Entscheidungsvorlage - VO/0071/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung des Bürgermeisters - öffentlicher Teil am 02.05.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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02.05.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Liste der offenen Anträge
Die aktuelle Liste der noch unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport fallen, ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
Bericht über die Situation der Flüchtlinge
Die aktuell 90 Flüchtlinge sind in Wegberg wie folgt untergebracht:
| Stand
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Nordstraße
| 74 Personen
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Philosophenweg
| 16 Personen
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Insgesamt
| 90 Personen
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Des Weiteren leben momentan 119 Flüchtlinge aus der Ukraine in Wegberg, hiervon sind einige Personen nach wie vor noch in privaten Haushalten untergebracht, viele der Geflüchteten konnten allerdings auch eigenen Wohnraum finden und sind inzwischen berufstätig oder beziehen Leistungen vom Jobcenter (Hartz IV). Vier Personen befinden sich im Monat April noch im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Zurzeit kann die Stadt Wegberg eine sehr geringe Anzahl von ankommenden Geflüchteten aus der Erstaufnahmeeinrichtung LEA Bochum registrieren. Diese werden der Stadt Wegberg aufgrund von Familiennachzug oder anderen triftigen Gründen zugewiesen.
Diese Personen fallen nach Antragsstellung zunächst in den Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes. Nachdem die Personen beim Ausländeramt des Kreises Heinsberg registriert wurden und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten haben, fallen sie im Folgemonat aus dem Zuständigkeitsbereich des AsylbLG heraus.
Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten immer wieder eine kleinere Anzahl an Geflüchteten in Wegberg zu registrieren ist, diese aber nach kurzer Zeit aus dem Zuständigkeitsbereich fallen.
Die Situation um die Wohnsitzzuweisungen (aus der Ukraine oder afghanische Ortskräfte) bleibt weiter unklar. Auch hier sind derzeit nur einzelne Zuweisungen zu melden.
Aktuell kommt es weiter vermehrt zu Wohnsitzzuweisungen nach § 12a AufenthG bei syrischen Flüchtlingen.
Diesen Personen wurde ein subsidiärer Schutz zuerkannt, so dass sie ab dem Folgemonat des BAMF-Bescheides ebenfalls in den Leistungsbezug des Jobcenters fallen.
Die Bezirksregierung Köln hatte mitgeteilt, dass mit dem deutschen Roten Kreuz zum 1. April 2023 ein neuer Betreiber die Betreuung der Menschen in der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes in Wegberg übernimmt.
Damit ein guter Übergang gelingen konnte, wurde die gesamte Einrichtung zunächst geräumt. Die Belegung erfolgt jetzt wieder stufenweise im Aufbau.
Menstruationsartikel in Schulen
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport am 28.02.2023 haben sich die Mitglieder einstimmig dafür ausgesprochen, dass nach Absprache mit Schülerinnen der Schulen vier Spenderautomaten für Menstruationsartikel in den Toiletten der weiterführenden Schulen angebracht werden. Die Verwaltung meldet, dass die Automaten angebracht sind und regelmäßig befüllt werden.
Ferienprogramm
In diesem Jahr soll nach Corona den Kindern und Jugendlichen in Wegberg wieder in den Sommerferien ein Ferienprogramm angeboten werden.
Die Feriensituation hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert. Durch die Angebote der Offenen Ganztagsgrundschule in den Ferien ist zuletzt die Nachfrage nach den Angeboten in der bisherigen Ausgestaltung des Ferienprogrammes stetig gesunken.
Die Verwaltung hat daher nach Wegen gesucht, die Ferienangebote der verschiedenen Anbieter zu erfassen, zu unterstützen und in übersichtlicher Form und in Ergänzung mit Angeboten der Vereine als „Ferienkalender“ zu präsentieren. Folgende Anbieter von Ferienangeboten sind eingebunden:
- Basislager gGmbH, Petersholz
- Ev. Jugendheim „Evha“
- Kath. Jugendheim „Katho“
- Jugendbildungsstätte „Haus St. Georg“
Zusätzlich hat die Verwaltung die Vereine und Drittanbieter des bisherigen Ferienprogrammes angeschrieben und um Mitwirkung geworben. Auch aus diesem Kreis wird es Angebote geben.
