Entscheidungsvorlage - VO/0069/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegen aktuell zwei Anträge zum Thema kommunales Förderprogramm für Maßnahmen des Klimaschutzes vor.

 

Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2023

 

Mit Datum vom 31.01.2023 hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, der Rat möge Folgendes beschließen:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Programm aufzulegen, mit dem Fassaden- und / oder Dachbegrünungen oder Errichtung von Photovoltaikanlagen an privat genutzten Immobilien gefördert werden.“

Die SPD-Fraktion spricht sich hierbei für ein Förderprogramm mit einem Volumen von 60.000 Euro aus.

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2023

 

Am 01.02.2023 hat die CDU-Fraktion einen Antrag gestellt, der Bezug auf den o.g. Antrag der SPD-Fraktion nimmt und folgenden Beschlussvorschlag beinhalt:

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die im Doppelhaushalt 2022 / 2023 vorgehaltenen Mittel für Klimaschutzmaßnahmen in städtische konsumtive und investive Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.“

Ergänzend zum Antrag der SPD-Fraktion bittet die CDU-Fraktion um Aufschlüsselung folgender Punkte, die mit der Auflegung eines kommunalen Förderprogrammes durch die Stadt verbunden sind, im einzelnen Maßnahmen, Kosten, Zeitkapazitäten und Umsetzungshorizont.

 

Wegen des sachlichen Zusammenhanges und der Bezugnahme eines Antrages auf den anderen werden beide Anträge zusammen beraten.

 

 

Konzeption eines städtischen Förderprogramms

 

Zunächst nimmt die Verwaltung zu der Frage der CDU-Fraktion in Form der folgenden Übersicht wie folgt Stellung:

 

Aspekt

Anmerkungen und Hinweise

Mit welchen Maßnahmen ist ein kommunales Förderprogrammen verbunden

-          Erstellung von Förderrichtlinien

-          Bekanntmachung und Bekanntgabe des Förderprogrammes und der Förderaufrufe

-          Förderberatung

-          Bearbeitung der Anträge

-          Anfertigung der Bewilligungsbescheide

-          Überwachung der Einhaltung der Förderbestimmungen und der sachgerechten Verwendung (u.a. Außentermine)

-          Abrechnung der Fördermaßnahmen

Kosten

Die Sachkosten können nicht genau beziffert werden.

Zeitkapazitäten

Die Zeitkapazitäten können aktuell nicht beziffert werden. Wie bei Zuschussbearbeitungen generell hängt die Ermittlung der jahresbezogenen Gesamtarbeitszeit für diese Leistung von der Fallzahl ab.

Umsetzungshorizont

Die Verwaltung hält eine Umsetzung spätestens zum Ende des dritten Quartals 2023 für realistisch.

In ihrem Antrag führt die CDU-Fraktion u.a. Kapazitätsaspekte und einen zu großen organisatorischen Aufwand an, was gegen die Konzeption und Umsetzung eines eigenen städtischen Förderprogrammes spreche.

Die Umsetzung eines solchen Förderprogrammes zählt u.a. zu den Aufgaben eines Klimaschutzmanagers / einer Klimaschutzmanagerin (vgl. Erkelenz). Im Doppelhaushalt 2022 / 2023 der Stadt Wegberg ist hierzu erstmalig eine Stelle eingerichtet. Personalkapazitäten sind nach einer Stellenbesetzung vorhanden.

 

Der jetzige Verzicht auf ein städtisches Förderprogramm nähme dem künftigen Stelleninhaber / der Stelleninhaberin ein Werkzeug für lokales Handeln. Daher spricht sich die Verwaltung für ein örtliches Förderprogramm aus. Gleichzeitig sieht sie dieses jedoch nicht losgelöst von eigenen städtischen Vorhaben bzw. Maßnahmen auf eigenen Flächen und an Gebäuden.

 

Konzeption eigener städtischer Maßnahmen

 

Die Verwaltung greift den Hinweis aus dem Vorbericht zum Doppelhaushalt 2022/2023 auf, wonach eine Investitionsplanung für die investiven Mittel des Klimaschutzes noch nicht konkretisiert ist und schlägt daher eine konzeptionelle Maßnahmenplanung vor. Hierüber könnte der Ausschuss dann in einer der Folgesitzungen beraten.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Mittel sind im Doppelhaushalt 2022 / 2023 wie folgt veranschlagt:

 

Ergebnisplan

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Erläuterungen im Haushalt

527952

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

25.000 Euro

Ansatz für Klimaschutzprojekte mit dem Klimatisch Wegberg

528190

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

25.000 Euro

Ansatz für Klimaschutzprojekte mit dem Klimatisch Wegberg

529100

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

25.000 Euro

Ansatz für Klimaschutzprojekte mit dem Klimatisch Wegberg

543100

Geschäftsaufwendungen

25.000 Euro

Infoveranstaltungen in Schulen und Kindergärten. Und Geschäftsaufwendungen im Rahmen der Klimaschutzprojekte

 

Investiver Finanzplan

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Erläuterungen im Haushalt

140101I001

Auszahlung f-d- Erwerb v. bewegl. Anlagevermögen

117.000 Euro

„Mittel für den Klimaschutz

Erstmalig sind auch zunächst pauschale Beträge für die Umsetzung von Maßnahmen

auf Vorschlag des Klimatisches in Höhe von jährlich 117.000 € eingesetzt. Eine

Investitionsplanung für diese Mittel ist jedoch noch nicht konkretisiert.“ (Doppelhaushalt 2022/2023, S. 61)

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage einer konzeptionellen Übersicht, welche laufenden und welche investiven Maßnahmen geplant sind bzw. durchgeführt werden sollen und welche Effekte hierdurch erzielt werden können.
     
  2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beauftragt die Verwaltung, ein eigenes städtisches Förderprogramm aufzulegen, mit dem Fassaden- und Dachbegrünungen sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen an privat genutzten Immobilien gefördert werden können.
Reduzieren

Anlagen

Loading...