Entscheidungsvorlage - VO/0075/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der FC Wegberg Beeck 1920 e.V. hatte das Gelände des „Tennensportplatzes Beeck“ 1997 in seine Verantwortung übernommen und sich verpflichtet, den Betrieb, die Pflege und die Unterhaltung des damaligen Tennensportplatzes, der Grünanlagen und des darauf befindlichen städtischen Sportlerheimes (insgesamt 26.526 m²) zu übernehmen. Mit Ausnahme des Zuschussbetrages von 25.000,00 € im Jahr zu den Pflege- und Unterhaltungskosten entstehen der Stadt keine weiteren Kosten für diese überragende und sehr gut gepflegte Sportanlage.

 

Bereits mit Vorlage VO/0036/20 wurde die Situation umfangreich dargestellt, an der sich entscheidend nichts verändert hat. Der Verein bringt auch weiter erhebliche eigene finanzielle Mittel in die Unterhaltung und den Ausbau der Sportstätte ein.

 

Seinerzeit hatte der Verein die Verlängerung des Pflegevertrages beantragt, um Fördermittel für die energetische Sanierung der Flutlichtanlage generieren zu können. Hierzu war eine Voraussetzung, dass die Sportanlage noch mindestens 10 Jahre durch den Verein sicher zu nutzen war. Mit Beschluss vom 18.02.2020 hatte der Rat aus diesem Grund einer Verlängerung des damaligen Pflege- und Überlassungsvertrages bis zum 31.12.2031 zugestimmt.

 

Der Verein hatte dann erneut einen Zuschussantrag zur Sanierung der Heizungsanlage gestellt und bereits eine Fördersumme in Höhe von 18.050,00 € zugesagt bekommen. Der Eigenanteil des Vereines beträgt ebenfalls 18.050,00 €. Für eine Bewilligung der Zuschusssumme durch die NRW Bank ist aber erneut Voraussetzung, dass die Nutzung des bezuschussten Geländes mit Umkleideräumen/Kabinen und Sanitäranlagen (neben dem ehemaligen Tennenplatz) noch mindestens weitere 10 Jahre sichergestellt ist. Dies wäre dann bis zum 31.12.2033.

 

Der Verein will sich aber neben der bislang gewährten Förderung auch noch um weitere Fördermittel bemühen. Insbesondere die Erneuerung der Kunstrasenplätze wird für den Verein ohne Fördermittel  schwer umsetzbar sein. Derzeit werden wieder Förderprogramme im Sportbereich avisiert, von denen der Verein partizipieren möchte. Ob diese für die Erneuerung einer Kunstrasenoberfläche eingesetzt werden können, ist derzeit fraglich, aber nicht ausgeschlossen. Auch hierfür wird wahrscheinlich wieder eine „Restüberlassungsdauer“ von 10 Jahren nachgewiesen werden müssen.

 

Der Verein hat vor diesem Hintergrund beantragt, „vorsorglich“ die Verlängerung des Überlassungsvertrages um ein weiteres Jahr, also bis zum 31.12.2034, zu vereinbaren.

 

Um den Sportbetrieb in der bisherigen Qualität nicht zu gefährden, soll der Pflegevertrag in aktualisierter Form neu abgeschlossen werden (Laufzeit: ab Vertragsschluss bis zum 31.12.2034). Es ist weiterhin eine Pflegepauschale in bisheriger Höhe von 25.000,00 € jährlich vorgesehen.

 

Der Vertragsentwurf liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen Ausgaben in Höhe von 25.000,00 € jährlich. Im Haushalts­plan 2023 sind diese Mittel beim Produkt 080102, Sachkonto 523800, in Höhe von 25.000,00 € bereits veranschlagt und auch für die Folgejahre eingeplant.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport schlägt dem Rat vor, den Änderungsvertrag zum Pflegevertrag über die städtische Sportanlage in Beeck in der beiliegenden Fassung mit dem FC Wegberg-Beeck 1920 e.V. bis zum 31.12.2034 abzuschließen.

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Anlagen

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