Aus dem im Haushalt 2023 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 7.000,00 €, die bislang immer für eigene Veranstaltungen eingesetzt wurden, sollen die Angebote der einzelnen Anbieter angemessen bezuschusst werden.
Die Verwaltung wird über die Entwicklungen dieses neuen Ansatzes berichten.
Umfrage zur Nutzung der Mensa
Mit Email vom 30.03.2023 hatte die Verwaltung bereits alle Rats- und Ausschussmitglieder darüber informiert, dass die Besucherzahlen und auch die Menü-Abnahmezahlen in der Mensa im Schulzentrum/Bildungscampus in Wegberg in den letzten Jahren und spätestens seit Corona rückläufig sind, insbesondere bei den Menü-Bestellungen.
Ende Februar 2023 hat sich die Fa. iss-was daher auch schriftlich an die Stadtverwaltung gewandt und mitgeteilt, dass seit Anfang Januar kaum noch Interesse am warmen Mittagessen/den Menüs bestehe.
Nur eine Schülerin des Gymnasiums bestelle noch regelmäßig. Um beliefert zu werden, muss die Firma jedoch mindestens täglich 10 Essen abnehmen.
Nach Rücksprache mit den Schulleitungen der drei weiterführenden Schulen hat sich die Verwaltung darauf verständigt, die beiden warmen Menüs zunächst nicht mehr anzubieten.
Nachdem Frau Theißen, die Leiterin der Schule am Grenzlandring, bereits eine schulinterne Umfrage durchgeführt und 33 Rückantworten erhalten hat, hat die Verwaltung - wie angekündigt - eine weitere Umfrage vorbereitet und diese nach den Osterferien unter allen Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen auf dem Bildungscampus verteilt.
Über die Ergebnisse beider Umfragen wird in der Ausschuss-Sitzung mündlich berichtet.
Schülerfahrtkarten und Deutschlandticket
In der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder wurde am 02.11.2022 die Einführung eines digitalen, deutschlandweit gültigen „Deutschlandtickets" für den öffentlichen Personennahverkehr zu einem Einführungspreis von 49,00 Euro pro Monat beschlossen.
Auf Basis von landesweiten Schülerzahlen wurde unter Einbindung der Kommunen und Aufgabenträger und in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Verkehr und Verbraucherschutz NRW (MUNV NRW), den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen in NRW ein Modellansatz für die Weiterentwicklung des Schülerverkehrs in NRW nach Einführung des Deutschlandtickets erarbeitet. Derzeit befindet sich dieser Modellansatz noch in der abschließenden Ausarbeitung durch das MUNV NRW.
Die Einnahmen aus dem Schülerverkehr sind eine elementare Säule der Einnahmensituation bei WestVerkehr und somit auch der kommunalen Haushalte. Ziel des landesweiten Modellansatzes ist es, die bisherigen finanziellen Mittel aus Schulträgerleistungen (regional) - auch nach Einführung des Deutschlandtickets an den Schulen - weiterhin „im System“ zu halten und sowohl den anspruchsberechtigen Schülerinnen und Schülern als auch den heutigen Selbstzahlern ein Deutschlandticket über den Schulträger anbieten zu können.
Der landesweite Modellansatz soll dabei frühestens zum Schuljahreswechsel 2023/2024 in Kraft treten, wobei dessen Umsetzung durch die Schulträger nicht verbindlich sein kann. Bis zum 31.07.2023 wird es daher keine Umstellung der bisherigen Streckenfahrkarten auf ein anderes Ticket geben.
Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung berichten.
Anlagen
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(wie Dokument)
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