Entscheidungsvorlage - VO/0069/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion nach § 2 der Geschäftsordnung zur Auflage eines Förderprogrammes für private Fassaden- und Dachbegrünungen bzw. Photovoltaikanlagen und Antrag der CDU-Fraktion nach § 2 der Geschäftsordnung zur Durchführung städtischer Klimaschutzmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Quartiersentwicklung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Entscheidung
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09.05.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegen aktuell zwei Anträge zum Thema kommunales Förderprogramm für Maßnahmen des Klimaschutzes vor.
Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2023
Mit Datum vom 31.01.2023 hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, der Rat möge Folgendes beschließen:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Programm aufzulegen, mit dem Fassaden- und / oder Dachbegrünungen oder Errichtung von Photovoltaikanlagen an privat genutzten Immobilien gefördert werden.“
Die SPD-Fraktion spricht sich hierbei für ein Förderprogramm mit einem Volumen von 60.000 Euro aus.
Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2023
Am 01.02.2023 hat die CDU-Fraktion einen Antrag gestellt, der Bezug auf den o.g. Antrag der SPD-Fraktion nimmt und folgenden Beschlussvorschlag beinhalt:
„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die im Doppelhaushalt 2022 / 2023 vorgehaltenen Mittel für Klimaschutzmaßnahmen in städtische konsumtive und investive Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.“
Ergänzend zum Antrag der SPD-Fraktion bittet die CDU-Fraktion um Aufschlüsselung folgender Punkte, die mit der Auflegung eines kommunalen Förderprogrammes durch die Stadt verbunden sind, im einzelnen Maßnahmen, Kosten, Zeitkapazitäten und Umsetzungshorizont.
Wegen des sachlichen Zusammenhanges und der Bezugnahme eines Antrages auf den anderen werden beide Anträge zusammen beraten.
Konzeption eines städtischen Förderprogramms
Zunächst nimmt die Verwaltung zu der Frage der CDU-Fraktion in Form der folgenden Übersicht wie folgt Stellung:
Aspekt | Anmerkungen und Hinweise |
Mit welchen Maßnahmen ist ein kommunales Förderprogrammen verbunden | - Erstellung von Förderrichtlinien - Bekanntmachung und Bekanntgabe des Förderprogrammes und der Förderaufrufe - Förderberatung - Bearbeitung der Anträge - Anfertigung der Bewilligungsbescheide - Überwachung der Einhaltung der Förderbestimmungen und der sachgerechten Verwendung (u.a. Außentermine) - Abrechnung der Fördermaßnahmen |
Kosten | Die Sachkosten können nicht genau beziffert werden. |
Zeitkapazitäten | Die Zeitkapazitäten können aktuell nicht beziffert werden. Wie bei Zuschussbearbeitungen generell hängt die Ermittlung der jahresbezogenen Gesamtarbeitszeit für diese Leistung von der Fallzahl ab. |
Umsetzungshorizont | Die Verwaltung hält eine Umsetzung spätestens zum Ende des dritten Quartals 2023 für realistisch. |
In ihrem Antrag führt die CDU-Fraktion u.a. Kapazitätsaspekte und einen zu großen organisatorischen Aufwand an, was gegen die Konzeption und Umsetzung eines eigenen städtischen Förderprogrammes spreche.
Die Umsetzung eines solchen Förderprogrammes zählt u.a. zu den Aufgaben eines Klimaschutzmanagers / einer Klimaschutzmanagerin (vgl. Erkelenz). Im Doppelhaushalt 2022 / 2023 der Stadt Wegberg ist hierzu erstmalig eine Stelle eingerichtet. Personalkapazitäten sind nach einer Stellenbesetzung vorhanden.
Der jetzige Verzicht auf ein städtisches Förderprogramm nähme dem künftigen Stelleninhaber / der Stelleninhaberin ein Werkzeug für lokales Handeln. Daher spricht sich die Verwaltung für ein örtliches Förderprogramm aus. Gleichzeitig sieht sie dieses jedoch nicht losgelöst von eigenen städtischen Vorhaben bzw. Maßnahmen auf eigenen Flächen und an Gebäuden.
Konzeption eigener städtischer Maßnahmen
Die Verwaltung greift den Hinweis aus dem Vorbericht zum Doppelhaushalt 2022/2023 auf, wonach eine Investitionsplanung für die investiven Mittel des Klimaschutzes noch nicht konkretisiert ist und schlägt daher eine konzeptionelle Maßnahmenplanung vor. Hierüber könnte der Ausschuss dann in einer der Folgesitzungen beraten.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Mittel sind im Doppelhaushalt 2022 / 2023 wie folgt veranschlagt:
Ergebnisplan
Sachkonto | Bezeichnung | Haushaltsansatz | Erläuterungen im Haushalt |
527952 | Verwaltungs- und Betriebsaufwand | 25.000 Euro | Ansatz für Klimaschutzprojekte mit dem Klimatisch Wegberg |
528190 | Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen | 25.000 Euro | Ansatz für Klimaschutzprojekte mit dem Klimatisch Wegberg |
529100 | Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen | 25.000 Euro | Ansatz für Klimaschutzprojekte mit dem Klimatisch Wegberg |
543100 | Geschäftsaufwendungen | 25.000 Euro | Infoveranstaltungen in Schulen und Kindergärten. Und Geschäftsaufwendungen im Rahmen der Klimaschutzprojekte |
Investiver Finanzplan
Sachkonto | Bezeichnung | Haushaltsansatz | Erläuterungen im Haushalt |
140101I001 | Auszahlung f-d- Erwerb v. bewegl. Anlagevermögen | 117.000 Euro | „Mittel für den Klimaschutz Erstmalig sind auch zunächst pauschale Beträge für die Umsetzung von Maßnahmen auf Vorschlag des Klimatisches in Höhe von jährlich 117.000 € eingesetzt. Eine Investitionsplanung für diese Mittel ist jedoch noch nicht konkretisiert.“ (Doppelhaushalt 2022/2023, S. 61) |
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage einer konzeptionellen Übersicht, welche laufenden und welche investiven Maßnahmen geplant sind bzw. durchgeführt werden sollen und welche Effekte hierdurch erzielt werden können.
- Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beauftragt die Verwaltung, ein eigenes städtisches Förderprogramm aufzulegen, mit dem Fassaden- und Dachbegrünungen sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen an privat genutzten Immobilien gefördert werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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60,1 kB
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2
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öffentlich
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90,9 kB
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