Entscheidungsvorlage - VO/0084/23
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Vamos Wegberg nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg zum Thema Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für stadtverträglichen Verkehr"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Entscheidung
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09.05.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 09.03.2023 beantragte die Fraktion Vamos Wegberg, die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zu unterstützen und begründet diesen Antrag insbesondere damit, dass ein großes Interesse daran bestehe, selbst festzulegen, wie hoch die angemessene Geschwindigkeit sei.
Mehrere Städte (z. B. Freiburg, Aachen, Münster, Ulm) haben sich zwischenzeitlich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ angeschlossen, mit der Bund und Länder den Kommunen Regelungsmöglichkeiten zugestehen sollen, die weitergehende Regelungen ermöglichen, als dies bisher der Fall ist.
Die Städteinitiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen als Straßenverkehrsbehörden im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Mittlerweile haben sich 70 Städte und Gemeinden deutschlandweit und unabhängig von den politischen Mehrheitsverhältnissen ihrer Räte der kommunalen Initiative angeschlossen. Weitere Informationen enthält die Internetseite der Initiative www.lebenswerte-staedte.de.
In NRW ist es mit dieser bundesrechtlichen Erweiterung der Anordnungsbefugnis nicht getan. Denn momentan sind nach Landesrecht nur die Großen kreisangehörigen Städte (und die kreisfreien Städte und Kreise) für die Überwachung von Geschwindigkeitsanordnungen zuständig, nicht die Kleinen oder Mittleren kreisangehörigen Städte und Gemeinden (siehe § 48 Absatz 2 Satz 2 Ordnungsbehördengesetz). Die Mittlere kreisangehörige Stadt (wie Wegberg), die Tempo 30 anordnet, ist also nicht zuständig für die Überwachung der Anordnung.
Es ist nicht Ziel dieser bundesweiten Initiative, die Überwachungszuständigkeiten für den sogenannten fließenden Verkehr in den einzelnen Bundesländern zu ändern oder anzugleichen.
Von daher hat ein Beitritt der Stadt Wegberg zu dieser Initiative eher solidarischen und symbolischen Charakter.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschließt, die Forderung der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglichen Verkehr“, den Städten und Gemeinden mehr Entscheidungskompetenzen zur Festlegung stadtverträglicher Geschwindigkeiten im Verkehr zu gewähren, zu unterstützen.
Außerdem beschließt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus den Bürgermeister zu beauftragen, die Städteinitiative im Namen der Stadt Wegberg zu unterzeichnen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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143,8 kB
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