitte Mai) Vorstellung der Entwurfsplanung im WBVL

 

Nach Freigabe der Leistungsphase 3 werden die Unterlagen für die baufachliche Prüfung durch die Oberfinanzdirektion NRW (OFD-Bau) von der Verwaltung zusammengestellt und eingereicht (sog. „Paket 2“).

Parallel wird das Planungsbüro die Bauantragsunterlagen vorbereiten, mit dem Ziel diese möglichst vor den Sommerferien bei der Genehmigungsbehörde, dem FB 301 einzureichen. Mit positiver, fachlicher Prüfung der Unterlagen durch die OFD-Bau wird der vorläufige Zuwendungsbescheid („Paket 1“) offiziell bestätigt. Erst danach dürfen Bauleistungen ausgeschrieben und beauftragt werden. Die weitere Planung (Ausführung LP5) kann in eigener Verantwortung schon vorher fortgeführt werden.

 

2023 - bis Ende Mai Freigabe der Entwurfsplanung LP3

2023 - bis Mitte/Ende Juni Abgabe „Paket 2“, Einreichung Bauantrag

2023 - bis Anfang Juli  Beauftragung der LP 5-9 bei Geo3

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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